RN/153
18.37
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch kurz zum Bericht zur Wien Energie GmbH: Energiehandelsgeschäfte Stellung nehmen – das wurde jetzt ja hier schon sehr stark thematisiert – und dann natürlich auch ein paar Sätze zum Bericht zur Erdgasversorgungssicherheit sagen.
Es ist so, dass wir aufgrund der Entwicklungen und wegen dieser Liquiditätskrise, die im August 2022 eingetreten ist, unverzüglich eine Prüfung zur Wien Energie GmbH und eine Prüfung der Energiehandelsgeschäfte eingeleitet haben. Wir haben uns die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Energiehandel auf dem Terminmarkt, die Finanzierung der Sicherheitsleistungen, das Risikomanagement, die Eigentümerrolle der Stadt Wien und auch die Lehren und die Schlussfolgerungen aus der Krise angeschaut.
Ich denke, dass der Bericht doch einigen Aufschluss über einige Punkte gibt, nämlich zunächst einmal darüber, dass es ab dem Herbst 2021 wirklich Verwerfungen auf den Energiemärkten gegeben hat, dass die Preise für Strom und Gas stark angestiegen sind, dass sie sehr volatil waren und dass die Ursachen natürlich die geopolitische Lage und die Unsicherheiten bei den Gaslieferungen waren.
Im Bericht ist auch angeführt, dass die Wien-Energie ihren Handel schon seit 2020 zunehmend an die Börse verlagert und dadurch das Handelsvolumen deutlich erhöht hat. Damit stieg auch das Risiko, kurzfristig Liquidität für Sicherheitsleistungen bereitstellen zu müssen. Mit den steigenden Preisen erhöhte sich dann der Liquiditätsbedarf für die Sicherheiten stark. Es kam am 26. August 2022 zu einem Höchststand. Der Liquiditätsbedarf lag bei rund 1,8 Milliarden Euro, die insgesamt hinterlegten Sicherheiten beliefen sich auf rund 3,5 Milliarden Euro.
Die Wien-Energie konnte diesen Bedarf nur durch umfangreiche Mittel der Stadt Wien – 1,4 Milliarden Euro – decken, zuvor hatte sie bereits den konzerninternen Cash-Pool stark in Anspruch genommen. Was wir kritisch gesehen haben, ist, dass die Inanspruchnahme dieser Mittel ohne rechtzeitige Information und ohne Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgt ist.
Wir haben uns aber auch angeschaut, ob das Klimaministerium sozusagen aufgrund der Volatilität der Strom- und Gaspreise im Großhandel vor dem August 2022 Risikoabschätzungen durchgeführt hat. Wir haben ja auch zwei weitere Energieversorger überprüft, wie sie ihr Risikomanagement angelegt haben, die EVN und eine Verbund-Tochter, und wir haben eben kritisiert, dass eine fehlende Risikoabschätzung gemacht wurde. Erst danach kam es zu entsprechenden Handlungen.
Die Wien-Energie verfolgte eine Strategie, die das Markt- und Konkurrentenrisiko möglichst gering hielt, dafür nahm sie ein höheres Liquiditätsrisiko in Kauf. Diese Strategie wurde auch bei einer steigenden Marktunsicherheit nicht angepasst; die Geschäftsführung hat sie als alternativlos betrachtet. Wir haben gemeint, dass es sehr wohl Handlungsalternativen gegeben hätte. Eine breitere Risikostreuung hätte das Liquiditätsrisiko verringern können. Es wurde die Annahme einer stabilen Preisrelation zwischen Strom und Gas trotz gegenteiliger Entwicklungen nicht hinterfragt. Wir haben Schwächen festgestellt: Das Liquiditätsrisiko wurde eben nicht als zentrales Risiko behandelt und die Stresstests wurden erst im Juli 2022 durchgeführt. Auch ein Risikokomitee tagte im Jahr 2022 nicht.
Es gab auch Defizite im Zusammenwirken der Organe: Die Geschäftsführung entwickelte keine rechtzeitigen Gegenmaßnahmen zur Reduktion des Risikos, die Wiener Stadtwerke hinterfragten die Risikostrategie nicht ausreichend und setzten keine finanziellen Limits, die Aufsichtsräte nahmen ihre Überwachungsfunktionen nicht ausreichend wahr und es fehlte eine entsprechende Dokumentation von Beschlüssen.
Für den Energiehandel der Stadt Wien bestand ein Spekulationsverbot. Dieses Spekulationsverbot sollte sicherstellen, dass keine Geschäfte ohne Bezug zur realen Energieversorgung erfolgen können. Wir haben keine Hinweise auf spekulativen Eigenhandel festgestellt, aber wir sahen eben Verbesserungsbedarf bei der Kontrolle aller Handelsgeschäfte.
Die Eigentümerrolle: Da war das Beteiligungscontrolling sehr beschränkt, eigene Analysen erfolgten kaum. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates war von einer Nähe zur Stadt Wien geprägt – das kann natürlich eine unabhängige Kontrolle beeinträchtigen. In diesem Sinne haben wir Empfehlungen gemacht, und die Wien-Energie hat uns schon gesagt, dass sie unseren Empfehlungen nachkommt: breitere Risikostreuung, es geht um die Rolle des Aufsichtsrates, um ausreichende Protokollierungen, um zeitnahe Informationen und um eine fachlich ausgewogene Besetzung der Aufsichtsräte.
Das Thema Erdgasversorgungssicherheit haben wir im Hinblick auf die Abhängigkeiten und auch die hohe Importabhängigkeit geprüft. Da hat ein hohes Risiko bestanden. Natürlich wäre in der Vergangenheit eine stärkere Diversifizierung der Bezugsquellen notwendig gewesen. Die Ausrichtung der Gasinfrastruktur wurde nicht ausreichend angepasst. Wir haben in unserem Bericht sehr darauf gedrängt, dass die öffentliche Hand die Informationsrechte, die sie besitzt, auch konsequent durchsetzt, um im Krisenfall entsprechende Handlungsfähigkeiten zu haben.
Insgesamt zeigte sich, dass mehrere Faktoren zusammenwirkten. Wichtig ist auch eine gute Koordination zwischen den Ministerien, zwischen dem Finanzministerium und dem damaligen Klimaschutzministerium; auch das haben wir gesehen. Es geht hauptsächlich um den Ausbau und die Anpassung der Infrastruktur zur Diversifizierung der Gasbezugsquellen, es geht um verlässliche Rahmenbedingungen, es geht um eine umfassende Strategie zur Transformation des Energiesystems und es geht um ressortübergreifende Maßnahmen.
Der Öbag haben wir auch empfohlen, sich strategisch und laufend mit Fragen der Energieversorgungssicherheit auseinanderzusetzen und auch entsprechende Risiken in ihrem Beteiligungscontrolling systematisch zu berücksichtigen, denn da geht es ja um Arbeitsplätze und auch um den Wirtschaftsstandort. Ziel aller unserer Empfehlungen ist es, die Resilienz des Energiesystems zu erhöhen, und langfristig soll die Versorgungssicherheit erhöht werden. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
18.45
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.