RN/82

16.47

Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Missbräuchliche Deepfakes sind eine Form von digitaler Gewalt und treffen vor allem Frauen. Dieser Missbrauch verletzt Würde, Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte und muss rechtliche Konsequenzen haben. 

Längst handelt es sich dabei nicht mehr um Einzelfälle, sondern um Massenphänomene. Die Zahlen sind alarmierend. UN Women verweist darauf, dass 98 Prozent aller Deepfake-Videos im Internet pornografische Inhalte zeigen und 99 Prozent der Personen, die in diesen Deepfake-Pornos dargestellt werden, Frauen sind. Diese Zahlen machen deutlich: Deepfakes sind nicht einfach eine neue Technologie, sie werden vor allem genutzt, um Frauen zu demütigen, einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.

Welche Gruppen sind betroffen? – Künstlerinnen, Journalistinnen, Politikerinnen und Aktivistinnen – um nur einige zu nennen –, aber auch Frauen, die weder prominent sind noch in der Öffentlichkeit stehen. Oft reicht schon ein normales Foto aus sozialen Medien, um daraus mithilfe künstlicher Intelligenz täuschend echte Pornografieinhalte zu erstellen und zu verbreiten.

Die Folgen sind gravierend: Sie reichen von psychischer Belastung und Rufschädigung bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben. 

Die Europäische Union hat deshalb Deepfakes, die ohne Zustimmung der Betroffenen erstellt werden, ausdrücklich als Form von Gewalt gegen Frauen anerkannt und die Mitgliedstaaten zum Handeln verpflichtet. Genau daran knüpft die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen an. Dort ist klar festgehalten, dass es rechtliche Konsequenzen für die missbräuchliche Verwendung von Deepfakes geben wird. 

Mit diesem gemeinsamen Entschließungsantrag bekräftigt der Nationalrat diesen Weg. Wir halten fest, dass europäische Vorgaben rasch umgesetzt, Schutzlücken geschlossen und Frauen im digitalen Raum wirksam geschützt werden müssen; denn das Recht auf Würde, Selbstbestimmung und ein freies Leben von Gewalt gilt online wie offline. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Zorba [Grüne]: Wie steht die SPÖ zu Klarnamenpflicht ...?)

16.50

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Belakowitsch. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.