RN/47
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 818/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (512 d.B.)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Opferfürsorgegesetz geändert werden (513 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz (514 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 701/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung zu niedriger Pflegegeld-Einstufungen (515 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 829/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz, Qualitätssicherung und wirkmächtige Beschwerdestellen bei medizinischen Begutachtungen im Sozialversicherungssystem (516 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 9 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Ragger.
RN/48
14.47
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Mein Name ist Christian Ragger. Ich bin das freundliche, sachliche Gesicht der FPÖ (Abg. Scherak [NEOS]: Freundlich ja!) und möchte eingangs festhalten, dass wir durchaus sehr kooperativ und sehr unterstützungswillig sind. Das sehen Sie auch jetzt bei der Zustimmung zu diesen beiden Punkten. (Beifall bei der FPÖ.)
Es lässt sich nicht alles in diesem Haus immer mit Polemik begleiten, aber vielleicht zwei Sätze dazu, obwohl es mich jetzt nicht wirklich in der Tiefe beschäftigt hat: Wenn Ihnen wirklich etwas daran gelegen wäre, dass diesem Unterstützungsfondsgesetz auch die FPÖ zustimmt, dann hätten Sie sich die Bestimmung des § 198 StGB angeschaut. Diese regelt das Delikt der Verletzung der Unterhaltspflicht, das ist ein Vorsatzdelikt. Da rufe ich morgen einen Polizisten an, und der geht mir diesen Einzelnen, wie der Gust Wöginger früher gesagt hat, suchen und stellt fest, wer diese Verletzung begangen hat. Man wird deswegen dann auch verurteilt.
Wenn jetzt dieses Gesetz eingeführt wird, auf Druck der Grünen, glaube ich, dann wird hiermit der erste Schritt zur Kindergrundversorgung gesetzt. Wir wissen, was bei der Mindestsicherung passiert ist – ich kann mich noch an den verstorbenen Sozialminister erinnern –: Am Ende des Tages haben wir eine Mindestsicherung mit 275 000 Sozialversicherungsbeziehern in Wien gehabt, das ist ausgeufert, und heute sind 80 Prozent der Mindestsicherungsbezieher Asylwerber, die uns letztendlich Milliarden kosten. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist der erste Satz in Ihrem Unterstützungsfondsgesetz gewesen, aber ich möchte jetzt in medias res gehen und auf die Punkte, über die wir jetzt sprechen, eingehen. Das ist vielleicht etwas ganz Interessantes. – Ja, es ist positiv, Frau Ministerin, dass Sie erkannt haben, dass wir bei der PVA einen massiven Handlungsbedarf haben. Ich weiß es selber aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt: Wir haben im Jahr an die zehn, 15 Fälle, wo wir jedenfalls in der ersten Instanz immer wieder mit unterschiedlichen Begutachtungen zu tun haben. Und das heute ist der erste Schritt, dass es hier zu einer einheitlichen Begutachtung kommt.
Aber wenn Sie schon so polemisch sind, dann hätten Sie auch – Sie sehen das an den Punkten 7, 8 und 9, was Sie alles ablehnen, nämlich Anträge der Opposition – einen Schritt weiter gehen können. Das wäre meines Erachtens der erste Ansatz gewesen – und die Kollegin und Präsidentin der Lebenshilfe nickt (Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP] schüttelt den Kopf) –, was wir auch als FPÖ gefordert haben. Aber du wirst gleich nicken, deswegen habe ich dir ja sozusagen im vorauseilenden Gehorsam anheimgestellt, dass du dann in weiterer Folge zu nicken hast.
Wir wollten nämlich eine Ausweitung der 24-Stunden-Pflege haben (Abg. Gasser [NEOS]: Betreuung!), wir wollten eine Ausweitung dahin gehend haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie nickt eh schon!), dass Lohn statt Taschengeld für Behinderte bezahlt wird und dass echte Inklusion stattfindet, wenn es um Begutachtungen hinsichtlich Pflege geht. Das ist von der Opposition eingebracht worden, also reden Sie, wenn Sie sich hier herausstellen, nicht ständig davon, dass wir die polemische Truppe von der FPÖ sind, wenn wir rechtliche Forderungen eingebracht haben, denen selbst die Grünen zustimmen. Das heißt ja schon etwas, wenn Kollege Schallmeiner auf einmal sagt: Jawohl, Ragger, gut hast du es gemacht! (Abg. Schallmeiner [Grüne] – erheitert –: Das habe ich nie gesagt! „Gut“ habe ich nie gesagt!)
Das heißt, diese Themen sind am Ende des Tages notwendig; sie sind für unsere Menschen mit Beeinträchtigungen notwendig, sie sind aber auch für unsere Menschen, die in der Pflege tätig sind, notwendig. Das war das Einzige, was wir eingefordert haben, und daher – seien Sie mir nicht böse –: Sie betreiben jedes Mal, wenn Sie da rausgehen, das allgemeine Bashing der FPÖ! Ich sage es noch einmal: Ich bin Christian Ragger, ich bin das sachliche Gesicht der FPÖ. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Ah! Ah! – Ruf bei der FPÖ: Das schönste! Das schönste Gesicht der FPÖ! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
14.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch.
RN/49
14.51
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Kollege Christian Ragger hat zuerst gesagt, er ist das freundliche Gesicht, und beim Weggehen hat er gesagt, er ist das sachliche Gesicht. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja!) Jetzt weiß ich nicht, wie die anderen Gesichter sind, aber nichtsdestotrotz möchte ich zu TOP 5 kurz Stellung beziehen: ein Initiativantrag, der letztendlich die Rechtsgrundlage schaffen soll, was die Mitnahme von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen in verschiedenen Angelegenheiten betrifft.
Ja, die Frau Bundesministerin hat erkannt, dass wir da weitere Möglichkeiten schaffen müssen, werden und wollen. Bis dato war eine Mitnahme einer Vertrauensperson ja nur in Angelegenheiten des Pflegegeldes bekannt; das war bisher gesetzlich vorgesehen. Jetzt wird diese Regelung auf die Bereiche Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit, also auch PVA, berufliche Rehabilitation, Einschätzungsverfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung, wenn es um Behinderten- und Parkausweise geht, und Feststellung einer Sozialentschädigung, wenn es darum geht, Hilfeleistungen, Sozialleistungen gemäß Heeresentschädigungsgesetz, Impfschadengesetz oder Verbrechensopfergesetz zu beantragen und zu beziehen, erweitert. Ich glaube, das ist eine wichtige Geschichte.
Wir wissen, es ist schon ein vermehrter Aufwand, was da an Anträgen abzuwickeln ist, auch was Begutachtungen betrifft. Das ist für alle Betroffenen natürlich immer eine große Herausforderung, aber genau dort schaffen wir jetzt die Möglichkeit, Vertrauenspersonen beizuziehen. Ich weiß schon, es gibt da viel mehr Wünsche, auch seitens der Opposition; gerade Ralph Schallmeiner sagt ganz bewusst, es muss in Richtung mehr Qualität gehen. Wir haben im Regierungsprogramm die Schaffung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle für alle Bereiche. Das sind ganz große Herausforderungen, die natürlich noch zu lösen sind.
