RN/71
16.01
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ja, sexualisierte Deepfakes sind kein harmloser Internetunfug. Sie sind ein Angriff auf Würde, auf Selbstbestimmung und auf Sicherheit. Nicht nur, aber besonders Frauen werden damit bloßgestellt, eingeschüchtert und aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Das betrifft Journalistinnen, das betrifft Politikerinnen. Es betrifft aber auch junge Frauen, Schülerinnen, Mütter und Frauen, die nie im Rampenlicht stehen wollten. Deshalb sage ich hier, wie ich es auch schon im Ausschuss ganz klar gesagt habe: Das Ziel dieses Antrages begrüßen wir ausdrücklich, aber dem Antrag, so wie er vorliegt, können wir nicht zustimmen.
Wer missbräuchliche Deepfakes erstellt, verbreitet oder damit droht, muss rechtliche Konsequenzen spüren. Opfer brauchen Schutz, die verbreiteten Inhalte müssen rasch entfernt werden, die Beweise gesichert werden und die Täter rechtlich verfolgt werden. Das ist ganz klar. In diesem Punkt gibt es keine Zweideutigkeit. Wie schon gesagt: Wir lehnen diese Entschließung nicht wegen des Zieles ab, wir lehnen sie wegen eines einzigen Punktes ab – und dieser Punkt heißt: Individualisierung durch die Plattformbetreiber. Sehr geehrte Damen und Herren, das klingt technisch, das klingt nach einem kleinen Detail, aber in Wahrheit läuft es auf die Klarnamenpflicht durch die Hintertür hinaus (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Stimmt überhaupt nicht, nein!) – und das ist der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine Klarnamenpflicht schützt Frauen nicht automatisch vor Deepfakes. Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Täter erstellt ein sexualisiertes Deepfake einer Frau. Er nutzt dafür eine ausländische Plattform, er benutzt eine Wegwerfmailadresse, er nimmt ein falsches Profilbild, er verschleiert seinen Zugang, und dann lädt er das Bild in mehreren Kanälen hoch. Was verhindert in diesem Fall eine Klarnamenpflicht für normale Nutzer in Österreich? – Nichts. Ein Täter, der bewusst kriminell handelt, sucht sich Umwege; und die ehrlichen Bürger geben dann ihre Daten ab. Die Opfer verlieren anonyme Schutzräume (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Die Opfer oder die Täter?! – Abg. Gerstl [ÖVP]: ... Klarnamen, da sind die FPÖ...!), und das Deepfake ist trotzdem im Netz – und genau deshalb ist dieser Punkt gefährlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine solche Regel stellt zuerst einmal alle Nutzer unter Generalverdacht. Nicht der Täter steht im Mittelpunkt, sondern jeder Bürger, der im Netz seine Meinung sagt, Hilfe sucht oder sich austauscht. (Abg. Gerstl [ÖVP]: Sind nur die FPÖler, die keine Klarnamen verwenden!) Anonymität ist nicht automatisch Täterschutz. Anonymität ist für viele Menschen Schutz – und gerade Frauen, die Gewalt erlebt haben, suchen oft anonym Hilfe. Frauen in schwierigen familiären Situationen brauchen sichere digitale Räume. Junge Menschen wenden sich oft anonym an Beratungsstellen – und auch politische Meinungsäußerung, geschätzte Damen und Herren, braucht Schutz vor Einschüchterung. (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Vermischung von Äpfeln und Birnen!)
Wer diese Schutzräume zerstört, schwächt am Ende jene, die man schützen will. Ja, Straftäter dürfen sich nicht im Internet verstecken, aber dafür haben wir in Österreich einen Rechtsstaat. Wenn ein schweres Delikt vorliegt, dann müssen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte tätig werden, dann braucht es klare Auskunftspflichten, Beweissicherung und schnelle Verfahren – aber es braucht keine allgemeine Identifizierungspflicht für alle. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir brauchen gezielte Maßnahmen gegen Täter und keine digitale Ausweispflicht für die breite Bevölkerung – und wir Freiheitliche unterstützen auf keinen Fall eine Hintertür zur allgemeinen Klarnamenpflicht. Sehr geehrte Frau Minister, streichen Sie diesen Punkt der Individualisierung durch die Plattformbetreiber, und dann reden wir über einen Antrag, der wirklich den Schutz der Opfer in den Mittelpunkt stellt, dass sexuelle Deepfakes wirklich klar erfasst und bestraft werden! Solange dieser Punkt dabei ist, können wir nicht zustimmen, denn Freiheit und Schutz ist für uns kein Widerspruch.
Frau Minister, ein guter Rechtsstaat kann beides: Opfer schützen und Grundrechte achten – und genau das ist unsere Aufgabe in der Politik. (Beifall bei der FPÖ.)
16.06
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Nussbaum. Die eingemeldete Redezeit darf ich auf 3 Minuten einstellen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.