RN/56
15.18
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Begutachtungsverfahren sind für viele Menschen mit Unsicherheit, Anspannung und persönlicher Verletzlichkeit verbunden. Das haben wir jetzt auch in den Reden der Damen und Herren Abgeordneten sehr eindrücklich gehört. Ich bin auch überzeugt davon, dass das besonders für ältere Menschen gilt, natürlich für Menschen mit Behinderung oder für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Ein solcher Termin bedeutet für diese Menschen oft eine zusätzliche Anstrengung und eine große Herausforderung.
Umso wichtiger ist es, dass Betroffene in diesen Situationen mit Respekt, mit Sensibilität und mit Wertschätzung behandelt werden – auch das war heute Konsens und auch das ist uns sehr wichtig. Deswegen ist die kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Begutachtungsverfahren für unsere Frau Ministerin Korinna Schumann ein ganz, ganz wichtiges Anliegen. Ein zentraler Schritt dazu ist der vorliegende Initiativantrag, der aus unserer Sicht, aus meiner Sicht auch sehr rasch auf den Weg gebracht werden konnte.
Es ist schon angesprochen worden: Es wird heute mit dieser neuen Regelung ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen bei Begutachtungen geschaffen. Ich möchte noch einmal zusammenfassen, dass jetzt überall eine Vertrauensperson mitgenommen werden kann, nämlich bei der Feststellung der geminderten Arbeitsfähigkeit. Bei der Feststellung der beruflichen Rehabilitation im Bereich der Menschen mit Behinderung werden die Verfahren des Sozialministeriumservice verbessert – bei den Verfahren zum Behindertenpass oder auch beim Verfahren zum Parkausweis wird es Verbesserungen geben. Es werden auch die Verfahren betreffend Sozialentschädigung erleichtert – bei den Anträgen nach dem Verbrechensopfergesetz, bei Anträgen nach dem Opferfürsorgegesetz und bei Anträgen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz.
Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen, soll Betroffenen in Zukunft tatsächlich Sicherheit geben. Das soll vor allem auch ihre Position im Begutachtungsverfahren stärken und es soll auch zu mehr Transparenz im Verfahren beitragen. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, und betroffene Personen beziehungsweise ihre gesetzliche Vertretung sollen auch rechtzeitig vor der Untersuchung über diese Möglichkeit informiert werden. Auch das ist wichtig, damit die Menschen in Zukunft wissen, dass diese Möglichkeit des Hinzuziehens von Vertrauenspersonen in Zukunft möglich sein wird.
Ich möchte aber auch auf ein paar weitere Maßnahmen eingehen, abgesehen vom Recht, eine Vertrauensperson bei Begutachtungen beizuziehen, die zeitnah vorgesehen sind. Es ist so, dass die PVA aktuell eine Richtlinie für alle Sachverständigen erarbeitet. Dieser Leitfaden soll klare professionelle Kriterien vorgeben, wie auch in schwierigen Untersuchungssituationen souverän und sensibel agiert werden kann – von der transparenten Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens bis hin zur Deeskalation, zum Datenschutz und auch der fachlichen Verantwortung. Ein Verhaltenskodex, und das ist auch besonders wichtig, ist aber nur so gut, wie es seine praktische Umsetzung ist, und deswegen werden diese Standards, von denen ich jetzt gesprochen habe, auch kontrolliert werden, und sie werden auch fest in die Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgänge verankert werden. Die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung wird auch in Zukunft Kommunikationsschulungen anbieten, denn ich glaube, auch das ist unheimlich wichtig, sodass man in diesen Situationen mit den betroffenen Menschen auch eine gute, wertschätzende, respektvolle und sensible Kommunikation führen kann.
Gleichzeitig wird auch direkt im Sozialministeriumservice angesetzt, nämlich überall dort, wo in dessen Auftrag Begutachtungen stattfinden werden, werden die Prozesse optimiert. Ein wesentlicher Meilenstein ist dabei die Etablierung eines umfassenden, strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen. Wir hören hin, wenn etwas nicht rund läuft, und es sollen verlässliche, transparente Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Das klare Ziel unserer Frau Ministerin ist es, die Entscheidungsprozesse qualitativ entscheidend weiterzuentwickeln, und ich glaube, das ist uns allen wichtig, auch den Damen und Herren Abgeordneten. Am Ende müssen über jedem einzelnen Gutachten absolute Transparenz, Fairness und auch die Nachvollziehbarkeit stehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wir nehmen die Kritik im Zusammenhang mit Begutachtungen wirklich sehr ernst. Ich glaube, wir alle kennen Menschen, die betroffen sind, wir alle könnten von Lebensgeschichten erzählen. Ich möchte aber gleichzeitig betonen, dass auch die Gutachterinnen und Gutachter sowie die Teams im Pensions- und Pflegegeldbereich tagtäglich eine sehr verantwortungsvolle und kompetente Arbeit leisten, auch das sollte man nicht vergessen. Ich mag nur eine Zahl sagen: Zum Beispiel gibt es jährlich 238 000 Pflegegeldbegutachtungen. Tatsächlich wird die Hälfte fast aller dieser Gutachten im Pflegegeldverfahren von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern durchgeführt. Es sind also gerade auch in diesem Bereich die Pflegekräfte, die da direkt an der Basis entscheiden. Ich möchte schon auch sagen, dass sie einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwohl und für die Stabilität unseres Sozialsystems und dazu, dass die Menschen auch zu ihren Ansprüchen im Bereich des Pflegegeldes kommen, leisten.
Unser Ziel ist es daher, diese Standards gemeinsam mit den Trägern der Selbstverwaltung weiterzuentwickeln, für verlässliche Rahmenbedingungen im System und für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, sodass diese auch faire Verfahren erhalten. Ich bin überzeugt davon, mit diesem heutigen Antrag wird ein Schritt in diese Richtung gegangen. Wir werden weiter daran arbeiten, weil ich davon überzeugt bin oder wir davon überzeugt sind und auch unsere Ministerin davon überzeugt ist, dass es bei diesem Prozess nicht nur um eine längst notwendige gesetzliche Anpassung geht, sondern es geht um Haltung, es geht um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die Unterstützung brauchen. Dafür sind wir verantwortlich und deswegen danke ich auch, dass dieser Antrag heute beschlossen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
15.24
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.