Fakt ist – und das ist jetzt, glaube ich, die gute Nachricht –: Mit dieser Gesetzesvorlage schaffen wir mehr Sicherheit, mehr Transparenz. Die Betroffenen sind auch vorab zu informieren, ausgenommen bei unangekündigten Hausbesuchen, wenn der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug besteht.
Abschließend: Es ist eine sinnvolle Maßnahme, dass wir das heute so beschließen. Ich gehe davon aus, wir beschließen das einstimmig, um freundliche und sachliche Gesichter in diesem Hohen Haus zu haben. Ziel ist es, einen respektvollen Umgang mit diesen Menschen zu erreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)
14.53
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Ich begrüße zu diesen Tagesordnungspunkten auch Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Peter Wurm das Wort.
RN/50
14.54
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, bei diesem Themenblock jetzt geht es unter anderem um ein Thema, das, glaube ich, sehr, sehr viele Bürger beschäftigt. Es geht einerseits um die Einstufung beim Pflegegeld; Sie werden vielleicht selber erleben, persönlich oder bei den Eltern, Großeltern, dass es eine sehr, sehr sonderbare Abwicklung dahin gehend gibt, ob jemand Pflegestufe 1, 2, 3 oder 4 hat. Es gibt auch sehr, sehr viele Beschwerden, und deren Zahl nimmt konstant zu.
Die Ausgangslage ist relativ simpel: Die PVA hat aufgrund anderer Verfehlungen kaum noch Budgetmittel und versucht jetzt meiner Meinung nach beziehungsweise unserer Meinung nach, auf dem Rücken der Bürger, die Pflegegeldanspruch haben, diese Einstufung eher nach unten zu führen und nicht so, wie es eigentlich der Realität entsprechen würde, vorzunehmen. Es gibt nicht wirklich klare Kriterien, es werden auch nicht immer ärztliche Atteste herangezogen. Das landet dann sehr oft vor dem Sozialgericht, um das auszustreiten, ebenso wie es vor dem Sozialgericht landet, wenn es zum Beispiel um Berufsunfähigkeit oder Invalidität geht; auch da landen sehr, sehr viele Bürgeranliegen, Fälle dann vor dem Sozialgericht.
Ich bin selber eine Zeit lang als Laienrichter am Sozialgericht tätig gewesen, könnte Ihnen von Fällen erzählen, in denen ich mich selber gewundert habe, warum Menschen, die schwerste Erkrankungen haben, teilweise Krebs im Endstadium, dann dort trotz allem noch als teilarbeitsfähig eingestuft wurden.
Wir als FPÖ haben im letzten Ausschuss unzählige Anträge eingebracht, ich glaube, auch die Grünen haben sich da mit ein, zwei Anträgen angehängt. Wir fordern hier schon sehr, sehr lange ganz klare Richtlinien, eine Verbesserung in diesem System. Das ist nicht erfolgt. Was jetzt kommt, ist halt – typisch für diese Koalition – ein Minimalkompromiss: Jetzt darf man quasi eine Begleitperson zur Begutachtung mitnehmen. Das wird das Problem an sich nicht lösen. – So weit einmal zu diesem Bereich.
Weil wir vorhin doch sehr emotional und intensiv über den Unterstützungsfonds gesprochen haben, sage ich es noch einmal – ich muss mich sehr wundern, auch über die Vorwürfe –: Ich habe versucht, in meiner Rede sehr klar und sachlich darzulegen, wie die Fakten sind. Sie übersehen, glaube ich, eines, und deshalb berührt es mich auch emotional: Für mich ist der Kinderschutz das Wichtigste – in meinem politischen Leben, in meiner politischen Agenda –, und den verfolgen Sie überhaupt nicht. Nur, weil ich jemandem quasi Unterhalt zahle, ob der Mutter oder dem Vater oder wem auch immer, hat das Kind unmittelbar nichts davon.
Wir würden uns dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche geschützt sind. Wir haben leider Gottes – Sie werden es jeden Tag in der Zeitung lesen – ganz dramatische Fälle von Kindesvernachlässigung, von Vergewaltigungen von Kindern, Drogenmissbrauch und andere Dinge mehr. Da fordern wir schon sehr, sehr lange wesentlich härtere Strafen. Uns geht es eben um das, was die Jugendämter eigentlich ganz vorne stehen haben, nämlich: zuerst das Kindeswohl. Das Kindeswohl muss bei allen Dingen im Vordergrund stehen. Alles andere sind meiner Meinung nach nur schöne Worte, denn wenn es für die Kinder keine Verbesserung gibt, dann haben wir nichts erreicht. Ich fordere das, wie gesagt, schon sehr lange, und ich glaube, da ist Österreich – im Bund, aber auch in den Bundesländern – sehr oft noch säumig. Ich glaube, der Kinder- und Jugendschutz muss komplett reformiert werden, muss verbessert werden, damit eben Kinder in Österreich nicht unter sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung leiden, knapp vor dem Verhungern stehen oder andere Schweinereien passieren.
Ich fordere beziehungsweise wir fordern als Freiheitliche einen echten Kinder- und Jugendschutz. Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen; das ist unsere Leitlinie. Alles andere, was Sie uns unterstellen, ist nichts anderes als politische Propaganda. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.58
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heike Eder.
RN/51
14.58
Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher hier im Saal und daheim! Ja, die Gerichtsverfahren in den Bereichen Pflegegeld, Berufsunfähigkeit und Invalidenrente sind in Österreich grundsätzlich einheitlich geregelt, und dennoch gibt es von Bundesland zu Bundesland feine Unterschiede. Eines vorweg – das klarzustellen, ist mir wichtig –: Die Unterschiede sind nicht dramatisch, es gibt Schwankungen nach oben und nach unten, die Spielregeln sind grundsätzlich überall dieselben; und dennoch sind genau diese Unterschiede spannend.
Zum Beispiel: Im Osten von Österreich wird das Pflegegeld deutlich mehr eingeklagt als im Westen, in Tirol und in Vorarlberg. (Abg. Gasser [NEOS]: Die akzeptieren’s einfach! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne].) Und wie schaut es bei den Erfolgschancen aus? – Im Durchschnitt liegt die Erfolgsquote bei Pflegegeldklagen bei 5 bis 6 Prozent – aber nicht in Salzburg. In Salzburg, sowohl betreffend Pflegegeld als auch BU und IV, sind die Chancen, zu gewinnen, überdurchschnittlich hoch. Relativ schwierig, sich bei einer Pflegegeldklage durchzusetzen, ist es in Niederösterreich; dort ist die Chance überdurchschnittlich gering. Auf der anderen Seite gibt es dann auch noch ein auffälliges Bundesland, nämlich das Bundesland Kärnten. Kärnten vergleicht wahnsinnig gern: 58,6 Prozent der Pflegegeldklagen enden dort in einem Vergleich.
