RN/142

19.55

Abgeordnete MMag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Jeder von uns hat Menschen, die einem sehr nahestehen – sei es die Mama, sei es die Schwester, die Tante oder – Kollege Höfler hat heute hier am Pult seine Oma erwähnt – die Oma. Auch ich kann mich glücklich schätzen, eine ganz, ganz tolle und rüstige Oma zu haben, die heuer sogar ihren 100. Geburtstag feiert. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Rufe bei der SPÖ: Oh!) – Ja, das ist für dich, liebe Oma. 

Meine Oma war zeit ihres Lebens eine selbstbewusste und auch sehr selbstbestimmte Frau, und ich möchte mir nicht vorstellen, dass meine Oma oder einer unserer Herzensmenschen in eine Situation von Abhängigkeit gelangt, in der sie oder er Gewalt, Demütigung oder Vernachlässigung erlebt. Genau deshalb sind die Feststellungen der Volksanwaltschaft zu Gewalt gegen Frauen in Alten- und Pflegeheimen so alarmierend, denn die eklatante Gewalt gegen Frauen in unserem Land ist wirklich ein Missstand, und den gilt es zu bekämpfen – und zwar nicht, wie Abgeordneter Gmeindl vielleicht meint, das Gendersternchen oder das Binnen-I. 

Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens bei uns in Österreich körperliche oder/und sexualisierte Gewalt. Diese Gefahr verschwindet nicht im Alter – im Gegenteil: Frauen sind in Pflegeeinrichtungen besonders vulnerabel. Sie stellen den Großteil der Bewohner:innen, gleichzeitig arbeiten aber auch überwiegend Frauen in der Pflege. Sie sind daher doppelt betroffen: als Pflegebedürftige und als Beschäftigte. 

Der vorliegende Bericht der präventiven Menschenrechtskontrolle zeigt, dass Gewalt nicht nur in Form von Übergriffen stattfindet. Gewalt kann auch dort entstehen, wo Personalmangel, Überforderung und starre Abläufe Menschen ihrer Würde berauben. Wenn Bewohner:innen nur nach Dienstplan geduscht werden, wenn Privatsphäre fehlt oder wenn Pflegekräfte unter enormem Druck stehen, dann steigt das Risiko für Gewalt und Grenzverletzungen. Genau deshalb braucht es verbindliche und gelebte Gewaltschutzkonzepte: ausreichend Personal, regelmäßige Supervision sowie verpflichtende Schulungen zu Gewaltprävention und Deeskalation. Der Schutz von Bewohner:innen und der Schutz von Pflegekräften gehören untrennbar zusammen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bericht erinnert uns aber auch an etwas Grundsätzlicheres: Menschenrechte müssen jeden Tag verteidigt werden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen, einen nationalen Aktionsplan Menschenrechte zu erarbeiten. Das ist richtig und auch notwendig. Wichtig ist dabei auch, dass die Volksanwaltschaft und der Menschenrechtsbeirat bei der Entwicklung eines solchen Aktionsplans eine zentrale Rolle spielen, damit die Menschenrechte vom Papier auch in die Praxis kommen, denn Menschenrechte schützen nicht nur Minderheiten oder besonders vulnerable Gruppen, sie schützen uns alle. Nehmen wir daher die Empfehlungen der Volksanwaltschaft ernst – für mehr Gewaltschutz in Alten- und Pflegeeinrichtungen und für einen nationalen Aktionsplan Menschenrechte –, denn die Würde der Menschen darf niemals vom Alter, vom Gesundheitszustand, vom Geldbörsel oder von politischen Zeiten abhängen! (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinn darf auch ich mich ganz, ganz herzlich bei Ihnen (in Richtung Volksanwälte) für Ihre wichtige Arbeit im Zeichen der Menschenrechte bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.59

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Totter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.