RN/125
18.44
Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Am Beginn möchte ich mich bei euch drei und eurem Team ganz herzlich für eure Arbeit im Jahr 2025 bedanken: für die Erstellung des Berichtes und natürlich auch für das Aufzeigen der jeweiligen Problemfelder. Ich glaube, ich habe das schon einmal in diesem Plenum erwähnt: Wenn man die Volksanwaltschaft nicht hätte, müsste man sie neu erfinden. Sie funktioniert wie ein Betriebsrat, wie ein Seismograf – vielen herzlichen Dank für eure Arbeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Der 49. Bericht der Volksanwaltschaft ist mehr als ein gewöhnlicher Behördenbericht, er dokumentiert die Lebensrealitäten vieler Menschen, vieler Bürgerinnen und Bürger in unserer Republik. Ein Bereich in diesem Bericht spricht Bände – und ich glaube, es sollte uns überparteilich schon einigen und es muss uns auch nachdenklich stimmen, wie der Staat in gewissen Bereichen mit Patient:innen, mit Menschen umgeht –, und zwar jener betreffend die Menschen, die unter ME/CFS-Erkrankungen leiden. Wenn man internationale Studien und Daten als Grundlage verwendet, dann kann man davon ausgehen, dass in Österreich 73 600 Menschen von ME/CFS oder postviralen Erkrankungen betroffen sind – die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Ich nenne ein Beispiel, weil vor allem die Situation rund um junge Menschen und Kinder eine sehr dramatische ist, und das Beispiel bezieht sich auf einen 19-jährigen jungen Menschen in Tirol, der eigentlich Pläne für die Zukunft schmieden sollte, der sich mit 19 Jahren mit Freundinnen und Freunden treffen sollte, der Spaß im Leben haben sollte, der sich aber mittlerweile in der Situation befindet, dass er in einem abgedunkelten Raum im Bett liegt und sich nicht bewegen kann. Jeder Schritt bedeutet enorme körperliche Belastung und jeder Lichtstrahl kann einen gesundheitlichen Zusammenbruch auslösen.
Die Volksanwaltschaft hält dazu unmissverständlich fest – und das darf ich auch als Gewerkschafter sagen –, dass in diesem Bereich unser Gesundheits- und Sozialsystem, um das wir weltweit beneidet werden, die betroffenen Familien – und in dem Fall auch die Patientinnen und Patienten – im Stich lässt. Besonders problematisch – und ich glaube, im Plenum kann ich es erwähnen – sind gewisse Aussagen, wenn wir diese Revue passieren lassen, von Verantwortlichen in den jeweiligen gesetzlichen Institutionen, die davon gesprochen haben, dass die betroffenen kranken Menschen Scharlatane oder Trittbrettfahrer seien. Das ist nicht nur respektlos, sondern das zeigt eigentlich, dass mittlerweile immer noch eine sehr hohe Unwissenheit und ein mangelndes Problembewusstsein vorhanden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Deckenbacher [ÖVP] und Voglauer [Grüne].)
Und nachdem die Volksanwaltschaft das aufgezeigt hat – und sie hat das auch erfolgreich getan, und dafür möchte ich mich nochmals bedanken –, war es so, dass es auch Verbesserungen gegeben hat. Die Verbesserungen umfassen die Einführung eines Verhaltenskodex – wir haben es gestern schon im Plenum erwähnt –, sodass jetzt natürlich auch die Möglichkeit besteht, dass Betroffene bei Begutachtungen Begleitpersonen hinzuziehen dürfen, was richtig und wichtig ist. Auch dafür ein herzliches Dankeschön an unseren Volksanwalt für das Aufzeigen und auch an Sozialministerin Korinna Schumann, dass das sehr, sehr schnell umgesetzt wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben aber noch erhebliche Herausforderungen – das möchte ich noch erwähnen – im Bereich der Begutachtungen, der medizinischen Versorgung und auch im Bereich der sozialen Absicherung, weil wenn man weiß, dass die Menschen, die betroffen sind, de facto ins Bodenlose fallen, in unserem Land auch keine soziale Absicherung vorfinden, dann ist das meiner Meinung nach schon ein Skandal für dieses reiche Land, für diesen ausgeprägten Sozialstaat.
Die Volksanwaltschaft hat noch drei Punkte angesprochen beziehungsweise aufgezeigt, die ich noch erwähnen möchte: erstens die rasche und verbindliche Aufnahme von ME/CFS in den Begutachtungskatalog, zweitens – das habe ich erwähnt – eine lückenlose finanzielle und pflegerische Absicherung für betroffene Familien und drittens den zügigen Ausbau kassenfinanzierter Anlaufstellen. Die Behandlung der drei Punkte, die die Volksanwaltschaft aufzeigt, werden wir, so hoffe ich doch, in den nächsten Jahren in diesem Rahmen mit der Regierung auch fortsetzen beziehungsweise beschleunigen, sodass sich Menschen auf den Sozialstaat auch verlassen können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ofenauer [ÖVP].)
18.48
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Aldali. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.