RN/60

15.35

Abgeordneter Reinhold Binder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es gibt Termine im Leben, zu denen geht man mit einem guten Gefühl, und es gibt Termine im Leben, da hat man eher ein Unbehagen und auch Angstgefühle.

Bei Begutachtungsuntersuchungen geht es oft um viel: um die eigene Gesundheit, um die Frage, ob man Unterstützung bekommt, und darum, wie es danach eigentlich weitergeht. Das sind Termine, die für jeden Menschen mit Unsicherheit und Anspannung verbunden sind. Man sitzt einem Gutachter oder einer Gutachterin gegenüber, und es geht im Wesentlichen um die eigene Krankheit, es geht um die eigenen Bedürfnisse, und es geht um die Herausforderungen im Alltag, und manchmal geht es auch um die Frage, wie das Leben künftig tatsächlich weitergeht.

Vom Ergebnis dieser Begutachtung hängt für den oder die Einzelne sehr viel ab. Letzten Endes wird über die zukünftige Teilhabe entschieden: am Arbeitsleben, am gesellschaftlichen Leben; und es geht auch um die eigene Würde. Viele Menschen erleben diese Beurteilungen als sehr belastend. Das ist eine menschliche Reaktion auf eine Situation, in der sehr viel auf dem Spiel steht. Und ja, es gibt Gutachter, die zu wenig auf diese Ausnahmesituation Rücksicht nehmen, dementsprechend auch zu wenig Respekt walten lassen.

Genau deshalb ist dieser Antrag so wichtig, denn künftig soll man in ebendiesen lebensverändernden, unsicheren Situationen eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen; einen Menschen, dem man vertraut; jemanden, der die eigene Gesundheitsgeschichte kennt, Informationen teilen kann und unterstützend zur Seite steht; jemanden, der vielleicht auch dann das richtige Wort findet, wenn es einem selbst entfällt.

Das klingt nach einer kleinen Änderung, für die Betroffenen ist es aber oft ein großer Unterschied. Wer in einer solchen Situation allein ist, dem fällt erst hinterher ein, was er eigentlich noch alles hätte sagen sollen. Wer Angst hat, fühlt sich schnell allein. Eine Vertrauensperson kann helfen, Ruhe zu bewahren, Fragen zu klären und Sicherheit zu geben. Sie kann ergänzen, was vergessen wurde, sie kann Zusammenhänge erklären, die im Alltag längst selbstverständlich geworden sind.

Die medizinische Beurteilung bleibt selbstverständlich Sache der Expertinnen und Experten. Die fachliche Einschätzung soll weiterhin in fachkundigen Händen bleiben und eine bestmögliche Versorgung sicherstellen. Es geht darum, Vertrauen in unsere sozialen Einrichtungen zu stärken.

Betreffend Pflegegeld, geschätzte Damen und Herren, gibt es dieses Recht bereits seit vielen Jahren. Die Erfahrungen damit sind ausgesprochen gut. Der Qualität der Begutachtungen haben alle Beteiligten ein positives Zeugnis ausgestellt, deshalb ist es nur konsequent, diese Möglichkeit auch auf andere Verfahren auszuweiten; denn wer Unterstützung braucht, sollte diese auch auf Basis einer genauestmöglichen Einschätzung erhalten.

Unterschiedliche gesundheitliche Rahmenbedingungen erfordern unterschiedliche Maßnahmen und dementsprechend auch Unterstützung. Es ist von besonderer Bedeutung, da so genau wie möglich einzustufen, und das gelingt besser, wenn die betroffene Person selbst in der Lage ist, ihre Situation vollständig darzustellen.

Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt für Menschlichkeit in Verfahren, die das Leben der Betroffenen maßgeblich prägen, setzen können. Das ist ein Schritt, der viel bedeutet: ein Schritt hin zu einem Sozialsystem, das die Menschen nicht allein lässt, auch nicht in dem Moment, in dem sie am verletzlichsten sind.

Ich ersuche daher um breite Zustimmung, um diese Maßnahme zeitgerecht und rasch umsetzen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.40

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.