Meine Damen und Herren, was hat das jetzt alles konkret mit dem Begutachtungsverfahren zu tun? – Egal ob Pflegegeld, BU, IV, all diese Fälle haben den gleichen Ursprung und Ausgangspunkt: Am Anfang steht immer eine Begutachtung. Dort sitzt ein Mensch, der ist krank, der braucht Unterstützung, der erklärt seine Situation – und genau dort wird entschieden, wie stark jemand eingeschränkt ist. Studien zeigen ganz klar: Ob Menschen ein Verfahren als fair erleben, hängt weniger vom Ergebnis ab, als mehr von Faktoren wie: ob sie sich ernst genommen gefühlt haben, ob sie ihre Situation ausreichend erklären konnten und ob sie verstehen, was passiert. Genau da setzen wir heute an, indem wir beschließen, dass eine Begleitperson zukünftig ab 1. September bei PVA-Begutachtungen mitgehen kann.
Auch in anderen Ländern ist das durchaus üblich und bereits möglich. In Deutschland beispielsweise, UK, Niederlande und den ganzen nordischen Staaten ist es schon seit längerer Zeit möglich, eine Begleitperson zu Begutachtungen mitzunehmen. Studien zeigen auch, dass dies wirkungsvoll ist und Begleitpersonen durchaus helfen, weil sie drei Faktoren maßgeblich beeinflussen: sie verbessern die Kommunikation, Missverständnisse werden vermieden und auch die Angaben bei der Begutachtung sind vollständiger. Damit kommt es zu insgesamt mehr Fairness im Verfahren.
Eines ist mir auch ganz besonders wichtig: Diese Möglichkeit ist wahrscheinlich nicht für alle gleichbedeutend, aber für eine gewisse Gruppe ist es von enormem Interesse und absolut unverzichtbar, nämlich beispielsweise für gehörlose Menschen, für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, mit Lernschwierigkeiten kann eine Begleitperson einen absolut entscheidenden Unterschied machen.
Meine Damen und Herren, die Möglichkeit, eine Begleitperson zu Begutachtungen der PVA mitzunehmen, ist ein absolut pragmatischer Schritt, es ist ein wichtiger Schritt und es werden bestimmt auch noch weitere Schritte in diesem Bereich folgen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
15.02
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch.
RN/52
15.02
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie selbst betroffen sind, wenn Sie schon einmal bei einer Begutachtung bei der PVA waren – ob das jetzt gewesen ist, weil Sie Pflegegeld für sich beantragt haben oder weil Sie eine Invaliditätspension gebraucht haben oder weil Sie eben in eine Arbeitsunfähigkeit mussten; was auch immer der Grund ist –, werden Sie vielleicht selbst schon die Erfahrungen gemacht haben: Da geht nicht immer alles so glatt, wie man sich das als Betroffener wünscht. Man hat selbst einfach das Gefühl, man kann irgendwo nicht mehr, man ist vielleicht schwer krank – und Sie dürfen dann nicht einmal eine Vertrauensperson mitnehmen.
Uns haben viele, viele Fälle erreicht, es ist auch immer wieder in den Medien, da gibt es immer wieder Schwerpunkte, wo sich Betroffene beklagen, dass sie respektlos behandelt werden, dass sie das Gefühl haben, die Begutachter sind voreingenommen. Und wenn all das passiert ist, haben Sie sich vielleicht auch gefragt, warum Sie eben keine Begleitperson mitnehmen dürfen. Das wird jetzt mit dieser Gesetzesvorlage geändert. Sie dürfen jetzt zu all Ihren medizinischen Begutachtungen eine Begleitperson mitnehmen.
So weit, so gut, das ist ein guter Schritt, aber das kann nicht das Ende der Fahnenstange sein, meine Damen und Herren. Das muss man hier auch ganz deutlich sagen, weil: Wenn Sie sich falsch eingeschätzt fühlen, wenn Sie glauben, Sie oder ein Angehöriger verdienen eine höhere Pflegestufe, oder wenn Sie einfach glauben, dass Sie auch nicht mehr teilarbeitsfähig sind, dann gibt es für Sie immer noch nicht die Möglichkeit, das irgendwie einfach zu regeln, sondern Sie müssen nach wie vor vor das Arbeits- und Sozialgericht ziehen. Dort ist es dann so: Da wird zuerst versucht, zwischen den Anwälten eine Lösung zu finden, und wenn die aber nicht kommt, dann sind Sie tatsächlich direkt vor diesem Arbeits- und Sozialgericht. Dort werden dann einige Fälle hintereinander abgearbeitet, und das stärkste Argument kommt dann immer von einem Begutachter, von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen – der wird dann auch noch bezahlt, in der Regel von der PVA –, und das, was der sagt, zählt.
Da kommen dann schon Fälle raus, da greift man sich wirklich an den Kopf – Frau Staatssekretärin, ich weiß, wir haben das auch mit der Frau Bundesminister im Ausschuss besprochen, aber da sind schon Fälle –: Da war eine Frau – und das ist in meinem ganz persönlichen Umfeld –, der tatsächlich gesagt wurde, sie sei teilarbeitsfähig, sie war von Beruf Lehrerin, und keine zwei Monate später ist sie verstorben. Man muss sich einmal überlegen, was man in solchen Leuten auslöst!
Das ist kein Einzelfall. Es gibt viele solche Fälle: schwerstkranke Menschen, die tatsächlich nicht mehr können, die gerne arbeiten würden und viel lieber gesund wären. All diese Fälle gibt es und da muss endlich eine Lösung her! Man muss auch da hinschauen, nämlich auf die Kriterien der Begutachtungen. Da geht es nicht darum, ob jetzt in Tirol oder in Wien mehr Einsprüche sind. Was man schon beobachten kann, Frau Kollegin Eder, ist, dass es bei manchen Begutachtern zu mehr Einsprüchen und zu mehr Fehleinschätzungen kommt – und da muss man genau hinschauen!
Das, glaube ich, Frau Staatssekretärin, muss der nächste Schritt sein, den die Frau Bundesminister angeht, auch im Sinne der Betroffenen; denn ich finde es wirklich schlimm, wenn man schwer kranken Leuten hier einfach so sagt: Zack, Stempel drauf, passt! – Das ist ein Umgang, der so nicht weitergehen darf! Da ist auch die PVA von sich aus, meines Erachtens, endlich gefordert, einmal genau hinzusehen und diese Beschwerden, die da sind, und auch diese Medienberichte, die es permanent gibt, wirklich einmal ernst zu nehmen. Das fehlt mir bei der PVA, das muss ich ganz offen und ehrlich sagen. Man hat das Gefühl, da kann in den Zeitungen stehen, was will, da können Beschwerden kommen, was wollen, die PVA steht da drüber, die macht weiter. Da wird tatsächlich auf dem Rücken von schwer betroffenen, schwer kranken Leuten eingespart – und das, meine Damen und Herren, ist eine Mammutaufgabe für die Frau Bundesminister, und ich hoffe, das kommt demnächst. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.06
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser.
RN/53
15.06
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, die Problematik wurde jetzt öfter beschrieben. Wir kennen viele Menschen, glaube ich, die schlechte Erfahrungen bei Begutachtungen gemacht haben. Egal, ob es um die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeitspension, um die Einstufung des Grades der Behinderung oder das Pflegegeld geht – viele Betroffene haben einfach das Gefühl, dass sie nicht ernst genommen werden, dass sie nicht ausreichend gehört werden, und haben irgendwie das Gefühl, diese Entscheidungen nicht nachvollziehen zu können. Ja, diese Unzufriedenheit müssen wir als Politik ernst nehmen und wir müssen Antworten liefern – und heute liefern wir eine Antwort. Manche Antworten kann man schneller liefern und andere brauchen wahrscheinlich länger, weil es da auch um strukturelle Reformen geht.
Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu diesen Begutachtungen mitzunehmen – wir haben es schon gehört –, ist in anderen Ländern State of the Art, um eben auch das Vertrauen in die Begutachtungen und in diesen Prozess zu erhöhen. Das heißt aber nicht, dass damit, dass jetzt Vertrauenspersonen zu diesen Begutachtungen mitgenommen werden können, die Reform in diesem Bereich der Begutachtungen am Ende ist.
Kollegin Belakowitsch hat gesagt, das Ende der Fahnenstange ist nicht erreicht, und das sehe ich genauso. Wir müssen weiterarbeiten und das tun wir auch. Es laufen entsprechende Reformprozesse, auch genau zu diesem Thema. Für uns als NEOS ist klar, dass natürlich das, was wir im Regierungsprogramm festgeschrieben haben – eine einheitliche, gemeinsame Begutachtungsstelle mit entsprechenden Qualitätsstandards am Puls der Medizin und der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse –, umgesetzt werden muss.
Diese Umsetzung ist alles andere als trivial. Wir haben Institutionen, die seit Jahrzehnten in diesem Bereich tätig sind, sei es die PVA, die AUVA, das Sozialministeriumservice. Wir haben viele bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Strukturen und Know-how, die man zuerst einmal in eine solche Struktur überführen müsste. Das heißt, das geht nicht mit Jahreswechsel, dass wir diese einheitliche Begutachtungsstelle haben, sondern das wird natürlich eine entsprechende Zeit in Anspruch nehmen. Es geht dabei nicht nur darum, dass diese Menschen in die Verfahren mehr Vertrauen haben, sondern dass sie durch diese einheitliche Begutachtungsstelle mehr Klarheit bekommen, nämlich Klarheit, welche Ansprüche es gibt, welche Unterstützung ihnen überhaupt zusteht und welche Perspektiven es gibt.
Wir kennen das Phänomen auch, dass die Betroffenen immer wieder zwischen den Institutionen hin- und hergeschickt werden: zuerst zur ÖGK, dann zum AMS, dann zur PVA, vielleicht wieder zurück. Das schafft keine Klarheit für die Betroffenen und es schafft vor allem auch keine Klarheit, wie es für sie weitergehen soll.
Es geht aber nicht nur darum, dass sie eine Klarheit bekommen und wir Reformen schaffen, wie Menschen die Klarheit bekommen, sondern auch um die Frage, wie wir in Zukunft den Grad der Einschränkungen bewerten und welche systemischen Änderungen wir vornehmen. Wir wissen, es gibt zu oft eine Schwarz-Weiß-Malerei bei der Beurteilung des tatsächlichen Gesundheitszustandes, ob Menschen arbeitsfähig sind oder nicht, und zu oft werden dann auch Menschen als arbeitsunfähig eingestuft, obwohl sie gerne noch einen Beitrag leisten würden.
Wir kennen diese Diskussion sehr stark von den Menschen, die von ME/CFS betroffen sind, und ja, wir brauchen für diese Realitäten flexiblere Antworten und flexiblere Einstufungen. Auch da haben wir im Regierungsprogramm mit der Einführung einer Teilarbeitsfähigkeit die entsprechende Antwort, die wir in diesem gesamten Reformprozess auch umsetzen wollen.
Am Ende geht es nicht nur um Zuständigkeiten und Leistungen, sondern es geht um mehr Selbstständigkeit, es geht um eine Perspektive und vor allem um die Selbstwirksamkeit der Betroffenen. Wir werden weiter daran arbeiten. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.10
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Michaela Schartel.
RN/54
15.10
Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich möchte in meinem Redebeitrag noch einmal auf Tagesordnungspunkt 7 eingehen und wirklich an die Kollegen appellieren, dass sie der Ablehnung des Antrages, die im Ausschuss durch die Regierungsparteien stattgefunden hat, nicht zustimmen, denn es ist wirklich ein essenzielles Problem, dass betroffene Menschen bei Begutachtungen durch die PVA, aber auch bei Einstufungen, wenn es um Pflegegeldstufen geht, wirklich leider nicht sehr respektvoll und vor allem nicht richtig behandelt werden.
Das sagen nicht nur wir, weil die Menschen mit diesen Problemen zu uns kommen, sondern wenn Sie sich zum Beispiel diese Foresight-Studie anschauen, dann sehen Sie: Es sind 80 Prozent der Betroffenen, die bekannt gegeben haben, dass sie sich eben bei einer Untersuchung, bei einer Begutachtung sehr unwürdig und respektlos behandelt gefühlt haben. Wenn es um Pflegegeldeinstufungen geht, sind es 42 Prozent. Es kritisiert aber auch die Volksanwaltschaft, dass eben diese Praktiken, wie sie momentan gehandhabt werden, wirklich reformbedürftig sind. Deswegen will ich appellieren, dass wir im Interesse der Betroffenen, im Sinne der Österreicher gemeinsam – jetzt einmal wirklich gemeinsam – etwas machen.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe zum Beispiel eine sehr liebe Freundin, der Folgendes passiert ist: Sie ist reanimiert worden, sie ist in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt worden, war vier Wochen aufgrund einer schweren Krankheit im künstlichen Tiefschlaf, hat dann Gott sei Dank – durch unsere tolle Medizin ist es gelungen – wieder zurück ins Leben gefunden und hat natürlich einen Antrag auf Pflegestufe 1 gestellt. Sie wollte das nicht ein Leben lang, sie wollte das einfach nur, damit sie zu Hause gemeinsam mit einer Person, die ihr behilflich ist, wirklich wieder in das Alltagsleben zurückfindet. Was haben die Begutachter gemacht? – Sie haben ihr genau 65 Punkte zuerkannt, weil 65 noch zu wenig ist – wir brauchen 65,5.
So wie meiner Freundin geht es ganz, ganz vielen Betroffenen, und deshalb ist es wirklich wichtig, dass wir das endlich reformieren und Entscheidungen im Sinne der Betroffenen treffen, und nicht im Sinne des sogenannten Establishments, das in der PVA mehr oder minder schalten und walten kann, wie es will.
Ich appelliere noch einmal: Bitte stimmen Sie der Ablehnung des Antrages durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales nicht zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.13
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner.
RN/55
15.13
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Meist zeigt sich ja die Qualität eines Systems nicht daran, wie dieses System mit den Starken im System umgeht, sondern wie es mit jenen umgeht, die bereits am Boden liegen.
Ich möchte Ihnen dazu zwei kurze Beispiele nennen, die in den letzten Tagen und Wochen bei mir hereingekommen sind: Das eine ist eine Frau, die im Jänner einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt hat. Im März wurde sie dann begutachtet, und da hat ihr der begutachtende Arzt gleich von vornherein offen und ehrlich gesagt: Ich kenne mich eigentlich bei deiner Krankheit nicht aus! – Gut. Ende Mai kommt dann die Nachricht: Sie braucht eine erneute Begutachtung, dieses Mal Mitte Juni. Das Problem an der ganzen Geschichte ist nur: Der Anspruch auf Krankengeld bei dieser Frau ist bereits Ende Mai ausgelaufen, das heißt, die Frau hängt in der Luft, sie muss jetzt warten, bis sie wieder begutachtet wird. Sie hat zwar einen Antrag stellen können, aber ich glaube, wir können uns alle miteinander vorstellen, wie es dieser Frau aktuell geht: Die fühlt sich ausgesteuert von diesem System, sie fühlt sich beiseitegestoßen.
