RN/61
15.40
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach so viel Einigkeit, was die Einführung von Begleitpersonen bei sämtlichen Verfahren bei der Pensionsversicherungsanstalt betrifft, und auch nach der sehr guten Rede meines Vorredners, der das sehr ausführlich präsentiert hat, braucht es nicht allzu viele Worte.
Ich glaube, es ist eine gute Maßnahme, die wir da treffen; beim Pflegegeld – das wurde ja von einigen Vorrednern auch schon gesagt – ist es ja schon gang und gäbe und hat sich dort auch bewährt. Ich möchte an dieser Stelle schon sagen, weil wir zum einen heute das Doppelbudget präsentiert bekommen haben und zum anderen ja die Reformpartnerschaft läuft: Wenn wir schon über die Pflegegeldeinstufung und diese Bereiche reden, dann kann man auch mit Stolz sagen, dass es gerade in diesem Bereich – und das sollte auch ein Vorbild für andere Reformvorhaben sein – gelungen ist, die Landespflegegelder, das Bundespflegegeld zur einheitlichen Bearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt zusammenzuführen; und das hat sich bewährt.
Es läuft grundsätzlich, und ich möchte das unterstreichen und mich auch für das bedanken, Frau Staatssekretärin, was Sie gesagt haben. Es gibt natürlich Schwächen im System, die man noch bearbeiten muss, wo es um die einzelnen Einstufungen geht, und ich möchte zwei Fälle ansprechen, die ich gerade erlebt habe und auf die man, glaube ich, Rücksicht nehmen muss.
Der eine betrifft eine alleinstehende Person, die kaum mehr selbst über die Runden kommt, derzeit aber nur die Pflegestufe 1 hat, angehend dement ist, und die Einstufung beziehungsweise die Höherstufung dauert sehr, sehr lange. Die Frau ist de facto nicht mehr selbsterhaltungsfähig, im Gegenzug ist aber die Aufnahme in ein Heim schwer durchführbar, weil die Aufnahmevoraussetzung dort Pflegestufe 4 ist. Ich glaube, da müssen wir die persönliche Situation noch schneller und auch zielgerichteter einstufen.
Zweiter Fall, in dem es um die Berufsunfähigkeitspension geht: ein Mitarbeiter, der wirklich gerne arbeitet und noch arbeiten möchte, das aber aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht mehr kann. Der Arbeitgeber hat natürlich kein Interesse, ihn in die Pension zu bringen. Er ist schon einige Male während der Arbeit umgekippt, ist ein Sicherheitsrisiko, es kann einiges passieren, und auch da ist die Einstufung noch nicht möglich gewesen.
Ich glaube, genau dort müssen wir hinschauen, die Sichtweisen der Arbeitgeber und der jeweiligen Person noch stärker berücksichtigen, damit man da wirklich ganz treffsicher entscheiden kann. Missbrauch soll natürlich verhindert werden, aber es braucht dort und da wirklich treffsichere Entscheidungen.
Diese Entscheidung, die wir heute treffen, ist auf jeden Fall gut, nämlich die Vertrauenspersonen auch in anderen Verfahren außer beim Pflegegeld rechtlich abzusichern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.42
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.