RN/148

18.23

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Rechnungshofbericht zu den Energiehandelsgeschäften der Wien Energie liefert uns einiges an Erkenntnis. Die Krise des Jahres 2022 war keine Folge von Spekulationen, das hat der Rechnungshof so festgehalten. Gleichzeitig zeigt der Bericht aber ebenso deutlich auf, wo die eigentlichen Probleme lagen: beim Management des Liquiditätsrisikos, bei fehlenden oder unzureichenden Risikobegrenzungen und bei mangelnden Kontroll- und Aufsichtsratsstrukturen. 

Die Ereignisse rund um den 26. August 2022 haben eindrucksvoll vor Augen geführt, welche Auswirkungen extreme Marktverwerfungen haben können. Innerhalb kürzester Zeit mussten Sicherheitsleistungen in Milliardenhöhe hinterlegt werden. Der Rechnungshof fordert zu Recht ein stärkeres Risikomanagement, klare, verbindliche Limits, eine laufende Überwachung kritischer Entwicklungen sowie transparente Entscheidungs- und Kontrollstrukturen. (Beifall bei der ÖVP.) Ebenso wichtig ist die Rolle der Aufsichtsgremien. Aufsichtsräte tragen Verantwortung. Sie müssen über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen, Risiken verstehen und ihre Kontrollfunktion aktiv wahrnehmen können. 

Positiv festzuhalten ist, dass Wien Energie nach den Ereignissen des Jahres 2022 Anpassungen vorgenommen hat und ihre Absicherungsstrategie überarbeitet hat. Dennoch bleibt die zentrale Lehre dieses Berichtes bestehen: Gute Unternehmensführung bedeutet, Risiko frühzeitig zu erkennen, realistisch zu bewerten und wirksame Kontrollmechanismen zu etablieren. Gerade bei Unternehmen von zentraler Bedeutung für unsere Energieversorgung dürfen wir uns nicht auf das Prinzip Hoffnung verlassen. Der Rechnungshofbericht liefert dafür wertvolle Empfehlungen. Es liegt nun an den Verantwortlichen, diese konsequent umzusetzen, damit sich eine derartige Situation nicht wiederholt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard Höfler mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.