Ein anderes Beispiel, auch auf meinem Tisch: Auch eine Frau, in diesem Fall eine junge Frau mit ME/CFS, wird begutachtet. Sie hat umfangreiche Unterlagen dabei. Die Unterlagen zeigen, dass sie leidet, dass sie nicht arbeitsfähig ist, dass sie diese Krankheit hat. Sie hat auch die entsprechenden Diagnosen dabei, von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten entlang des wissenschaftlichen Konsenses diagnostiziert. Und was macht der Gutachter? – Der wischt das alles vom Tisch. Er stellt die Diagnose infrage, er ist noch nicht einmal bereit, die wissenschaftlich anerkannten Kriterien für die Begutachtung anzuwenden! Sie soll sich doch nicht so anstellen – ein bisschen Bewegung, das reicht schon; die Krankheit, die von den anderen Ärzten bei ihr diagnostiziert worden ist, gibt es ja eigentlich gar nicht! – Und wer jetzt so tut, als ob es das nicht gäbe: Ja, das ist 2026, das ist aktuell, das passiert tagtäglich Menschen da draußen (Beifall bei den Grünen), und genau deshalb müssen wir hier heute auch über Gerechtigkeit sprechen!
Ja, wir werden den Regierungsanträgen hier heute zustimmen. Dass Menschen künftig zu einer Begutachtung eine Vertrauensperson mitnehmen können, ist richtig; dass sie darüber proaktiv informiert werden, ist auch richtig; bitte, alles okay, das ist alles eine Verbesserung, aber es ist eben nur das absolute Bare Minimum, das Minimum. Es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger. (Beifall bei den Grünen.)
Die beiden Fälle, von denen ich gerade gesprochen habe, sind nicht aus der Luft gegriffen, die liegen auf meinem Tisch. Fälle wie diese beiden kommen in diesem Land tagtäglich vor, mehrfach, und weder die Frau, von der ich anfänglich gesprochen habe, die in der Luft hängt, noch die junge ME/CFS-Patientin wird heute mit diesem Beschluss eine Entscheidung bekommen. Sie werden keine Unterstützung bekommen, keine von den beiden bekommt heute finanzielle Sicherheit, und beide bekommen auch heute keine Antwort auf die Frage, wie es für sie in den nächsten Wochen und Monaten weitergehen soll.
Das Problem im Begutachtungswesen ist nämlich ein deutlich größeres als die Frage der Begleitperson. Es geht um Qualität, es geht um Transparenz, es geht um ein sich selbst reproduzierendes System, das Menschen mit ihren Herausforderungen als Problem sieht und den Betroffenen automatisch misstraut, statt ihnen zu helfen. Es geht also um die Frage, ob Menschen von Fachleuten begutachtet werden; es geht um die Frage, ob vorgelegte Befunde ernst genommen werden oder nur Verschubmasse sind; und es geht um die Frage, was passiert, wenn Verfahren monatelang dauern und Menschen in dieser Zeit buchstäblich in der Luft hängen gelassen werden.
Genau deshalb haben wir Grünen einen entsprechend umfangreichen Antrag eingebracht. Darin geht es um Qualitätsstandards, verpflichtende Aus- und Fortbildung, unabhängige Ombudsstellen, systematische Berücksichtigung von Befunden oder eben auch klare Fristen, damit Menschen nicht monatelang oder jahrelang auf Entscheidungen warten müssen. (Beifall bei den Grünen.)
Leider hat sich die Regierungsmehrheit dazu entschlossen, diesem Antrag heute nicht zuzustimmen und ihn abzulehnen. Keine Angst, wir werden ihn entsprechend adaptiert wieder einbringen, wir werden euch damit nicht in Ruhe lassen. Aber genau das ist ja das Problem: Die Regierung beschließt heute das Bare Minimum und lehnt gleichzeitig jene Maßnahmen ab, die das System tatsächlich gerechter machen würden – und das müssen wir halt einfach auch einmal so benennen.
Gerechtigkeit bedeutet nämlich, nicht monatelang alleine gelassen zu werden, aber dafür bräuchte es halt auch eine Ministerin, die bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, eine Ministerin, die sich nicht hinter der Selbstverwaltung versteckt, und eine Ministerin, die bereit ist, Missstände im System endlich aktiv anzugehen (Beifall bei den Grünen); denn für die Betroffenen ist das alles kein Verwaltungsvorgang. Für sie geht es um Existenz, um Gesundheit, Würde und Gerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen.)
15.18
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/56
15.18
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Begutachtungsverfahren sind für viele Menschen mit Unsicherheit, Anspannung und persönlicher Verletzlichkeit verbunden. Das haben wir jetzt auch in den Reden der Damen und Herren Abgeordneten sehr eindrücklich gehört. Ich bin auch überzeugt davon, dass das besonders für ältere Menschen gilt, natürlich für Menschen mit Behinderung oder für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Ein solcher Termin bedeutet für diese Menschen oft eine zusätzliche Anstrengung und eine große Herausforderung.
Umso wichtiger ist es, dass Betroffene in diesen Situationen mit Respekt, mit Sensibilität und mit Wertschätzung behandelt werden – auch das war heute Konsens und auch das ist uns sehr wichtig. Deswegen ist die kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Begutachtungsverfahren für unsere Frau Ministerin Korinna Schumann ein ganz, ganz wichtiges Anliegen. Ein zentraler Schritt dazu ist der vorliegende Initiativantrag, der aus unserer Sicht, aus meiner Sicht auch sehr rasch auf den Weg gebracht werden konnte.
Es ist schon angesprochen worden: Es wird heute mit dieser neuen Regelung ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen bei Begutachtungen geschaffen. Ich möchte noch einmal zusammenfassen, dass jetzt überall eine Vertrauensperson mitgenommen werden kann, nämlich bei der Feststellung der geminderten Arbeitsfähigkeit. Bei der Feststellung der beruflichen Rehabilitation im Bereich der Menschen mit Behinderung werden die Verfahren des Sozialministeriumservice verbessert – bei den Verfahren zum Behindertenpass oder auch beim Verfahren zum Parkausweis wird es Verbesserungen geben. Es werden auch die Verfahren betreffend Sozialentschädigung erleichtert – bei den Anträgen nach dem Verbrechensopfergesetz, bei Anträgen nach dem Opferfürsorgegesetz und bei Anträgen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz.
Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen, soll Betroffenen in Zukunft tatsächlich Sicherheit geben. Das soll vor allem auch ihre Position im Begutachtungsverfahren stärken und es soll auch zu mehr Transparenz im Verfahren beitragen. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, und betroffene Personen beziehungsweise ihre gesetzliche Vertretung sollen auch rechtzeitig vor der Untersuchung über diese Möglichkeit informiert werden. Auch das ist wichtig, damit die Menschen in Zukunft wissen, dass diese Möglichkeit des Hinzuziehens von Vertrauenspersonen in Zukunft möglich sein wird.
