RN/65
15.48
Abgeordneter Franz Jantscher (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kurz an die FPÖ: Wir haben es geschafft, wir sind einheitlicher Meinung zum Notarversorgungsgesetz.
Mit der vorliegenden Novelle zum Notarversorgungsgesetz erfolgt eine moderate Staffelung – wie von meinem Vorredner schon angekündigt – der Mindestpension für Notarinnen und Notare, abhängig von den anrechenbaren Versorgungsmonaten. Diese Staffelung wird nur in jenen Fällen Anwendung finden, in denen eine unterdurchschnittliche Anzahl an Versorgungsmonaten erworben wurde.
Zum Hintergrund: Bereits im März dieses Jahres haben wir hier im Nationalrat eine Novelle zur Notariatsordnung beschlossen. Damit wurde die Altersgrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten von 35 auf 50 Jahre angehoben. Der Grund dafür war die bessere Anpassung an die unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die mögliche Altersdiskriminierung. Außerdem wurden damit die Anforderungen der Gleichbehandlungsrichtlinie sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt.
Durch diese Anhebung ist künftig mit späteren Berufseintritten zu rechnen. Das bedeutet in der Folge kürzere Beitragszeiten, und dadurch sinken auch die Beitragseinnahmen, während die Ausgaben für Pensionen deutlich steigen würden.
Damit Beitragseinnahmen und Pensionsleistungen auch künftig im Gleichgewicht bleiben, ist eine Anpassung des Gesetzes erforderlich. Künftig erfolgt eine Staffelung nach den tatsächlich erworbenen Versicherungszeiten. Ziel dieser Regelung ist es, einerseits eine angemessene Pension sicherzustellen und andererseits die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu gewährleisten.
Was sieht die Novelle nun konkret vor? – Weil die Pensionshöhe schon angesprochen wurde: Die Pensionsuntergrenze für Notarinnen und Notare liegt aktuell bei 3 807 Euro und ein paar Cent. Wer weniger als 20 anrechenbare Versicherungsjahre hat, soll künftig 70 Prozent dieses Betrages bekommen, sofern die erworbenen Pensionsansprüche nicht ohnehin darüber liegen. Bei 20 bis 25 Jahren sind es 80 Prozent dieses Betrages, und bei 25 bis 30 Jahren sind es 90 Prozent der Pensionsuntergrenze. Diese Staffelung kommt sowieso nur dann zur Anwendung, wenn eine unterdurchschnittliche Anzahl an Versorgungsmonaten erworben wurde. Alle übrigen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben davon unberührt, zum Beispiel die Erfüllung der Wartezeit oder das Erlöschen des Amtes. Diese Staffelung soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten und zur Nachhaltigkeit der Finanzierbarkeit des Pensionssystems der österreichischen Notarinnen und Notare beitragen. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.