RN/73

15.10

Bundeskanzler Dr. Christian Stocker: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine geschätzten Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und vor den Bildschirmen! Die FPÖ hat eine kurze Debatte über meine Anfragebeantwortung zur Änderung des Geschlechtsbegriffs im Rahmen der Dienstrechtsnovelle 2024 verlangt.

Es gäbe jetzt vieles zu sagen zu der Wortmeldung, die Herr Abgeordneter Steiner gerade in diesem Haus erstattet hat. Ein paar kurze Anmerkungen: Was Sie zum einen an meiner Antwort nicht verstanden haben, weil sie unklar gewesen wäre oder unzureichend wäre, erschließt sich mir nicht. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Er hat’s eh verstanden! – Abg. Steiner [FPÖ]: Ich hab’s eh vorgelesen!) Und eine kleine Anmerkung: Um Pech beim Denken zu haben, ist Denken Voraussetzung. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Das war jetzt ein Eigentor!)

Lassen Sie mich aber die Gelegenheit nutzen, meine Position zu diesem Thema noch einmal und auch für Sie verständlich darzulegen: Mit der Dienstrechtsnovelle 2024 wurde auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert (Abg. Lausch [FPÖ]: Was ist, wenn er schon so lang nicht ...?), und dabei wurde der bisherige Geschlechtsbegriff um weitere Begriffe - - (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und das ohne ..., Herr Bundeskanzler! – Abg. Kugler [ÖVP] – in Richtung FPÖ –: Zuhören! Zuhören! Lernen!) – Wenn Sie nicht zuhören, werden Sie wieder die Antwort nicht verstehen! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. – Abg. Lausch [FPÖ]: Sie geben ja keine Antwort, Sie ...!)

Dabei wurde der bisherige Geschlechtsbegriff um weitere konkrete Geschlechtsmerkmale wie Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle erweitert. 

Diese Änderung haben wir als Volkspartei unmittelbar nach dem Beschluss auch kritisch beurteilt und abgelehnt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ihr warts Antragsteller! – Abg. Steiner [FPÖ]: ... denken beibringen! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), denn die davor geltende Regelung, die sprachlich und inhaltlich auf die biologischen Geschlechter Bezug genommen hat, war und ist aus unserer Sicht ausreichend. Eine Ausweitung der gesetzlichen Definition war aus unserer Sicht daher nicht notwendig. Wir haben aus diesem Grund im Herbst 2024 angekündigt, diese Änderung wieder zurücknehmen zu wollen. Es wurden seither auch entsprechende parlamentarische Initiativen gesetzt. 

Wie ich bereits in meiner schriftlichen Anfragebeantwortung ausgeführt habe, gibt es dazu in der Bundesregierung hinsichtlich einer entsprechenden Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes noch keinen Konsens – und die Betonung liegt auf noch. 

Das ändert jedoch nichts an unserer Haltung. Wir werden dieses Anliegen auch weiter verfolgen. In der vergangenen Woche wurde unsererseits eine weitere Initiative für eine Novellierung an den Koalitionspartner herangetragen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schroll [SPÖ]. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: An einen oder an zwei?)

15.13

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Bundeskanzler.

Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Wortmeldungen von Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern. 

Zu Wort gemeldet ist jedenfalls jetzt Frau Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik. 5 Minuten ist wie gesagt die geschäftsordnungsmäßige Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.