Ich möchte aber auch auf ein paar weitere Maßnahmen eingehen, abgesehen vom Recht, eine Vertrauensperson bei Begutachtungen beizuziehen, die zeitnah vorgesehen sind. Es ist so, dass die PVA aktuell eine Richtlinie für alle Sachverständigen erarbeitet. Dieser Leitfaden soll klare professionelle Kriterien vorgeben, wie auch in schwierigen Untersuchungssituationen souverän und sensibel agiert werden kann – von der transparenten Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens bis hin zur Deeskalation, zum Datenschutz und auch der fachlichen Verantwortung. Ein Verhaltenskodex, und das ist auch besonders wichtig, ist aber nur so gut, wie es seine praktische Umsetzung ist, und deswegen werden diese Standards, von denen ich jetzt gesprochen habe, auch kontrolliert werden, und sie werden auch fest in die Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgänge verankert werden. Die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung wird auch in Zukunft Kommunikationsschulungen anbieten, denn ich glaube, auch das ist unheimlich wichtig, sodass man in diesen Situationen mit den betroffenen Menschen auch eine gute, wertschätzende, respektvolle und sensible Kommunikation führen kann.
Gleichzeitig wird auch direkt im Sozialministeriumservice angesetzt, nämlich überall dort, wo in dessen Auftrag Begutachtungen stattfinden werden, werden die Prozesse optimiert. Ein wesentlicher Meilenstein ist dabei die Etablierung eines umfassenden, strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen. Wir hören hin, wenn etwas nicht rund läuft, und es sollen verlässliche, transparente Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Das klare Ziel unserer Frau Ministerin ist es, die Entscheidungsprozesse qualitativ entscheidend weiterzuentwickeln, und ich glaube, das ist uns allen wichtig, auch den Damen und Herren Abgeordneten. Am Ende müssen über jedem einzelnen Gutachten absolute Transparenz, Fairness und auch die Nachvollziehbarkeit stehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wir nehmen die Kritik im Zusammenhang mit Begutachtungen wirklich sehr ernst. Ich glaube, wir alle kennen Menschen, die betroffen sind, wir alle könnten von Lebensgeschichten erzählen. Ich möchte aber gleichzeitig betonen, dass auch die Gutachterinnen und Gutachter sowie die Teams im Pensions- und Pflegegeldbereich tagtäglich eine sehr verantwortungsvolle und kompetente Arbeit leisten, auch das sollte man nicht vergessen. Ich mag nur eine Zahl sagen: Zum Beispiel gibt es jährlich 238 000 Pflegegeldbegutachtungen. Tatsächlich wird die Hälfte fast aller dieser Gutachten im Pflegegeldverfahren von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern durchgeführt. Es sind also gerade auch in diesem Bereich die Pflegekräfte, die da direkt an der Basis entscheiden. Ich möchte schon auch sagen, dass sie einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwohl und für die Stabilität unseres Sozialsystems und dazu, dass die Menschen auch zu ihren Ansprüchen im Bereich des Pflegegeldes kommen, leisten.
Unser Ziel ist es daher, diese Standards gemeinsam mit den Trägern der Selbstverwaltung weiterzuentwickeln, für verlässliche Rahmenbedingungen im System und für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, sodass diese auch faire Verfahren erhalten. Ich bin überzeugt davon, mit diesem heutigen Antrag wird ein Schritt in diese Richtung gegangen. Wir werden weiter daran arbeiten, weil ich davon überzeugt bin oder wir davon überzeugt sind und auch unsere Ministerin davon überzeugt ist, dass es bei diesem Prozess nicht nur um eine längst notwendige gesetzliche Anpassung geht, sondern es geht um Haltung, es geht um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die Unterstützung brauchen. Dafür sind wir verantwortlich und deswegen danke ich auch, dass dieser Antrag heute beschlossen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
15.24
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum.
RN/57
15.24
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 stärken wir Menschen in Momenten, in denen sie besonders auf Sicherheit, Klarheit und Unterstützung angewiesen sind. Es geht um Personen, wir haben es heute schon mehrmals gehört, die im Verfahren zur beruflichen Rehabilitation, der Berufsunfähigkeitspension stehen, es geht um Menschen, bei denen der Grad einer Behinderung festgestellt wird, um Menschen, die im Verfahren zur Sozialentschädigung nach dem Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz oder dem Verbrechensopfergesetz stehen, und da geht es darum, wie die Begutachtungsverfahren ablaufen.
Wir wissen, jeder, der schon einmal mit Menschen gesprochen hat, die in solchen Begutachtungsverfahren stehen oder auch waren, weiß, dass das keine einfachen Termine sind. Da geht es nicht um irgendeinen Verwaltungsakt – da geht es um Gesundheit, da geht es um Einkommen, um Unterstützung, um Anerkennung und eben auch um die Fragen für die Person: Wie geht es mit meinem eigenen Leben weiter? Wie bin ich abgesichert? Wie kann ich Unterstützung bekommen?
Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene künftig einen Rechtsanspruch darauf haben, eine Vertrauensperson mitzunehmen, und zwar nicht nur wie bisher bei den Pflegegeldverfahren, sondern auch in den vorhin genannten Verfahren. Die Menschen befinden sich da in einer besonders belasteten Situation und sie brauchen Sicherheit. Eine Vertrauensperson kann beruhigen, unterstützen und dabei helfen, dass die Anliegen und Sichtweisen der betroffenen Person besser zur Geltung kommen. Wir haben schon gehört, dass es da einige Missstände gibt, darum ist es für uns auch wichtig, dass die Menschen auch rechtzeitig über dieses Recht informiert werden, denn ab 1. September wird es dann in der Praxis schlagend.
Für uns als Sozialdemokratie ist völlig klar: Die Verfahren müssen korrekt sein, aber sie müssen auch menschlich sein. Wer eine Behinderung hat, krank, verletzt oder psychisch belastet ist, braucht nicht eine zusätzliche Verunsicherung, sondern Respekt, Transparenz und Unterstützung. Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen, ist dabei ein erster wichtiger Schritt, aber nur eine von mehreren Maßnahmen, die die Regierung setzen wird – die Frau Staatssekretärin hat es in ihrem Statement auch schon ausgeführt –, das ist eine von vielen Maßnahmen, die gerade in Arbeit sind.
Es geht um den verbindlichen Verhaltenskodex für die Gutachter:innen. Es geht darum, dass mit Patientinnen und Patienten wertschätzend und respektvoll umgegangen wird. Es muss aber auch die Kommunikation selbst verstärkt in den Mittelpunkt rücken. Es kann eben nicht sein, dass Bedenken und die Möglichkeit, sich bei dieser Begutachtung selbst zu Wort zu melden, unterbunden werden. Da ist Kommunikation einfach einer der wichtigen Punkte.
Es ist aber auch eine einheitliche Begutachtungsstelle geplant. Weiters geht es auch darum, dass generell mehr Zeit pro Untersuchung gegeben sein wird, auch darum, dass die Entscheidungen gut begründet, transparent und nachvollziehbar sind.
Auch das Beschwerdemanagement soll verbessert werden.
