RN/130

17.32

Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab einmal eine Fernsehsendung, da sollte man aufgrund von Handbewegungen Menschen und deren Berufe erraten. (Heiterkeit des Abg. Lukas Hammer [Grüne].) Seit 1. Mai wissen wir, welche Handbewegung die typische für einen FPÖ-Klubobmann ist: Es ist die erhobene rechte Hand, die angedeutete Watsche. Weil Herr Klubobmann Kickl nicht nur nonverbal kommuniziert, hat er das Ganze noch mit einem Satz unterstützt (Abg. Steiner [FPÖ]: Zum Thema!): Früher habe ein Lehrer eben ein „bisserl nachgeholfen“, wenn Kinder nicht „gespurt“ haben, und das habe „niemandem geschadet“. (Abg. Steiner [FPÖ]: Zum Thema!)

Doch, Herr Kickl – wenn Sie dasitzen würden, könnte ich Sie direkt ansprechen –, es hat geschadet. (Abg. Steiner [FPÖ]: Blöd, wenn die vorbereitete Rede in die Hose geht!) Es hat Kindern geschadet, über die Gewalt und Macht ausgeübt wurde, und es hat Kindern geschadet, die erlebt haben, dass ein Erwachsener sie demütigen und ihre Würde missachten darf. (Abg. Steiner [FPÖ]: Zum Thema! Zum Thema! Warst du im Ausschuss?) Genau an dieser Stelle braucht es kompetente und empathische Unterstützung, und die bieten zahlreiche NGOs, über die Sie hier einfach richten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das, was Herbert Kickl macht – und er hat es gestern wieder getan, vor uns allen –, ist gefährlich. Er spricht über Gewalt an Kindern und lächelt sie einfach weg, als wäre sie harmlos, als wäre sie selbstverständlich und von gestern. (Ruf bei der FPÖ: Wo hast denn das jetzt her?) Aber ich kenne dieses Lächeln. Ich bin 1981 ins Gymnasium gekommen. (Abg. Steiner [FPÖ]: Zum Thema!) Körperliche Züchtigung durch Lehrer war da längst verboten, nämlich seit 1974 (Abg. Kassegger [FPÖ]: Was hat das mit der Tagesordnung zu tun?), und trotzdem hat ein Lehrer meinem Sitznachbarn regelmäßig Kopfnüsse verpasst. (Abg. Steiner [FPÖ]: Der Schulweg der Kollegin ist weit weg von den NGOs!) Ja, damals gab es diese NGOs, an die sich die Kinder oder deren Eltern wenden konnten, nicht (Abg. Steiner [FPÖ]: Ach so!), und das war ein Problem. Genau das ist es, was wir heute aufzeigen wollen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieser Lehrer, von dem ich gesprochen habe, hat uns Mädchen verschont – nicht aus Einsicht, sondern weil er wusste, dass es eigentlich verboten war, und er hat es auch noch dazugesagt. Diese Kopfnüsse waren kein Nachhelfen, das war echte Demütigung vor der gesamten Klasse. (Abg. Petschnig [FPÖ]: Wo bist du Schule gegangen?)

Wir halten wirklich noch einmal dezidiert fest: Gewalt ist kein Erziehungsmittel – nicht zu Hause, nicht in der Schule, nicht als Drohung und auch nicht als romantische Erinnerung an angeblich bessere Zeiten. Seit 1989 ist Gewalt in der Erziehung in Österreich verboten. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Kannst nicht einmal was zum Thema sagen?) Dahinter steht ein klares Menschenbild: Kinder haben Würde, Kinder haben Rechte, und wir Erwachsene haben verdammt noch einmal Verantwortung. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Red’ einmal zum Thema!) Es gibt Organisationen, die sich in solchen Fällen auch tatsächlich darum kümmern.

Neben diesem klaren Bekenntnis und diesem Antrag, den Kollegin Herr in unserem Namen, nämlich im Namen von SPÖ, Grünen, NEOS und ÖVP, eingebracht hat, gibt es jetzt einen zweiten Antrag der FPÖ mit einem vermeintlich harmlosen Beschlusstext. Da wurde abgeschrieben, aber nicht ganz richtig abgeschrieben. Dieser Beschlusstext ist nämlich das Feigenblatt für die üblichen ausländerfeindlichen, polemischen Darstellungen, für xenophobe Beschimpfungen (Abg. Brückl [FPÖ]: Muss ich mir das gefallen lassen, Herr Präsident?), und das ist absolut abzulehnen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Steiner [FPÖ]: Das ist ja ein Wahnsinn! Ist alles wurscht! ...! Der gestrige Vorsitz, der heutige Vorsitz – schlecht!)

Ich darf mit der UN-Kinderrechtskonvention, die Ihnen vielleicht nicht bekannt ist – auch das können Sie als NGO bezeichnen –, abschließen: Das „Wohl des Kindes“ ist „vorrangig zu berücksichtigen“, und Kinder haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt. (Abg. Steiner [FPÖ]: Xenophobie wird vorgeworfen – alles wurscht!)  Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder sicher sind, an dem sich Kinder etwas zutrauen und an dem Kinder Vertrauen in sich selbst, in andere und in die Zukunft entwickeln. Jedes Kind hat ein Recht auf eine Zukunft ohne Angst. – Danke. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Bei uns fliegen die Ordnungsrufe im Tiefflug daher, und alles andere ist egal!)

17.36

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Thomas Elian. Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.