RN/58

15.28

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Wir beschließen einstimmig – ich betone: einstimmig! – den Rechtsanspruch der Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen durch die PVA. Ich halte das für einen wichtigen und auch für einen richtigen Schritt, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Haus und auch zu Hause! Erfreulicherweise gibt es ja auch immer wieder Zustimmung von allen Fraktionen – ich sehe das als einen positiven Aspekt –, so auch beim Zuziehen einer Vertrauensperson bei den Begutachtungen durch die PVA. 

Da heute auch schon einige Male über die Pflegegeldeinstufung gesprochen wurde: Ja, da hat diese Maßnahme zu Verbesserungen geführt – ich weiß das aus meiner Arbeit im Hilfswerk, aus Gesprächen mit vielen Betroffenen –, und auch die Tatsache, dass pflegerische Aspekte stärker berücksichtigt werden, war da ganz wichtig. Daher wird es natürlich auch da eine Weiterentwicklung geben. Die Frau Staatssekretärin hat das ja auch betont: Das ist ein Prozess. Wir müssen schauen, dass wir transparent sind, dass wir alles tun, dass auch Kritik ernst genommen wird und dass wir auch weitere Verbesserungen in all diesen Bereichen der Begutachtungen erreichen.

Ab dem 1.9. gilt dieser Rechtsanspruch auf Zuziehung einer Vertrauensperson. Ich betone auch, dass es wichtig ist, dass die Informationen zu den Menschen kommen, dass die auch wirklich wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.

Wieso ist es so wichtig? – Es handelt sich für die Betroffenen immer um eine Ausnahmesituation, auch emotional, sehr oft auch mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Es handelt sich ja um Kranke, sehr oft auch um chronisch kranke oder behinderte Menschen, um Hochbetagte, bei denen sehr oft auch eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung dazukommt. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass es da sehr oft zu Kommunikationsproblemen kommt.

Daher ist dieser Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson ein ganz, ganz wichtiger Schritt, der Verlässlichkeit für die Betroffenen bringt, und wir haben damit auch eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit für die Betroffenen sowie faire Rahmenbedingungen.

Wichtig ist aber auch die fachliche Qualifikation und Weiterbildung der Begutachter – keine Frage, die muss gegeben sein. Ziel muss es sein, den Betroffenen auf Augenhöhe zu begegnen, fair und wertschätzend. Natürlich bleiben wir da dran, wie bereits mehrmals betont und auch gesagt. Es muss der Mensch im Mittelpunkt stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Mensch und nicht die Kosten!

Die neue Möglichkeit betrifft – es wurde ja schon gesagt, ich führe es noch einmal an – alle ärztlichen Untersuchungen des Sozialversicherungsservice, weiters notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts. Sie gilt bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension und bei Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation und auch – das wurde noch nicht gesagt, daher erwähne ich es auch noch – bei der Einschätzung des Grades der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise. Auch das ist immer wieder ein sehr emotionales Thema.

Das Ziel bleibt klar: Die Begutachtungen sollen von Betroffenen als fair, respektvoll und auf Augenhöhe erlebt werden, das muss das Ziel sein. Mit dem heutigen Beschluss setzen wir hier einen wichtigen weiteren Schritt, den ich ausdrücklich betone. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.32

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.