Wir nehmen da unsere Verantwortung wahr. Im Gegensatz zu den Grünen, die diese Verbesserungen in den Begutachtungsverfahren in den letzten fünf Jahren nicht auf ihrer Agenda hatten, nehmen wir das sehr ernst, und man sieht, wir haben unmittelbar reagiert. Aber auch die FPÖ hatte bisher kein Interesse, die Missstände zu beheben, wie man am geplatzten Koalitionspapier auch erkennen kann. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie haben überhaupt keine Ahnung, was Sie da reden!) Wir sind dafür, dass diese Änderungen auf jeden Fall einmal Rechtssicherheit schaffen und die Verfahren transparenter sind – im Sinne der Patientinnen und Patienten. Es muss niemand Sorge haben, nicht ernst genommen oder schikaniert zu werden, das ist uns vor allem sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Fiedler [NEOS].)
15.28
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler.
RN/58
15.28
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Wir beschließen einstimmig – ich betone: einstimmig! – den Rechtsanspruch der Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen durch die PVA. Ich halte das für einen wichtigen und auch für einen richtigen Schritt, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Haus und auch zu Hause! Erfreulicherweise gibt es ja auch immer wieder Zustimmung von allen Fraktionen – ich sehe das als einen positiven Aspekt –, so auch beim Zuziehen einer Vertrauensperson bei den Begutachtungen durch die PVA.
Da heute auch schon einige Male über die Pflegegeldeinstufung gesprochen wurde: Ja, da hat diese Maßnahme zu Verbesserungen geführt – ich weiß das aus meiner Arbeit im Hilfswerk, aus Gesprächen mit vielen Betroffenen –, und auch die Tatsache, dass pflegerische Aspekte stärker berücksichtigt werden, war da ganz wichtig. Daher wird es natürlich auch da eine Weiterentwicklung geben. Die Frau Staatssekretärin hat das ja auch betont: Das ist ein Prozess. Wir müssen schauen, dass wir transparent sind, dass wir alles tun, dass auch Kritik ernst genommen wird und dass wir auch weitere Verbesserungen in all diesen Bereichen der Begutachtungen erreichen.
Ab dem 1.9. gilt dieser Rechtsanspruch auf Zuziehung einer Vertrauensperson. Ich betone auch, dass es wichtig ist, dass die Informationen zu den Menschen kommen, dass die auch wirklich wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.
Wieso ist es so wichtig? – Es handelt sich für die Betroffenen immer um eine Ausnahmesituation, auch emotional, sehr oft auch mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Es handelt sich ja um Kranke, sehr oft auch um chronisch kranke oder behinderte Menschen, um Hochbetagte, bei denen sehr oft auch eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung dazukommt. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass es da sehr oft zu Kommunikationsproblemen kommt.
Daher ist dieser Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson ein ganz, ganz wichtiger Schritt, der Verlässlichkeit für die Betroffenen bringt, und wir haben damit auch eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit für die Betroffenen sowie faire Rahmenbedingungen.
Wichtig ist aber auch die fachliche Qualifikation und Weiterbildung der Begutachter – keine Frage, die muss gegeben sein. Ziel muss es sein, den Betroffenen auf Augenhöhe zu begegnen, fair und wertschätzend. Natürlich bleiben wir da dran, wie bereits mehrmals betont und auch gesagt. Es muss der Mensch im Mittelpunkt stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Mensch und nicht die Kosten!
Die neue Möglichkeit betrifft – es wurde ja schon gesagt, ich führe es noch einmal an – alle ärztlichen Untersuchungen des Sozialversicherungsservice, weiters notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts. Sie gilt bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension und bei Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation und auch – das wurde noch nicht gesagt, daher erwähne ich es auch noch – bei der Einschätzung des Grades der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise. Auch das ist immer wieder ein sehr emotionales Thema.
Das Ziel bleibt klar: Die Begutachtungen sollen von Betroffenen als fair, respektvoll und auf Augenhöhe erlebt werden, das muss das Ziel sein. Mit dem heutigen Beschluss setzen wir hier einen wichtigen weiteren Schritt, den ich ausdrücklich betone. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.32
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler.
RN/59
15.32
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Liebe Zuhörer:innen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Wenn man in Österreich Unterstützung vom Staat braucht, ist das für viele Menschen eine echte Herausforderung. Zum einen ist niemand gern Bittsteller. Manche Menschen haben aber auch Schwierigkeiten, sich überhaupt zu artikulieren oder sich aus dem Haus zu bewegen. Zudem bedeuten Begutachtungen immer eine gewisse Prüfung: Ist der Anspruch wirklich da?, Wie geht es der Person, braucht sie eine dauerhafte Unterstützung?, Kann es Besserung geben?, und so weiter und so fort. Sozialleistungen bedingen deshalb meist eine sehr gründliche medizinische oder pflegerische Einschätzung, und das ist auch gut und richtig, weil es gerade in solchen Fragen Expertise braucht.
Zusätzlich braucht es aber auch spezifische Angaben zur betroffenen Person. Wenn man beispielsweise im Alter schlecht sieht und deshalb einen steigenden Pflegebedarf hat, kann allein die Lebenssituation enorme Unterschiede ausmachen, wie groß dieser Bedarf ist. Bei Pflegegeldeinstufungen darf genau deshalb eine Vertrauensperson bei der Begutachtung dabei sein.
Die anhaltende Diskussion über ME/CFS-Erkrankte in den letzten Jahren und verstärkt noch einmal in den letzten Monaten zeigt, dass diese individuellen Einstufungen oft nicht individuell genug sind. Menschen werden in ihrer Erkrankung oft nicht ernst genommen, es wird nicht mit, sondern über sie gesprochen und vieles mehr. Nicht individuell genug sind sie auch deswegen, weil die Abgrenzung zwischen einer chronischen Erkrankung und einem Behinderungsgrad oft sehr schwierig ist – und, um ehrlich zu sein, auch nicht mehr zeitgemäß.
Was wir heute machen, ist ein Gleichziehen zu den Regelungen beim Pflegegeld. Betroffene dürfen in Zukunft zu einer Begutachtung eine Vertrauensperson mitnehmen. Ist das ausreichend? – Nein, aber es ist ein erster wichtiger Schritt. Menschen sollen in erster Linie die Furcht vor der Begutachtungssituation verlieren.
Im nächsten Schritt sollen Begutachtungen für diverse Gründe zusammengelegt werden: eine Stelle, eine Entscheidung, eine verlässliche Position des Staates. Nicht: Das ist die Begutachtung für das AMS, hier wird entschieden, ob man einen Behinderungsgrad hat, und dort, wie hoch das Pflegegeld eingestuft wird.
Ein Mensch ist immer nur ein Mensch, aber mit unterschiedlichen Dimensionen, die nicht voneinander losgelöst betrachtet werden können. Das funktioniert nicht. Die gesamte Begutachtungspraxis muss überarbeitet werden, damit verlässliche Entscheidungen getroffen werden können, mit denen die Bevölkerung leben und darauf vertrauen kann, dass eine Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen und Anlaufstellen vorhanden ist; denn am Schluss ist der Staat für die Bevölkerung da, und diesem Anspruch, aber auch der Würde des Menschen müssen wir gerecht werden. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Binder.
