RN/49
14.51
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Kollege Christian Ragger hat zuerst gesagt, er ist das freundliche Gesicht, und beim Weggehen hat er gesagt, er ist das sachliche Gesicht. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja!) Jetzt weiß ich nicht, wie die anderen Gesichter sind, aber nichtsdestotrotz möchte ich zu TOP 5 kurz Stellung beziehen: ein Initiativantrag, der letztendlich die Rechtsgrundlage schaffen soll, was die Mitnahme von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen in verschiedenen Angelegenheiten betrifft.
Ja, die Frau Bundesministerin hat erkannt, dass wir da weitere Möglichkeiten schaffen müssen, werden und wollen. Bis dato war eine Mitnahme einer Vertrauensperson ja nur in Angelegenheiten des Pflegegeldes bekannt; das war bisher gesetzlich vorgesehen. Jetzt wird diese Regelung auf die Bereiche Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit, also auch PVA, berufliche Rehabilitation, Einschätzungsverfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung, wenn es um Behinderten- und Parkausweise geht, und Feststellung einer Sozialentschädigung, wenn es darum geht, Hilfeleistungen, Sozialleistungen gemäß Heeresentschädigungsgesetz, Impfschadengesetz oder Verbrechensopfergesetz zu beantragen und zu beziehen, erweitert. Ich glaube, das ist eine wichtige Geschichte.
Wir wissen, es ist schon ein vermehrter Aufwand, was da an Anträgen abzuwickeln ist, auch was Begutachtungen betrifft. Das ist für alle Betroffenen natürlich immer eine große Herausforderung, aber genau dort schaffen wir jetzt die Möglichkeit, Vertrauenspersonen beizuziehen. Ich weiß schon, es gibt da viel mehr Wünsche, auch seitens der Opposition; gerade Ralph Schallmeiner sagt ganz bewusst, es muss in Richtung mehr Qualität gehen. Wir haben im Regierungsprogramm die Schaffung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle für alle Bereiche. Das sind ganz große Herausforderungen, die natürlich noch zu lösen sind.
Fakt ist – und das ist jetzt, glaube ich, die gute Nachricht –: Mit dieser Gesetzesvorlage schaffen wir mehr Sicherheit, mehr Transparenz. Die Betroffenen sind auch vorab zu informieren, ausgenommen bei unangekündigten Hausbesuchen, wenn der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug besteht.
Abschließend: Es ist eine sinnvolle Maßnahme, dass wir das heute so beschließen. Ich gehe davon aus, wir beschließen das einstimmig, um freundliche und sachliche Gesichter in diesem Hohen Haus zu haben. Ziel ist es, einen respektvollen Umgang mit diesen Menschen zu erreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)
14.53
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Ich begrüße zu diesen Tagesordnungspunkten auch Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Peter Wurm das Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.