RN/51

14.58

Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher hier im Saal und daheim! Ja, die Gerichtsverfahren in den Bereichen Pflegegeld, Berufsunfähigkeit und Invalidenrente sind in Österreich grundsätzlich einheitlich geregelt, und dennoch gibt es von Bundesland zu Bundesland feine Unterschiede. Eines vorweg – das klarzustellen, ist mir wichtig –: Die Unterschiede sind nicht dramatisch, es gibt Schwankungen nach oben und nach unten, die Spielregeln sind grundsätzlich überall dieselben; und dennoch sind genau diese Unterschiede spannend. 

Zum Beispiel: Im Osten von Österreich wird das Pflegegeld deutlich mehr eingeklagt als im Westen, in Tirol und in Vorarlberg. (Abg. Gasser [NEOS]: Die akzeptieren’s einfach! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne].) Und wie schaut es bei den Erfolgschancen aus? – Im Durchschnitt liegt die Erfolgsquote bei Pflegegeldklagen bei 5 bis 6 Prozent – aber nicht in Salzburg. In Salzburg, sowohl betreffend Pflegegeld als auch BU und IV, sind die Chancen, zu gewinnen, überdurchschnittlich hoch. Relativ schwierig, sich bei einer Pflegegeldklage durchzusetzen, ist es in Niederösterreich; dort ist die Chance überdurchschnittlich gering. Auf der anderen Seite gibt es dann auch noch ein auffälliges Bundesland, nämlich das Bundesland Kärnten. Kärnten vergleicht wahnsinnig gern: 58,6 Prozent der Pflegegeldklagen enden dort in einem Vergleich. 

Meine Damen und Herren, was hat das jetzt alles konkret mit dem Begutachtungsverfahren zu tun? – Egal ob Pflegegeld, BU, IV, all diese Fälle haben den gleichen Ursprung und Ausgangspunkt: Am Anfang steht immer eine Begutachtung. Dort sitzt ein Mensch, der ist krank, der braucht Unterstützung, der erklärt seine Situation – und genau dort wird entschieden, wie stark jemand eingeschränkt ist. Studien zeigen ganz klar: Ob Menschen ein Verfahren als fair erleben, hängt weniger vom Ergebnis ab, als mehr von Faktoren wie: ob sie sich ernst genommen gefühlt haben, ob sie ihre Situation ausreichend erklären konnten und ob sie verstehen, was passiert. Genau da setzen wir heute an, indem wir beschließen, dass eine Begleitperson zukünftig ab 1. September bei PVA-Begutachtungen mitgehen kann. 

Auch in anderen Ländern ist das durchaus üblich und bereits möglich. In Deutschland beispielsweise, UK, Niederlande und den ganzen nordischen Staaten ist es schon seit längerer Zeit möglich, eine Begleitperson zu Begutachtungen mitzunehmen. Studien zeigen auch, dass dies wirkungsvoll ist und Begleitpersonen durchaus helfen, weil sie drei Faktoren maßgeblich beeinflussen: sie verbessern die Kommunikation, Missverständnisse werden vermieden und auch die Angaben bei der Begutachtung sind vollständiger. Damit kommt es zu insgesamt mehr Fairness im Verfahren. 

Eines ist mir auch ganz besonders wichtig: Diese Möglichkeit ist wahrscheinlich nicht für alle gleichbedeutend, aber für eine gewisse Gruppe ist es von enormem Interesse und absolut unverzichtbar, nämlich beispielsweise für gehörlose Menschen, für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, mit Lernschwierigkeiten kann eine Begleitperson einen absolut entscheidenden Unterschied machen. 

Meine Damen und Herren, die Möglichkeit, eine Begleitperson zu Begutachtungen der PVA mitzunehmen, ist ein absolut pragmatischer Schritt, es ist ein wichtiger Schritt und es werden bestimmt auch noch weitere Schritte in diesem Bereich folgen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.02

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.