RN/60
15.35
Abgeordneter Reinhold Binder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es gibt Termine im Leben, zu denen geht man mit einem guten Gefühl, und es gibt Termine im Leben, da hat man eher ein Unbehagen und auch Angstgefühle.
Bei Begutachtungsuntersuchungen geht es oft um viel: um die eigene Gesundheit, um die Frage, ob man Unterstützung bekommt, und darum, wie es danach eigentlich weitergeht. Das sind Termine, die für jeden Menschen mit Unsicherheit und Anspannung verbunden sind. Man sitzt einem Gutachter oder einer Gutachterin gegenüber, und es geht im Wesentlichen um die eigene Krankheit, es geht um die eigenen Bedürfnisse, und es geht um die Herausforderungen im Alltag, und manchmal geht es auch um die Frage, wie das Leben künftig tatsächlich weitergeht.
Vom Ergebnis dieser Begutachtung hängt für den oder die Einzelne sehr viel ab. Letzten Endes wird über die zukünftige Teilhabe entschieden: am Arbeitsleben, am gesellschaftlichen Leben; und es geht auch um die eigene Würde. Viele Menschen erleben diese Beurteilungen als sehr belastend. Das ist eine menschliche Reaktion auf eine Situation, in der sehr viel auf dem Spiel steht. Und ja, es gibt Gutachter, die zu wenig auf diese Ausnahmesituation Rücksicht nehmen, dementsprechend auch zu wenig Respekt walten lassen.
Genau deshalb ist dieser Antrag so wichtig, denn künftig soll man in ebendiesen lebensverändernden, unsicheren Situationen eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen; einen Menschen, dem man vertraut; jemanden, der die eigene Gesundheitsgeschichte kennt, Informationen teilen kann und unterstützend zur Seite steht; jemanden, der vielleicht auch dann das richtige Wort findet, wenn es einem selbst entfällt.
Das klingt nach einer kleinen Änderung, für die Betroffenen ist es aber oft ein großer Unterschied. Wer in einer solchen Situation allein ist, dem fällt erst hinterher ein, was er eigentlich noch alles hätte sagen sollen. Wer Angst hat, fühlt sich schnell allein. Eine Vertrauensperson kann helfen, Ruhe zu bewahren, Fragen zu klären und Sicherheit zu geben. Sie kann ergänzen, was vergessen wurde, sie kann Zusammenhänge erklären, die im Alltag längst selbstverständlich geworden sind.
Die medizinische Beurteilung bleibt selbstverständlich Sache der Expertinnen und Experten. Die fachliche Einschätzung soll weiterhin in fachkundigen Händen bleiben und eine bestmögliche Versorgung sicherstellen. Es geht darum, Vertrauen in unsere sozialen Einrichtungen zu stärken.
Betreffend Pflegegeld, geschätzte Damen und Herren, gibt es dieses Recht bereits seit vielen Jahren. Die Erfahrungen damit sind ausgesprochen gut. Der Qualität der Begutachtungen haben alle Beteiligten ein positives Zeugnis ausgestellt, deshalb ist es nur konsequent, diese Möglichkeit auch auf andere Verfahren auszuweiten; denn wer Unterstützung braucht, sollte diese auch auf Basis einer genauestmöglichen Einschätzung erhalten.
Unterschiedliche gesundheitliche Rahmenbedingungen erfordern unterschiedliche Maßnahmen und dementsprechend auch Unterstützung. Es ist von besonderer Bedeutung, da so genau wie möglich einzustufen, und das gelingt besser, wenn die betroffene Person selbst in der Lage ist, ihre Situation vollständig darzustellen.
Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt für Menschlichkeit in Verfahren, die das Leben der Betroffenen maßgeblich prägen, setzen können. Das ist ein Schritt, der viel bedeutet: ein Schritt hin zu einem Sozialsystem, das die Menschen nicht allein lässt, auch nicht in dem Moment, in dem sie am verletzlichsten sind.
Ich ersuche daher um breite Zustimmung, um diese Maßnahme zeitgerecht und rasch umsetzen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.40
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer.
RN/61
15.40
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach so viel Einigkeit, was die Einführung von Begleitpersonen bei sämtlichen Verfahren bei der Pensionsversicherungsanstalt betrifft, und auch nach der sehr guten Rede meines Vorredners, der das sehr ausführlich präsentiert hat, braucht es nicht allzu viele Worte.
Ich glaube, es ist eine gute Maßnahme, die wir da treffen; beim Pflegegeld – das wurde ja von einigen Vorrednern auch schon gesagt – ist es ja schon gang und gäbe und hat sich dort auch bewährt. Ich möchte an dieser Stelle schon sagen, weil wir zum einen heute das Doppelbudget präsentiert bekommen haben und zum anderen ja die Reformpartnerschaft läuft: Wenn wir schon über die Pflegegeldeinstufung und diese Bereiche reden, dann kann man auch mit Stolz sagen, dass es gerade in diesem Bereich – und das sollte auch ein Vorbild für andere Reformvorhaben sein – gelungen ist, die Landespflegegelder, das Bundespflegegeld zur einheitlichen Bearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt zusammenzuführen; und das hat sich bewährt.
Es läuft grundsätzlich, und ich möchte das unterstreichen und mich auch für das bedanken, Frau Staatssekretärin, was Sie gesagt haben. Es gibt natürlich Schwächen im System, die man noch bearbeiten muss, wo es um die einzelnen Einstufungen geht, und ich möchte zwei Fälle ansprechen, die ich gerade erlebt habe und auf die man, glaube ich, Rücksicht nehmen muss.
Der eine betrifft eine alleinstehende Person, die kaum mehr selbst über die Runden kommt, derzeit aber nur die Pflegestufe 1 hat, angehend dement ist, und die Einstufung beziehungsweise die Höherstufung dauert sehr, sehr lange. Die Frau ist de facto nicht mehr selbsterhaltungsfähig, im Gegenzug ist aber die Aufnahme in ein Heim schwer durchführbar, weil die Aufnahmevoraussetzung dort Pflegestufe 4 ist. Ich glaube, da müssen wir die persönliche Situation noch schneller und auch zielgerichteter einstufen.
Zweiter Fall, in dem es um die Berufsunfähigkeitspension geht: ein Mitarbeiter, der wirklich gerne arbeitet und noch arbeiten möchte, das aber aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht mehr kann. Der Arbeitgeber hat natürlich kein Interesse, ihn in die Pension zu bringen. Er ist schon einige Male während der Arbeit umgekippt, ist ein Sicherheitsrisiko, es kann einiges passieren, und auch da ist die Einstufung noch nicht möglich gewesen.
Ich glaube, genau dort müssen wir hinschauen, die Sichtweisen der Arbeitgeber und der jeweiligen Person noch stärker berücksichtigen, damit man da wirklich ganz treffsicher entscheiden kann. Missbrauch soll natürlich verhindert werden, aber es braucht dort und da wirklich treffsichere Entscheidungen.
Diese Entscheidung, die wir heute treffen, ist auf jeden Fall gut, nämlich die Vertrauenspersonen auch in anderen Verfahren außer beim Pflegegeld rechtlich abzusichern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.42
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
RN/62
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 512 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 513 der Beilagen.
Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen so gleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 514 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme des Berichtes? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 515 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 516 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.