RN/57

15.24

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 stärken wir Menschen in Momenten, in denen sie besonders auf Sicherheit, Klarheit und Unterstützung angewiesen sind. Es geht um Personen, wir haben es heute schon mehrmals gehört, die im Verfahren zur beruflichen Rehabilitation, der Berufsunfähigkeitspension stehen, es geht um Menschen, bei denen der Grad einer Behinderung festgestellt wird, um Menschen, die im Verfahren zur Sozialentschädigung nach dem Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz oder dem Verbrechensopfergesetz stehen, und da geht es darum, wie die Begutachtungsverfahren ablaufen. 

Wir wissen, jeder, der schon einmal mit Menschen gesprochen hat, die in solchen Begutachtungsverfahren stehen oder auch waren, weiß, dass das keine einfachen Termine sind. Da geht es nicht um irgendeinen Verwaltungsakt – da geht es um Gesundheit, da geht es um Einkommen, um Unterstützung, um Anerkennung und eben auch um die Fragen für die Person: Wie geht es mit meinem eigenen Leben weiter? Wie bin ich abgesichert? Wie kann ich Unterstützung bekommen?

Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene künftig einen Rechtsanspruch darauf haben, eine Vertrauensperson mitzunehmen, und zwar nicht nur wie bisher bei den Pflegegeldverfahren, sondern auch in den vorhin genannten Verfahren. Die Menschen befinden sich da in einer besonders belasteten Situation und sie brauchen Sicherheit. Eine Vertrauensperson kann beruhigen, unterstützen und dabei helfen, dass die Anliegen und Sichtweisen der betroffenen Person besser zur Geltung kommen. Wir haben schon gehört, dass es da einige Missstände gibt, darum ist es für uns auch wichtig, dass die Menschen auch rechtzeitig über dieses Recht informiert werden, denn ab 1. September wird es dann in der Praxis schlagend.

Für uns als Sozialdemokratie ist völlig klar: Die Verfahren müssen korrekt sein, aber sie müssen auch menschlich sein. Wer eine Behinderung hat, krank, verletzt oder psychisch belastet ist, braucht nicht eine zusätzliche Verunsicherung, sondern Respekt, Transparenz und Unterstützung. Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen, ist dabei ein erster wichtiger Schritt, aber nur eine von mehreren Maßnahmen, die die Regierung setzen wird – die Frau Staatssekretärin hat es in ihrem Statement auch schon ausgeführt –, das ist eine von vielen Maßnahmen, die gerade in Arbeit sind. 

Es geht um den verbindlichen Verhaltenskodex für die Gutachter:innen. Es geht darum, dass mit Patientinnen und Patienten wertschätzend und respektvoll umgegangen wird. Es muss aber auch die Kommunikation selbst verstärkt in den Mittelpunkt rücken. Es kann eben nicht sein, dass Bedenken und die Möglichkeit, sich bei dieser Begutachtung selbst zu Wort zu melden, unterbunden werden. Da ist Kommunikation einfach einer der wichtigen Punkte. 

Es ist aber auch eine einheitliche Begutachtungsstelle geplant. Weiters geht es auch darum, dass generell mehr Zeit pro Untersuchung gegeben sein wird, auch darum, dass die Entscheidungen gut begründet, transparent und nachvollziehbar sind. 

Auch das Beschwerdemanagement soll verbessert werden. 

Wir nehmen da unsere Verantwortung wahr. Im Gegensatz zu den Grünen, die diese Verbesserungen in den Begutachtungsverfahren in den letzten fünf Jahren nicht auf ihrer Agenda hatten, nehmen wir das sehr ernst, und man sieht, wir haben unmittelbar reagiert. Aber auch die FPÖ hatte bisher kein Interesse, die Missstände zu beheben, wie man am geplatzten Koalitionspapier auch erkennen kann. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie haben überhaupt keine Ahnung, was Sie da reden!) Wir sind dafür, dass diese Änderungen auf jeden Fall einmal Rechtssicherheit schaffen und die Verfahren transparenter sind – im Sinne der Patientinnen und Patienten. Es muss niemand Sorge haben, nicht ernst genommen oder schikaniert zu werden, das ist uns vor allem sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Fiedler [NEOS].)

15.28

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.