RN/23

13.13

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Frau Bundesministerin! Ja, Herr Kollege Fürtbauer, vielleicht sollten Sie sich die Unterlagen zum Doppelbudget einmal genauer durchlesen, denn dann würden Sie sehen, dass die Senkung der Lohnnebenkosten dort verankert ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Wir haben jetzt sehr viel über das eben präsentierte Doppelbudget gehört, aber ich halte es wie Herr Kollege Hofer von den NEOS und möchte auf den Tagesordnungspunkt, auf das Budgetmaßnahmengesetz 2026 eingehen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

Es geht bei diesem Gesetz um ein klares Prinzip, nämlich: Wer ehrlich arbeitet, Steuern zahlt und Verantwortung übernimmt, soll entlastet werden. Wer hingegen versucht, sich seiner steuerlichen Verantwortung zu entziehen und den Staat zu betrügen, muss die Konsequenzen tragen. 

Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist daher die Nachschärfung der Wegzugsbesteuerung. Es kann nicht sein, dass erhebliche Vermögenswerte ins Ausland verlagert werden. Kollege Schiefer, da geht es jetzt nicht um virtuelle Mauern, sondern da geht es darum, dass Österreich am Ende auf berechtigte Steueransprüche verzichten müsste – das kann es ganz einfach nicht sein. Künftig werden daher klare Nachweispflichten geschaffen, um sicherzustellen, dass steuerpflichtige Vorgänge auch tatsächlich erfasst werden. Das stärkt die Fairness gegenüber all jenen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Steuern ordnungsgemäß entrichten. 

Ebenso wichtig ist die Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz. Hintergrund ist der deutliche Anstieg von Scheinunternehmen und den damit verbundenen Betrugsmodellen. Allein im Jahr 2025 wurden 400 Scheinunternehmen identifiziert. Mit den neuen Möglichkeiten erhält die Finanzverwaltung wirksame Instrumente, um Geldflüsse rascher nachzuvollziehen und Betrugsstrukturen aufzudecken. 

Meine geschätzten Damen und Herren! Neben der Bekämpfung von Steuerbetrug setzt dieses Gesetz aber auch einen klaren Schwerpunkt bei der Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deshalb ermöglichen wir auch im Jahr 2026 die Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro. Nicht nur, aber gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es wichtig, Leistung wertzuschätzen und den Beschäftigten mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.

Darüber hinaus schaffen wir Rechtssicherheit bei der Steuerfreiheit von Feiertagsarbeitsentgelten, davon profitieren insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bereichen, in denen die Arbeit an Feiertagen unverzichtbar ist. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz verbindet zwei wesentliche Anliegen: einerseits die konsequente Vorgehensweise gegen Steuerbetrug und Steuerschlupflöcher, andererseits die gezielte Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. 

Herr Finanzminister, erlauben Sie mir einen Satz zu Ihrer Aussage: „danke für nichts“. Wenn wir allen Anträgen der SPÖ und natürlich auch der FPÖ zugestimmt hätten, dann würde unser Budget jetzt noch schlechter ausschauen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: Oh! – Abg. Krainer [SPÖ]: Nein, besser! Es würde besser ausschauen, ... es geht um gerechte Erbschaftssteuer bei Millionären! – Gegenruf der sich zu ihrem Sitzplatz begebenden Abg. Baumgartner [ÖVP]. – Abg. Krainer [SPÖ]: Den haben wir gestellt, den Antrag!) 

13.16

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klaus Lindinger mit einer freiwilligen Redezeit von 4 Minuten. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.