RN/30
Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Budgetmaßnahmengesetz 2026 samt Titel und Eingang in 521 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, halte ich fest, dass ich gemäß § 68 der Geschäftsordnung bekannt gebe, dass ich bei den nun folgenden Abstimmungen mitstimmen werde. Ich werde daher auch bei jeder einzelnen Abstimmung vor Bekanntgabe des Ergebnisses mein eigenes Stimmverhalten durch mündliche Bejahung oder Verneinung bekannt geben.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 522 der Beilagen.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen betreffend § 38 Abs. 2 Bankwesengesetz sowie § 4 Abs. 1 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz können gemäß § 38 Abs. 5 Bankwesengesetz beziehungsweise gemäß § 4 Abs. 7 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. (Abg. Lausch [FPÖ] – in Richtung Grüne –: Zuerst schreien sie! – Abg. Krainer [SPÖ] – in Richtung FPÖ –: Schon wieder auf der falschen Seite!) – Das ist mehrheitlich angenommen. (Ruf bei der FPÖ: Derweil noch, das kann sich aber schnell ändern!)
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Ich stimme mit „Ja“.
Der vorliegende Gesetzentwurf kommt somit gleich in dritte Lesung. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Einheitspartei!)
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stimme auch mit „Ja“.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.