RN/114

16.17

Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Präsidentin, vielen Dank fürs Kommen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schwenke jetzt ein bisschen – da wir über zwei Tagesordnungspunkte gemeinsam verhandeln beziehungsweise diese besprechen –: Es geht um den Rechnungshofbericht zu ausgewählten Bundesförderungen im Tourismus.

Wir alle wissen, Gäste kommen aus vielerlei Gründen nach Österreich: wegen der Qualität, der Natur, der Kulinarik, Kulturangeboten, der Gastfreundschaft; sie kommen wegen guter Ideen, guter Betriebe und ausgezeichneter und engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das heißt, sie kommen aus vielen Gründen, aber sicher nicht wegen Formularen. Wahrscheinlich kommen sie auch nicht wegen eines Rechnungshofberichtes, aber dieser ist natürlich trotzdem sehr, sehr wichtig, denn darin sehen wir eines, nämlich die andere Seite des Tourismus und der touristischen Realität: die Instrumente, mit denen die Politik die Betriebe und die Branche unterstützen sollte.

Geprüft wurden in diesem Bericht der Top-Tourismuskredit, der Top-Zuschuss und die Jungunternehmer:innen-Förderung, und der Rechnungshof zeigt wieder einmal klar auf: Förderungen brauchen Ziele, Richtlinien und Wirkung. Genau das sollte der Maßstab sein: Löst eine Förderung tatsächlich Investitionen aus? Erleichtert sie Übergaben? Unterstützt sie die Digitalisierung, die Energieeffizienz oder die Qualität?

In der Realität sehen wir eines: dass die Förderlandschaft durchaus auch unübersichtlich sein kann. Im Tourismusbereich gibt es über alle Ebenen gesehen mehr als 160 Förderschienen, 80 davon betreffen auch Unternehmen. Hier zeigt sich ein bisschen dieser Förderdschungel, denn ein Betrieb plant eine Investition oder ein Projekt, und im Fördersystem wird daraus schnell ein Bundesantrag, ein Landesbaustein, eine Anschlussförderung, ein Nachweisweg oder vielleicht auch eine Junktimierung oder eine neue Frist. So wird aus einer unternehmerischen Entscheidung sehr rasch ein Verwaltungsparcours. Das kostet Zeit, Ressourcen und Planungssicherheit, und genau diese drei Dinge brauchen Tourismusbetriebe eigentlich, wenn sie investieren, modernisieren und gute Arbeitsplätze schaffen wollen.

Es geht aber auch leichter. Mit der aktuellen Novelle zum Preisauszeichnungsgesetz zeigen wir, wie Entbürokratisierung auch praktisch wirken kann. Hotels und Pensionen müssen – gute Nachricht – Standardzimmerpreise künftig nicht mehr zusätzlich analog aushängen. Ich glaube, wir alle kennen noch diese Zettel an den Türen der Hotel- und Pensionszimmer. Diese – schlechte Nachricht, oder vielleicht für die meisten eine gute – wird es nicht mehr geben. Preise entstehen nämlich heute dynamisch, je nach Saison, Auslastung, Buchungskanal. Das heißt, damit sparen wir ein bisschen Zeit, die dann die Betriebe besser investieren können, nämlich in ihre Unternehmen und vor allem auch in die Gäste.

Die zweite Änderung, die im Zuge des Preisauszeichnungsgesetzes erreicht wurde, betrifft auch eine Alltagsfrage, die immer wieder gestellt wird. Jetzt ist klarstellt, dass die Ortstaxe entweder im Preis dargestellt werden kann oder inklusive ausgewiesen werden kann. Das heißt so bekommen Betriebe auch Rechtssicherheit und Gäste transparente Preise. 

Ich glaube, genau dort müssen wir weiterarbeiten: Förderungen mit Wirkung, Regeln mit Praxisnähe und mehr Freiheit für die Betriebe. Das ist genau das, was sich auch die Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder wünschen, denn guter Tourismus braucht vieles, aber ganz sicher keinen analogen Aushang. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.20

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Tomaselli. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.