RN/121
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 449 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Alois Schroll, Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, die Anhänge 1, 3 und 6 zu Art. 1 sowie Artikel 2 eingebracht.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Abg. Zorba [Grüne] – in Richtung der sich nicht von ihren Sitzen erhebenden Abgeordneten der FPÖ –: Glaub an Österreich, nicht an Russland!)
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Wir müssen trotzdem die dritte Lesung durchführen. Wir kommen also sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Bundesminister Hattmannsdorfer begibt sich zu den Abgeordneten Gewessler, Lukas Hammer, Schroll, Doppelbauer, Pöttinger, Marchetti, Wöginger und Tanja Graf und reicht diesen die Hand.)