RN/38

14.11

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich in die Materie eingehe, möchte ich gerne – weil heute auch der Tag des Gedenkens an den grausamen, unbegreiflichen Amoklauf in Graz ist – sagen, dass wir das Verbrechensopfergesetz novelliert haben – es ist ja sozusagen materientechnisch im Sozialministerium beheimatet –, und wir werden diese Novelle des Verbrechensopfergesetzes heute in die Begutachtung schicken. Es geht darum, den Schutz und die Entschädigungsleistungen für die Opfer von Verbrechen zu verbessern. Ich glaube, heute ist genau der richtige Tag, um das zu tun – gleichzeitig mit dem Wissen, dass man das erlittene Leid, den Schmerz natürlich nicht durch irgendwelche Zahlungen eindämmen kann, aber dass man Opfer schützt, dass man ihnen Unterstützung gibt, muss politische Agenda sein, und das tun wir jetzt. Wie gesagt: Heute geht die Novelle zum Verbrechensopfergesetz in die Begutachtung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Jetzt zur vorliegenden Materie: Ich freue mich sehr, dass wir heute mit dem Beschluss des Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eine wesentliche Versorgungslücke schließen. Es wird gezielt dort eingegriffen, wo weder Unterhalt noch Unterhaltsersatzleistungen ausbezahlt werden. Wie wichtig diese Maßnahme ist, zeigen die Zahlen: 46 Prozent aller Alleinerziehenden und fast jedes zweite Kind in Haushalten von Alleinerziehenden sind armuts- und ausgrenzungsgefährdet.

Wer Kinder allein großzieht, weiß, was das bedeutet: Jeden Tag aufs Neue müssen Beruf, Familie und Haushalt unter einen Hut gebracht werden, aber wenn dann auch noch die Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen ausbleiben, dann bedeutet das für die Betroffenen nicht nur einen zusätzlichen finanziellen Druck, sondern auch die ständige Sorge, ob das Geld für Miete, Lebensmittel und die Bedürfnisse der Kinder reicht. Mit dem Unterstützungsfonds sorgen wir dafür, dass Alleinerziehende und ihre Kinder in ihrer besonders schwierigen Situation nicht alleine gelassen werden.

Der Fonds richtet sich konkret an drei Gruppen: Alleinerziehende, deren unterhaltspflichtige ehemalige Partner nicht zahlen können, weshalb keine Unterhaltspflicht besteht, oder nicht greifbar sind; an Alleinerziehende, die keine Hinterbliebenenleistungen für ihr Kind beziehen können, weil der verstorbene Elternteil die notwendigen Versicherungszeiten nicht erfüllt hat; und an Alleinerziehende, die Gewalt durch den Unterhaltsschuldner erfahren haben und aus Angst vor weiterer Eskalation keinen Unterhalt einfordern.

Ich werde Ihnen zwei Beispiele sagen, die der Realität entsprechen. Erstes Beispiel: eine alleinerziehende 48-jährige Friseurin aus Wien. Jeden Morgen steht sie um halb sechs auf, macht das Frühstück, bereitet die Jause für ihre Kinder vor, bringt die beiden zur Schule, fährt zur Arbeit, abends – wie wir wissen – kocht sie, hilft bei den Hausaufgaben. Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Mann ist vor zwei Jahren an Krebs erkrankt – das ist gerichtlich festgestellt –, er kann daher keinen Unterhalt zahlen. Damit entfällt für die Mutter auch der Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Bis jetzt ging sie leer aus, aber ab sofort bekommt die Mutter dank des Unterstützungsfonds für jedes Kind 240 Euro pro Monat. – Ich danke allen Abgeordneten, die diesem Unterstützungsfonds hier zustimmen. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein weiteres Beispiel, ein alleinerziehender Vater: Bei einem tragischen Unfall kam seine 32-jährige Partnerin, die Mutter des gemeinsamen sechsjährigen Sohnes, ums Leben. Von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr, wie es war. Zu der Trauer und der emotionalen Belastung kommen jetzt auch noch die finanziellen Sorgen hinzu. Da die Mutter jung war, hat sie noch nicht genügend Versicherungs- beziehungsweise Beitragsmonate erworben, damit ihr Kind Anspruch auf eine Halbwaisenpension hat. Bisher bekam diese Familie nur eine Abfindung in Form einer Einmalzahlung, nun kann der Vater um eine Unterstützung aus dem Fonds – ab 1.7. dieses Jahres – ansuchen. – Ich danke allen Abgeordneten, die diesem Unterstützungsfonds zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Wir schaffen damit auch eine Absicherung für Familien, die durch einen Schicksalsschlag in eine schwierige Lage geraten sind.

Ein weiterer Schwerpunkt des Unterstützungsfonds widmet sich den von Partnergewalt betroffenen Frauen. Wir wollen Frauen helfen, aus der Gewaltspirale auszubrechen und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wer Partnergewalt erfährt und wirtschaftlich abhängig ist, hat oft keine Wahl. Viele Frauen machen aus Angst vor einer weiteren Eskalation keine Unterhaltsforderungen geltend. Für von Gewalt betroffene Alleinerziehende in akuten Krisensituationen wird es zusätzlich eine einmalige Starthilfe zur Deckung von Mehrausgaben geben. Dabei geht es etwa um Kosten für die Wiederherstellung der Wohnsicherheit wie die Reparatur von beschädigten Türen oder Schlössern, die Wiederbeschaffung von verlorenen Dokumenten oder beschädigten Einrichtungsgegenständen für Kinder. Diese Kosten müssen mit Rechnungen belegt werden.

Die Starthilfe wurde in enger Abstimmung mit den Gewaltschutzzentren konzipiert. Die Höhe wird am jeweiligen Bedarf festgemacht und ist mit maximal 4 000 Euro gedeckelt. Von Gewalt betroffene Frauen bekommen dadurch die finanzielle Unterstützung für einen Neuanfang in Sicherheit und frei von Gewalt.

Um Leistungen des Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen zu können, darf das monatliche Nettoeinkommen nicht mehr als 2 768 Euro betragen, die Leistung muss jährlich neu beantragt werden, und es bestehen umfassende Mitwirkungs- und Meldepflichten. Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen müssen umgehend gemeldet werden. Für den Fall, dass die Leistung unrechtmäßig bezogen wurde, sind Rückforderungen möglich.

Voraussetzung für die Unterstützung sind der qualifizierte, rechtmäßige Aufenthalt und der Hauptwohnsitz in Österreich. Personen mit unsicherem Aufenthaltstitel oder Asylwerber:innen erhalten keine Leistung. Nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die prekäre Lebensrealität der Alleinerziehenden und deren Kinder ist entscheidend: Jedes Kind ist gleich viel wert, und es gelten dieselben Voraussetzungen.

Der Fonds wird in meinem Ressort eingerichtet und über das Sozialministeriumservice abgewickelt, zusätzlich haben wir auch eine Clearingstelle im Ministerium installiert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Unterstützungsfonds schützen wir Alleinerziehende sowie ihre Kinder vor einem Abrutschen in Armut, wir unterstützen die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen, und wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslicher Gewalt. Ich bitte Sie wirklich inständig um Ihre Zustimmung zu dieser wichtigen Unterstützungsmaßnahme für Alleinerziehende. Denken Sie an die einzelnen Schicksale! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

14.18

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler zu Wort gemeldet. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.