RN/55
15.13
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Meist zeigt sich ja die Qualität eines Systems nicht daran, wie dieses System mit den Starken im System umgeht, sondern wie es mit jenen umgeht, die bereits am Boden liegen.
Ich möchte Ihnen dazu zwei kurze Beispiele nennen, die in den letzten Tagen und Wochen bei mir hereingekommen sind: Das eine ist eine Frau, die im Jänner einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt hat. Im März wurde sie dann begutachtet, und da hat ihr der begutachtende Arzt gleich von vornherein offen und ehrlich gesagt: Ich kenne mich eigentlich bei deiner Krankheit nicht aus! – Gut. Ende Mai kommt dann die Nachricht: Sie braucht eine erneute Begutachtung, dieses Mal Mitte Juni. Das Problem an der ganzen Geschichte ist nur: Der Anspruch auf Krankengeld bei dieser Frau ist bereits Ende Mai ausgelaufen, das heißt, die Frau hängt in der Luft, sie muss jetzt warten, bis sie wieder begutachtet wird. Sie hat zwar einen Antrag stellen können, aber ich glaube, wir können uns alle miteinander vorstellen, wie es dieser Frau aktuell geht: Die fühlt sich ausgesteuert von diesem System, sie fühlt sich beiseitegestoßen.
Ein anderes Beispiel, auch auf meinem Tisch: Auch eine Frau, in diesem Fall eine junge Frau mit ME/CFS, wird begutachtet. Sie hat umfangreiche Unterlagen dabei. Die Unterlagen zeigen, dass sie leidet, dass sie nicht arbeitsfähig ist, dass sie diese Krankheit hat. Sie hat auch die entsprechenden Diagnosen dabei, von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten entlang des wissenschaftlichen Konsenses diagnostiziert. Und was macht der Gutachter? – Der wischt das alles vom Tisch. Er stellt die Diagnose infrage, er ist noch nicht einmal bereit, die wissenschaftlich anerkannten Kriterien für die Begutachtung anzuwenden! Sie soll sich doch nicht so anstellen – ein bisschen Bewegung, das reicht schon; die Krankheit, die von den anderen Ärzten bei ihr diagnostiziert worden ist, gibt es ja eigentlich gar nicht! – Und wer jetzt so tut, als ob es das nicht gäbe: Ja, das ist 2026, das ist aktuell, das passiert tagtäglich Menschen da draußen (Beifall bei den Grünen), und genau deshalb müssen wir hier heute auch über Gerechtigkeit sprechen!
Ja, wir werden den Regierungsanträgen hier heute zustimmen. Dass Menschen künftig zu einer Begutachtung eine Vertrauensperson mitnehmen können, ist richtig; dass sie darüber proaktiv informiert werden, ist auch richtig; bitte, alles okay, das ist alles eine Verbesserung, aber es ist eben nur das absolute Bare Minimum, das Minimum. Es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger. (Beifall bei den Grünen.)
Die beiden Fälle, von denen ich gerade gesprochen habe, sind nicht aus der Luft gegriffen, die liegen auf meinem Tisch. Fälle wie diese beiden kommen in diesem Land tagtäglich vor, mehrfach, und weder die Frau, von der ich anfänglich gesprochen habe, die in der Luft hängt, noch die junge ME/CFS-Patientin wird heute mit diesem Beschluss eine Entscheidung bekommen. Sie werden keine Unterstützung bekommen, keine von den beiden bekommt heute finanzielle Sicherheit, und beide bekommen auch heute keine Antwort auf die Frage, wie es für sie in den nächsten Wochen und Monaten weitergehen soll.
Das Problem im Begutachtungswesen ist nämlich ein deutlich größeres als die Frage der Begleitperson. Es geht um Qualität, es geht um Transparenz, es geht um ein sich selbst reproduzierendes System, das Menschen mit ihren Herausforderungen als Problem sieht und den Betroffenen automatisch misstraut, statt ihnen zu helfen. Es geht also um die Frage, ob Menschen von Fachleuten begutachtet werden; es geht um die Frage, ob vorgelegte Befunde ernst genommen werden oder nur Verschubmasse sind; und es geht um die Frage, was passiert, wenn Verfahren monatelang dauern und Menschen in dieser Zeit buchstäblich in der Luft hängen gelassen werden.
Genau deshalb haben wir Grünen einen entsprechend umfangreichen Antrag eingebracht. Darin geht es um Qualitätsstandards, verpflichtende Aus- und Fortbildung, unabhängige Ombudsstellen, systematische Berücksichtigung von Befunden oder eben auch klare Fristen, damit Menschen nicht monatelang oder jahrelang auf Entscheidungen warten müssen. (Beifall bei den Grünen.)
Leider hat sich die Regierungsmehrheit dazu entschlossen, diesem Antrag heute nicht zuzustimmen und ihn abzulehnen. Keine Angst, wir werden ihn entsprechend adaptiert wieder einbringen, wir werden euch damit nicht in Ruhe lassen. Aber genau das ist ja das Problem: Die Regierung beschließt heute das Bare Minimum und lehnt gleichzeitig jene Maßnahmen ab, die das System tatsächlich gerechter machen würden – und das müssen wir halt einfach auch einmal so benennen.
Gerechtigkeit bedeutet nämlich, nicht monatelang alleine gelassen zu werden, aber dafür bräuchte es halt auch eine Ministerin, die bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, eine Ministerin, die sich nicht hinter der Selbstverwaltung versteckt, und eine Ministerin, die bereit ist, Missstände im System endlich aktiv anzugehen (Beifall bei den Grünen); denn für die Betroffenen ist das alles kein Verwaltungsvorgang. Für sie geht es um Existenz, um Gesundheit, Würde und Gerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen.)
15.18
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.