RN/83

15.57

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, Zuhörerinnen und Zuhörer! David, du hast es gesagt: Bei dieser Debatte geht es um Menschenrechte. Es geht um die Würde des Menschen, um das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Es geht aber auch um die Verantwortung, die wir als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber haben. 

Die Chronologie des Antrages wurde schon von mehreren Seiten beleuchtet: 2018 erstmals eingebracht, 2019 hat die Österreichische Volkspartei einem Abänderungsantrag zugestimmt. Es ist seitdem im Regierungsprogramm als Thema verankert, und wir diskutieren dieses Thema auch sehr intensiv. Es gibt sehr viel Konsens innerhalb der Regierungsparteien und auch darüber hinaus, aber es gibt auch Dissens, das muss man auch ganz klar sagen. Es gibt einfach gewisse Themenblöcke, bei denen wir bislang keine Einigung erzielt haben. 

Wir arbeiten aber daran, Konversionstherapien zu verbieten. (Abg. Disoski [Grüne]: Seit Jahren!) – Seit Jahren, das stimmt. (Abg. Disoski [Grüne]: Was kann daran so schwer sein?) – Na, ich denke, das ist nicht so einfach. Kollegin Belakowitsch hat hier auch schon einige Herausforderungen aufgezählt, und diesen Herausforderungen dürfen wir uns nicht verschließen. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) 

Wir haben aber einen Konsens, und ich denke, der Konsens besteht über alle Parteigrenzen hinweg, nämlich dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung unter Druck gesetzt oder gedrängt werden darf, seine Identität zu verändern. Das heißt, Maßnahmen, die auf Zwang, Manipulation oder der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen beruhen, haben in unserem Land, in unserer Gesellschaft keinen Platz. Wir tragen aber natürlich auch eine große Verantwortung dahin gehend: Wir müssen Gesetze mit Sorgfalt, mit Präzision machen, und ein Gesetz, ein Verbot muss jene schützen, die Schutz benötigen. 

Es braucht aber auch Rechtssicherheit, es darf nämlich nicht dazu führen – und ich glaube, darum geht es hauptsächlich –, dass professionelle psychotherapeutische und medizinische Begleitung und Beratung beziehungsweise ergebnisoffene Beratung unter Generalverdacht gestellt werden – so weit darf es nicht kommen. 

Das heißt, wir wollen Konversionstherapien dort verbieten, wo Menschen schutzbedürftig sind, insbesondere für Minderjährige sowie für Personen, die sich in einem Abhängigkeits- und Autoritätsverhältnis befinden. Aber es braucht auch eine klare Abgrenzung, denn ergebnisoffene Beratung, therapeutische und professionelle Begleitung müssen weiterhin erlaubt sein und dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. 

Das heißt, wir brauchen einen ausgewogenen Weg, wir brauchen einen verantwortungsvollen Weg. Und das ist wirklich ein Thema, das uns alle herausfordert. Wir haben schon viele Stunden, Tage – sehr viel Zeit – miteinander verbracht, das zu diskutieren. Bislang haben wir keinen gemeinsamen Weg gefunden, aber wir sind sehr darum bemüht, und zwar bemüht – das möchte ich an dieser Stelle sagen – im Sinne des Wortes. Es ist ein schönes Wort, finde ich, wenn man versucht, einen Konsens und eine Lösung zu finden, die schützt und die die Menschenwürde achtet. 

Das heißt, uns alle verbindet eines: die Überzeugung, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Und genau diesem Grundsatz folgen wir als Gesetzgeberin und Gesetzgeber. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)

16.01

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lindner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.