RN/59
15.32
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Liebe Zuhörer:innen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Wenn man in Österreich Unterstützung vom Staat braucht, ist das für viele Menschen eine echte Herausforderung. Zum einen ist niemand gern Bittsteller. Manche Menschen haben aber auch Schwierigkeiten, sich überhaupt zu artikulieren oder sich aus dem Haus zu bewegen. Zudem bedeuten Begutachtungen immer eine gewisse Prüfung: Ist der Anspruch wirklich da?, Wie geht es der Person, braucht sie eine dauerhafte Unterstützung?, Kann es Besserung geben?, und so weiter und so fort. Sozialleistungen bedingen deshalb meist eine sehr gründliche medizinische oder pflegerische Einschätzung, und das ist auch gut und richtig, weil es gerade in solchen Fragen Expertise braucht.
Zusätzlich braucht es aber auch spezifische Angaben zur betroffenen Person. Wenn man beispielsweise im Alter schlecht sieht und deshalb einen steigenden Pflegebedarf hat, kann allein die Lebenssituation enorme Unterschiede ausmachen, wie groß dieser Bedarf ist. Bei Pflegegeldeinstufungen darf genau deshalb eine Vertrauensperson bei der Begutachtung dabei sein.
Die anhaltende Diskussion über ME/CFS-Erkrankte in den letzten Jahren und verstärkt noch einmal in den letzten Monaten zeigt, dass diese individuellen Einstufungen oft nicht individuell genug sind. Menschen werden in ihrer Erkrankung oft nicht ernst genommen, es wird nicht mit, sondern über sie gesprochen und vieles mehr. Nicht individuell genug sind sie auch deswegen, weil die Abgrenzung zwischen einer chronischen Erkrankung und einem Behinderungsgrad oft sehr schwierig ist – und, um ehrlich zu sein, auch nicht mehr zeitgemäß.
Was wir heute machen, ist ein Gleichziehen zu den Regelungen beim Pflegegeld. Betroffene dürfen in Zukunft zu einer Begutachtung eine Vertrauensperson mitnehmen. Ist das ausreichend? – Nein, aber es ist ein erster wichtiger Schritt. Menschen sollen in erster Linie die Furcht vor der Begutachtungssituation verlieren.
Im nächsten Schritt sollen Begutachtungen für diverse Gründe zusammengelegt werden: eine Stelle, eine Entscheidung, eine verlässliche Position des Staates. Nicht: Das ist die Begutachtung für das AMS, hier wird entschieden, ob man einen Behinderungsgrad hat, und dort, wie hoch das Pflegegeld eingestuft wird.
Ein Mensch ist immer nur ein Mensch, aber mit unterschiedlichen Dimensionen, die nicht voneinander losgelöst betrachtet werden können. Das funktioniert nicht. Die gesamte Begutachtungspraxis muss überarbeitet werden, damit verlässliche Entscheidungen getroffen werden können, mit denen die Bevölkerung leben und darauf vertrauen kann, dass eine Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen und Anlaufstellen vorhanden ist; denn am Schluss ist der Staat für die Bevölkerung da, und diesem Anspruch, aber auch der Würde des Menschen müssen wir gerecht werden. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Binder.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.