RN/44

14.39

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Liebe Zuseher:innen hier im Hohen Haus und zu Hause! Ja, wir haben es schon von Frau Ministerin Schumann gehört, dass nicht ohne Grund gerade Alleinerzieher:innen und ihre Kinder zu den am stärksten von Armut betroffenen Gruppen in unserem Land gehören, und wenn dann eben noch Unterhaltszahlungen oder auch Hinterbliebenenleistungen ausbleiben, wird es für viele überhaupt ein richtiger Überlebenskampf. 

Jahrelang wurde hier Abhilfe versprochen, heute handeln wir endlich. Schon ab 1. Juli werden Tausende Alleinerzieherinnen und -erzieher profitieren, 12 000 Kinder und Jugendliche, die endlich eine lebensnotwendige Unterstützung erhalten. 35 Millionen Euro – wir haben es gehört – stehen trotz Sparpakets dafür zur Verfügung. 

Die Ministerin hat zwei wirklich schlimme Schicksale geschildert, das der Witwe und der Wiener Friseurin, deren Mann an Krebs erkrankt ist. Aber sicher, wenn man sich die Gruppe, die profitiert, anschaut, sieht man, es geht zuallermeist um Frauen, um Mütter, die vom Kindsvater im Stich gelassen wurden und werden, um Kinder und Jugendliche, deren Väter ihrer väterlichen Verantwortung nicht nachkommen. Und da ist es einfach unsere Verantwortung als Gesellschaft, dass wir einspringen – schlicht und einfach deswegen, weil die Kinder, die sich in diesen prekären Situationen befinden, rein gar nichts dafürkönnen, egal ob sie einen österreichischen Pass haben oder nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

Wenn sich die Väter aus dem Staub machen, müssen wir einfach einspringen. Der Unterstützungsfonds soll greifen, wo eben kein Unterhalt bezahlt wird, aber auch – es wurde schon gesagt –, wo Hinterbliebenenleistungen fehlen. Allein da geht es um knapp 4 000 Kinder, wo ein Elternteil verstorben ist, denen ab 1. Juli durch dieses Gesetz geholfen wird. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

Auch die gesonderte Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder ist schon erwähnt worden.

Ich denke, jetzt fragen sich sicher viele: Wer kann so einem Gesetz nicht zustimmen? Wer stimmt da nicht mit? – Wir haben es gehört: die FPÖ. Auch bei diesem Gesetz spielt die FPÖ wie üblich Menschen gegeneinander aus. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Üblicherweise machen Sie das!) Es wird bewusst verschwiegen, dass der Fonds nur Personen mit Hauptwohnsitz und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich offen steht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch [FPÖ] und Wurm [FPÖ].) Ich denke, jeder Person, die ein Herz hat und das von Ihnen hört, dreht es wirklich den Magen um.

Ich habe Ihnen im Ausschuss und hier genau zugehört, und bei mir stellt sich mittlerweile wirklich die Frage: Wie weit würden Sie gehen? Würden Sie einem österreichischen Kind, wenn der Vater nicht Österreicher ist, die Unterstützung verwehren? Oder einem Kind mit einer Mutter ohne österreichischen Pass, aber einem österreichischen Vater? (Rufe bei den Grünen: Ja!) Wie weit würden Sie gehen? (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie weit gehen Sie noch?)

Ja, klarerweise muss Missbrauch bestmöglich verhindert werden, dazu gibt es auch Mitwirkungs- und Meldepflichten im Gesetz. (Abg. Kogler [Grüne]: ...! Ariernachweis!) Leistungen werden jeweils nur für zwölf Monate gewährt und danach muss neu beantragt werden. 

Also bitte auch an Sie noch einmal ein Appell: Ich hoffe, einige von Ihnen haben ein Herz, das schlägt – geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie diesem wichtigen Gesetz zu! Da geht es um Kinder, die in unserem Land ihre Heimat haben, die hier leben und aufwachsen. Bitte um größtmögliche Unterstützung! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)

14.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Michaela Schartel. (Abg. Kogler [Grüne]: Das heißt das System Unmenschlichkeit!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.