RN/124

18.39

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Volksanwältin! Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren im Plenum! Die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Kontrolleinrichtung in unserem Staat, und sie hilft dort, wo Menschen Hilfe brauchen – wenn die Verfahren zu lange dauern, wenn die Zuständigkeiten unklar sind oder wenn man sich von den Behörden nicht gehört fühlt –, und daher möchte ich mich gleich zu Beginn ausdrücklich bei der Volksanwaltschaft – bei der Frau Volksanwältin, bei den Herren Volksanwälten und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – recht herzlich für ihren großen Einsatz bedanken, der von den Bürgern wirklich sehr geschätzt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mehr als 23 000 Menschen haben sich im Berichtsjahr 2025 an die Volksanwaltschaft gewandt, und unter den abgeschlossenen Verfahren sind bei 16 Prozent Missstände festgestellt worden. Das zeigt den enormen Arbeitsumfang, den die Volksanwaltschaft hat. Die Volksanwaltschaft ist längst nicht nur Beschwerdestelle, sondern sie kontrolliert Einrichtungen, schützt Menschenrechte, bietet Sprechtage an und hilft den Menschen konkret bei ihren Anliegen. 

Ich möchte einiges aus dem Bereich der Pflege und Gesundheit hernehmen, das ist ein ganz wichtiger Bereich, denn da erleben viele Menschen lange Verfahren, unklare Zuständigkeiten und Schwierigkeiten im Zugang zu Leistungen – aber auch bei der präventiven Menschenrechtskontrolle wird großes Augenmerk darauf gelegt, dass die älteren Menschen Schutz erfahren: Gewaltprävention, ausreichend geschultes Personal und klare Abläufe sind entscheidend, damit Pflegeeinrichtungen auch in Zukunft Wohlfühlorte sind. 

Ein weiterer Punkt betrifft Menschen mit Behinderung. Viele Betroffene kämpfen nicht nur mit persönlich schwierigen Situationen, sondern zusätzlich mit komplizierten Verfahren, wenn die Behandlung von Anträgen lange dauert, und manchmal auch Verantwortung zwischen den Stellen hin- und hergeschoben wird. Doch hinter jedem Akt steht eben ein Mensch und oft auch eine Familie, und gerade da braucht es klare Entscheidungen und verständliche Abläufe. 

Ähnliches gilt auch für den Bereich Finanzen, da viele Menschen, besonders Ältere, sich mit ID Austria und Finanz-Online schwertun. Die Digitalisierung ist sehr wichtig, aber die Digitalisierung darf niemanden ausschließen, und so wünschen sich viele Menschen, dass sie mit jemandem sprechen können und ihren Ansprechpartner kennen – und eben nicht endlose Warteschleifen. 

Das alles sind Anliegen, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden und für die die Volksanwaltschaft sich einsetzt. 

Jetzt möchte ich aber noch kurz eine Aufgabe ansprechen, die die Volksanwaltschaft für die Zukunft noch angenommen hat, und zwar wird die Volksanwaltschaft nun wichtige Kontrollfunktionen im Rahmen des Europäischen Asyl- und Migrationspaktes Geas übernehmen. Ich darf mich dafür bedanken, denn dadurch musste keine eigene Institution geschaffen werden, sondern die Volksanwaltschaft nimmt diese Verantwortung noch zusätzlich an und wird sich natürlich mit großer Sorgfalt – wie bei all ihren anderen Zuständigkeiten – darum kümmern. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer [Grüne].)

Positiv hervorheben möchte ich auch noch die Homepage der Volksanwaltschaft, denn sie ist sehr gelungen: Sie ist serviceorientiert und die Kontaktaufnahme ist wirklich unkompliziert und niederschwellig. Man merkt es: Die Sprechtage zeigen, dass großer Bedarf da ist, denn sie sind ganz, ganz schnell ausgebucht, und das zeigt, dass die Menschen einfach gehört werden wollen. 

Unser gemeinsames Ziel muss ein funktionierender Staat sein, Verfahren, die verständlich sind, und Menschen, die rasch Hilfe bekommen. Dazu leistet die Volksanwaltschaft einen großen Beitrag, und dafür nochmals ein großes Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten von Künsberg Sarre [NEOS] und Voglauer [Grüne].)

18.43

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard Höfler. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.