RN/72
16.06
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Frauenministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, schade, dass die Freiheitlichen wieder irgendwas finden, damit sie Frauen in deren Leben nicht unterstützen können. (Abg. Stefan [FPÖ]: „Irgendwas“! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)
Es geht da jetzt nämlich um die Deepfakes, gefälschte Künstliche-Intelligenz-Inhalte, und es sind eben keine harmlosen Spielereien, auch keine technischen Kuriositäten und es ist auch kein Internetphänomen, das man achselzuckend hinnehmen kann. Deepfakes, das wissen wir aus leider sehr traurigen Beispielen, können Existenzen zerstören – und vor allem Existenzen von Frauen. Frauen sind nämlich von Deepfakes betroffen. Es sind Frauen, deren Gesichter ohne Zustimmung mittels KI in pornografische Bilder und Videos montiert werden; Frauen, die danach erklären müssen, dass diese Bilder nicht echt sind; Frauen, denen trotzdem nicht geglaubt wird; Frauen, die Angst haben müssen, dass solche Inhalte in der Schule, am Arbeitsplatz, im Freundeskreis oder in der Familie verbreitet werden. Das ist kein harmloser Fake, das ist reale Gewalt mit realen Folgen.
Ein Fall aus der Steiermark zeigt, wie dringend wir handeln müssen. Dort wurde unlängst ein Schüler suspendiert, weil er Fotos von Mitschülerinnen gemacht und daraus mithilfe von KI sexualisierte Bilder erstellt haben soll. Betroffen waren junge Frauen und Mädchen aus seinem direkten Umfeld. Ihre Gesichter wurden ohne Zustimmung verwendet, ihre Würde verletzt, ihre Sicherheit angegriffen – und gerade deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Entschließungsantrag die EU-Richtlinie umsetzen, die uns verpflichtet, Formen digitaler Gewalt unter Strafe zu stellen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Verbreitung manipulierter sexualisierter Darstellungen. Darüber hinaus sehen sowohl das Regierungsprogramm als auch der NAP zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen ausdrücklich Maßnahmen vor, um der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes rechtlich wirksam zu begegnen.
Gleichzeitig wissen wir: Ein Verbot ist nur Teil des Schutzes von Frauen und Mädchen. Es braucht rasche Unterstützung, einfache Meldemöglichkeiten, rechtliche Beratung, psychosoziale Hilfe und vor allem eine schnelle Entfernung solcher Inhalte. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Ja, aber ohne Klarnamenpflicht!) Social-Media-Konzerne müssen ihren Beitrag leisten. Sie dürfen nicht durch die Verbreitung von Deepfake-Inhalten auf ihren Plattformen Profite generieren und sich dann aus der Verantwortung ziehen.
Für uns als Koalitionsparteien ist ganz klar: Frauenrechte müssen auch im digitalen Raum gelten. Wer Frauen und Mädchen durch sexualisierte Deepfakes bloßstellt, einschüchtert oder kontrollieren will, greift ihre Selbstbestimmung an. Das darf nicht hingenommen werden, sondern muss klar strafrechtlich verfolgt werden – und dafür steht auch dieser Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Stögmüller [Grüne]: Es geht nur um die Klarnamenpflicht!)
16.09
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Disoski. 4 Minuten Redezeit. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.