RN/40
14.23
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wer über Alleinerziehende spricht, muss unweigerlich auch über Frauen sprechen, denn Alleinerziehen ist in Österreich immer noch überwiegend weiblich: Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Und wenn – aus den diversesten Gründen – der Unterhalt vom Partner ausbleibt, dann ist das nicht einfach ein privates Problem, sondern, wie die Zahlen zeigen, ein strukturelles Problem. Aktuell leben über 13 000 Kinder und junge Erwachsene in Haushalten ohne jegliche Unterhaltsleistungen. Frauenarmut und Kinderarmut sind die Folge – und es erschließt sich mir nicht, warum die Freiheitlichen wollen, dass man Frauen und Kinder in Armut leben lässt.
Aus diesem Grund ist es eben essenziell und längst überfällig gewesen, diesen Unterstützungsfonds nunmehr zu installieren, um Frauen und Kinder damit zu unterstützen, finanziell abzusichern. Er setzt dort an, wo viele bisher alleingelassen wurden. Und da fehlt nicht irgendein Betrag auf dem Papier – ja, wir haben schon gehört, pro Kind gibt es 240 Euro im Monat, zwölfmal, für manche 14-mal ausbezahlt –, sondern da geht es tatsächlich um Geld für Miete, Lebensmittel, Kleidung, Schulsachen, es geht einfach um ein sicheres Aufwachsen der Kinder.
Mit diesem Unterstützungsfonds schaffen wir es nunmehr, dass wir einer besonders vulnerablen Gruppe von Alleinerziehenden, nämlich Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, zusätzlich eine Starthilfe von bis zu 4 000 Euro gewähren können. Diese Starthilfe soll einen Neubeginn ermöglichen, sie dabei unterstützen, notwendige Kosten zu decken, etwa für die Ausstellung neuer Dokumente, die man nicht mitnehmen konnte, oder auch – zur Sicherheit – für den Austausch von Türschlössern. Gerade diese Starthilfe ist aus Frauenperspektive zentral. Viele Frauen machen Unterhaltsansprüche nicht geltend, weil sie Angst vor weiterer Gewalt oder Eskalation haben. Es darf nicht sein, dass Frauen, die Gewalt erlebt haben, durch langwierige Verfahren erneut mit ihren Gefährdern konfrontiert werden, nur um den Unterhalt zu erhalten, der ihnen und ihren Kindern zusteht.
Ein intakter Sozialstaat sollte Frauen niemals vor die Wahl stellen: finanzielle Not oder erneute Gefährdung. Dass beim Fonds in Gewaltfällen kein Regress vorgesehen ist, ist ein wichtiger Schutzmechanismus für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher Schutzmechanismus soll das sein?)
Zum Schluss möchte ich hervorheben, dass der Fonds ein klares Signal ist, dass Frauen und Kinder in schwierigen Lebenslagen nicht länger durch die Lücken des Systems fallen dürfen, denn Alleinerziehende und ihre Kinder haben Anspruch auf Sicherheit, Unterstützung und auf ein Leben ohne existenzielle Angst. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
Ich möchte zum Schluss noch einen Abänderungsantrag einbringen, mit dem klargestellt wird, dass sich im vorliegenden Gesetzentwurf § 19 Abs. 1 Z 8 auf Daten bezieht, die das Sozialministeriumservice bei der alleinerziehenden Person selbst erhoben hat. Es handelt sich also um eine Klarstellung, und ich bringe somit folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Heike Eder, BSc MBA, Mag. Verena Nussbaum, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (511 d.B.) über die Regierungsvorlage (503 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende (Unterstützungsfondsgesetz-Alleinerziehende – UFG-AE)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Regierungsvorlage (503 d.B.) in der Fassung des Ausschussesberichtes (511 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. § 19 Abs. 1 Z 8 lautet:
„8. Daten, die das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) bei der alleinerziehenden Person im Zusammenhang mit der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit erhoben hat.“
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Scheucher-Pichler [ÖVP] und Gasser [NEOS].)
14.27
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende – UFG-AE (AA-70)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Heike Eder, Sie gelangen zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.