RN/50
14.54
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, bei diesem Themenblock jetzt geht es unter anderem um ein Thema, das, glaube ich, sehr, sehr viele Bürger beschäftigt. Es geht einerseits um die Einstufung beim Pflegegeld; Sie werden vielleicht selber erleben, persönlich oder bei den Eltern, Großeltern, dass es eine sehr, sehr sonderbare Abwicklung dahin gehend gibt, ob jemand Pflegestufe 1, 2, 3 oder 4 hat. Es gibt auch sehr, sehr viele Beschwerden, und deren Zahl nimmt konstant zu.
Die Ausgangslage ist relativ simpel: Die PVA hat aufgrund anderer Verfehlungen kaum noch Budgetmittel und versucht jetzt meiner Meinung nach beziehungsweise unserer Meinung nach, auf dem Rücken der Bürger, die Pflegegeldanspruch haben, diese Einstufung eher nach unten zu führen und nicht so, wie es eigentlich der Realität entsprechen würde, vorzunehmen. Es gibt nicht wirklich klare Kriterien, es werden auch nicht immer ärztliche Atteste herangezogen. Das landet dann sehr oft vor dem Sozialgericht, um das auszustreiten, ebenso wie es vor dem Sozialgericht landet, wenn es zum Beispiel um Berufsunfähigkeit oder Invalidität geht; auch da landen sehr, sehr viele Bürgeranliegen, Fälle dann vor dem Sozialgericht.
Ich bin selber eine Zeit lang als Laienrichter am Sozialgericht tätig gewesen, könnte Ihnen von Fällen erzählen, in denen ich mich selber gewundert habe, warum Menschen, die schwerste Erkrankungen haben, teilweise Krebs im Endstadium, dann dort trotz allem noch als teilarbeitsfähig eingestuft wurden.
Wir als FPÖ haben im letzten Ausschuss unzählige Anträge eingebracht, ich glaube, auch die Grünen haben sich da mit ein, zwei Anträgen angehängt. Wir fordern hier schon sehr, sehr lange ganz klare Richtlinien, eine Verbesserung in diesem System. Das ist nicht erfolgt. Was jetzt kommt, ist halt – typisch für diese Koalition – ein Minimalkompromiss: Jetzt darf man quasi eine Begleitperson zur Begutachtung mitnehmen. Das wird das Problem an sich nicht lösen. – So weit einmal zu diesem Bereich.
Weil wir vorhin doch sehr emotional und intensiv über den Unterstützungsfonds gesprochen haben, sage ich es noch einmal – ich muss mich sehr wundern, auch über die Vorwürfe –: Ich habe versucht, in meiner Rede sehr klar und sachlich darzulegen, wie die Fakten sind. Sie übersehen, glaube ich, eines, und deshalb berührt es mich auch emotional: Für mich ist der Kinderschutz das Wichtigste – in meinem politischen Leben, in meiner politischen Agenda –, und den verfolgen Sie überhaupt nicht. Nur, weil ich jemandem quasi Unterhalt zahle, ob der Mutter oder dem Vater oder wem auch immer, hat das Kind unmittelbar nichts davon.
Wir würden uns dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche geschützt sind. Wir haben leider Gottes – Sie werden es jeden Tag in der Zeitung lesen – ganz dramatische Fälle von Kindesvernachlässigung, von Vergewaltigungen von Kindern, Drogenmissbrauch und andere Dinge mehr. Da fordern wir schon sehr, sehr lange wesentlich härtere Strafen. Uns geht es eben um das, was die Jugendämter eigentlich ganz vorne stehen haben, nämlich: zuerst das Kindeswohl. Das Kindeswohl muss bei allen Dingen im Vordergrund stehen. Alles andere sind meiner Meinung nach nur schöne Worte, denn wenn es für die Kinder keine Verbesserung gibt, dann haben wir nichts erreicht. Ich fordere das, wie gesagt, schon sehr lange, und ich glaube, da ist Österreich – im Bund, aber auch in den Bundesländern – sehr oft noch säumig. Ich glaube, der Kinder- und Jugendschutz muss komplett reformiert werden, muss verbessert werden, damit eben Kinder in Österreich nicht unter sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung leiden, knapp vor dem Verhungern stehen oder andere Schweinereien passieren.
Ich fordere beziehungsweise wir fordern als Freiheitliche einen echten Kinder- und Jugendschutz. Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen; das ist unsere Leitlinie. Alles andere, was Sie uns unterstellen, ist nichts anderes als politische Propaganda. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.58
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heike Eder.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.