RN/53

15.06

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, die Problematik wurde jetzt öfter beschrieben. Wir kennen viele Menschen, glaube ich, die schlechte Erfahrungen bei Begutachtungen gemacht haben. Egal, ob es um die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeitspension, um die Einstufung des Grades der Behinderung oder das Pflegegeld geht – viele Betroffene haben einfach das Gefühl, dass sie nicht ernst genommen werden, dass sie nicht ausreichend gehört werden, und haben irgendwie das Gefühl, diese Entscheidungen nicht nachvollziehen zu können. Ja, diese Unzufriedenheit müssen wir als Politik ernst nehmen und wir müssen Antworten liefern – und heute liefern wir eine Antwort. Manche Antworten kann man schneller liefern und andere brauchen wahrscheinlich länger, weil es da auch um strukturelle Reformen geht. 

Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu diesen Begutachtungen mitzunehmen – wir haben es schon gehört –, ist in anderen Ländern State of the Art, um eben auch das Vertrauen in die Begutachtungen und in diesen Prozess zu erhöhen. Das heißt aber nicht, dass damit, dass jetzt Vertrauenspersonen zu diesen Begutachtungen mitgenommen werden können, die Reform in diesem Bereich der Begutachtungen am Ende ist. 

Kollegin Belakowitsch hat gesagt, das Ende der Fahnenstange ist nicht erreicht, und das sehe ich genauso. Wir müssen weiterarbeiten und das tun wir auch. Es laufen entsprechende Reformprozesse, auch genau zu diesem Thema. Für uns als NEOS ist klar, dass natürlich das, was wir im Regierungsprogramm festgeschrieben haben – eine einheitliche, gemeinsame Begutachtungsstelle mit entsprechenden Qualitätsstandards am Puls der Medizin und der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse –, umgesetzt werden muss. 

Diese Umsetzung ist alles andere als trivial. Wir haben Institutionen, die seit Jahrzehnten in diesem Bereich tätig sind, sei es die PVA, die AUVA, das Sozialministeriumservice. Wir haben viele bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Strukturen und Know-how, die man zuerst einmal in eine solche Struktur überführen müsste. Das heißt, das geht nicht mit Jahreswechsel, dass wir diese einheitliche Begutachtungsstelle haben, sondern das wird natürlich eine entsprechende Zeit in Anspruch nehmen. Es geht dabei nicht nur darum, dass diese Menschen in die Verfahren mehr Vertrauen haben, sondern dass sie durch diese einheitliche Begutachtungsstelle mehr Klarheit bekommen, nämlich Klarheit, welche Ansprüche es gibt, welche Unterstützung ihnen überhaupt zusteht und welche Perspektiven es gibt. 

Wir kennen das Phänomen auch, dass die Betroffenen immer wieder zwischen den Institutionen hin- und hergeschickt werden: zuerst zur ÖGK, dann zum AMS, dann zur PVA, vielleicht wieder zurück. Das schafft keine Klarheit für die Betroffenen und es schafft vor allem auch keine Klarheit, wie es für sie weitergehen soll. 

Es geht aber nicht nur darum, dass sie eine Klarheit bekommen und wir Reformen schaffen, wie Menschen die Klarheit bekommen, sondern auch um die Frage, wie wir in Zukunft den Grad der Einschränkungen bewerten und welche systemischen Änderungen wir vornehmen. Wir wissen, es gibt zu oft eine Schwarz-Weiß-Malerei bei der Beurteilung des tatsächlichen Gesundheitszustandes, ob Menschen arbeitsfähig sind oder nicht, und zu oft werden dann auch Menschen als arbeitsunfähig eingestuft, obwohl sie gerne noch einen Beitrag leisten würden. 

Wir kennen diese Diskussion sehr stark von den Menschen, die von ME/CFS betroffen sind, und ja, wir brauchen für diese Realitäten flexiblere Antworten und flexiblere Einstufungen. Auch da haben wir im Regierungsprogramm mit der Einführung einer Teilarbeitsfähigkeit die entsprechende Antwort, die wir in diesem gesamten Reformprozess auch umsetzen wollen. 

Am Ende geht es nicht nur um Zuständigkeiten und Leistungen, sondern es geht um mehr Selbstständigkeit, es geht um eine Perspektive und vor allem um die Selbstwirksamkeit der Betroffenen. Wir werden weiter daran arbeiten. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.10

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Michaela Schartel

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.