RN/121
19.08
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, meine Vorrednerinnen und Vorredner und auch die Bundesministerin haben schon ausführlich dargelegt, welche Änderungen mit dem vorliegenden Gesetz heute beschlossen werden sollen. Ich möchte aber eines nochmals unterstreichen: Bildung eröffnet Chancen.
Bildung entscheidet, welche Möglichkeiten ein Mensch vorfindet, welche Talente er entfalten kann und welche Zukunft sich ihm öffnet. Da sind wir als Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen für unsere Bildungseinrichtungen so zu gestalten, damit diese die Menschen auf ihrem Weg bestmöglich unterstützen können.
Unsere Fachhochschulen leisten Großartiges, das haben wir heute schon öfters gehört. Sie verbinden Wissenschaft mit Praxis, sie bilden jene Fachkräfte aus, die Österreich in vielen Bereichen so dringend braucht. Sie reagieren auf die Anforderungen eines Arbeitsmarktes, der sich schneller verändert als je zuvor. Gerade wenn man an Digitalisierung, künstliche Intelligenz und die neuen Technologien denkt, weiß man, dass man sich weiterentwickeln muss, um mit den laufenden neuen Anforderungen mithalten zu können.
Für diese Weiterentwicklungen geben wir den Hochschulen nun endlich die notwendigen Freiräume, denn am Ende geht es nicht um irgendwelche Formulare, am Ende geht es um die jungen Menschen in unserem Land, um Studierende, die sich weiterbilden wollen, um Menschen, die beruflich neue Wege einschlagen möchten, um Fachkräfte, die unsere Wirtschaft, unser Gesundheitswesen und unsere Gesellschaft dringend brauchen. Es ist schön, zu sehen, dass alle Parteien dies erkannt haben und wir das Gesetz heute einstimmig beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.10
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.