RN/41
14.27
Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim und hier im Saal! Kollege Wurm – er ist gerade gekommen; herzlich willkommen zurück! –, du hast im Ausschuss gesagt – ich zitiere –: Unverschuldet in Not geratene Kinder – denen wollen wir helfen! (Abg. Wurm [FPÖ]: Genau) – Ich gratuliere, Kollege Wurm, du hättest jetzt die Möglichkeit, hier zuzustimmen (Abg. Wurm [FPÖ]: Hast du mir nicht genau zugehört?), das wäre nämlich genau so eine Maßnahme, Kollege. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was aber, liebe Damen und Herren, macht die FPÖ stattdessen? – Stattdessen stimmt die FPÖ heute bei dieser Maßnahme nicht mit (Abg. Wurm [FPÖ]: Ich hab es erklärt!), weil sie befürchtet, dass sich diese Leistungen aus dem Unterstützungsfonds an ausländische Kinder ausweiten (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Deswegen habt ihr den Auslandsaufenthalt verlängert!) – da möchte ich ganz klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: 80 Prozent der Unterstützungsleistungen im Unterhaltsvorschuss gehen an österreichische Kinder (Abg. Wurm [FPÖ]: Derzeit!), 80 Prozent (Abg. Wurm [FPÖ]: Derzeit!), lieber Kollege –, und damit lässt sie Tausende Kinder in Österreich im Stich. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Warum verlängert ihr dann den Auslandsaufenthalt?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir kommt es ohnehin manchmal so vor, als ob die FPÖ und die Realität in einer Fernbeziehung leben: Ihr hört regelmäßig voneinander, trefft euch jedoch nur relativ selten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler [Grüne].)
Ganz kurz zu den Fakten, zu dem, worum es bei diesem Tagesordnungspunkt geht: Wenn in Österreich ein Elternteil Unterhalt zahlen müsste, aber nicht zahlt, dann springt prinzipiell der Staat ein und holt sich später das Geld zurück. Die Einbringungsquote liegt bei circa 65 Prozent. Das ist ein gutes System, aber es gibt Lücken – und genau diese Lücken wollen wir heute schließen (Abg. Wurm [FPÖ]: Für wen gibt es Lücken?) –: wenn zum Beispiel der Vater verstorben ist, wenn er krank ist – in der Regel sind die Alleinerziehenden Frauen, das haben wir bereits gehört –, wenn der Vater beispielsweise untergetaucht ist oder wenn es in der Beziehung Gewalt gibt und Frau und Kind vor Gewalt flüchten und Schutz suchen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Und wie ist es dann mit dem Regress? Brauchen wir nicht!)
Genau in solchen Fällen wird dieser Unterhaltsfonds einspringen und genau dort setzt er an: Ab 1. Juli 2026 gibt es nämlich 240 Euro pro Monat pro Kind, bei Gewalt in der Familie gibt es eine Einmalzahlung von 4 000 Euro, und es gibt klare Regeln: Wohnsitz in Österreich, es gibt eine Einkommensgrenze von bis zu 2 768 Euro, es gibt Melde- und Mitwirkungspflichten, es wird auf die Sozialhilfe angerechnet, lieber Kollege Wurm. Die Leistungen können auch zurückgefordert werden, und was ich besonders gut finde, ist, dass es für Kinder mit Behinderung eine längere Bezugsmöglichkeit gibt, über die Altersgrenze hinaus.
Am Ende müssen wir uns einfach folgende Frage stellen – denn es geht um eine einfache Frage, nämlich –: Fällt ein Kind durch eine Lücke im System oder schließen wir diese Lücke und sorgen dafür, dass es eine faire Chance im Leben hat? Genau darum geht es bei diesem Fonds. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Neßler [Grüne].)
14.30
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.