RN/144

20.02

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört und wir können es beim Tagesordnungspunkt betreffend die Volksanwaltschaft nicht oft genug betonen, wie wertvoll diese Einrichtung ist. Sie hilft den Menschen, wenn es um den Umgang mit Behörden geht und wenn sie nicht mehr weiterwissen. Also auch von mir vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit! 

Da ich der Letzte auf der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt bin, möchte ich einen Punkt besonders herausgreifen, den wir heute auch schon gehört haben, und zwar einen Bereich, wo der Hut extrem brennt: unsere Justizanstalten. Die Lage ist da sehr, sehr, sehr ernst und ich wiederhole es – wir haben es gehört und wir hören es seit vielen Jahren –: Unsere Gefängnisse sind chronisch überfüllt. In der Justizanstalt Innsbruck ist es zum Beispiel so, dass Mitte Mai die – unter Anführungszeichen – „Auslastung“ bei mehr als 130 Prozent lag. Die Justizgewerkschaft ist alarmiert, alle Parteien in Tirol, aber auch in anderen Bundesländern sind involviert. Der Tiroler Landtag hat einen einstimmigen Beschluss gefasst, auch in anderen Landtagen ist das ein Thema. Österreichweit lagen wir Anfang Juni bei durchschnittlich 100 Prozent der Belagskapazität. 

Gleichzeitig steigt die Zahl der Karenzen und Langzeitkrankenstände im Personalstand massiv. Die Justizwache ist schlicht und einfach unter enormem Druck. Die Gewaltbereitschaft nimmt zu, der Drogenkonsum beziehungsweise die Suchtproblematik in den Anstalten nimmt zu, erhebliche psychische Erkrankungen sind an der Tagesordnung und keine Ausnahmeerscheinung. Demgegenüber besteht ein massiver Mangel an psychiatrischem und medizinischem Fachpersonal – das weiß ich auch am Beispiel Innsbruck –, an Therapieangeboten, an ausreichender Betreuung et cetera. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Situation ist dramatisch und wir müssen uns schon ernsthaft die Fragen stellen: Welche Art von Strafvollzug wollen wir und welche Art von Strafvollzug können wir überhaupt noch bieten? Das Strafvollzugsgesetz gibt eine Antwort, ich darf zitieren: Ziel muss es sein, die Menschen zu einer rechtschaffenen Lebensführung zu befähigen und sie von weiteren Straftaten abzuhalten. – Das heißt, der Strafvollzug muss ein Betreuungsstrafvollzug sein, keine Verwahrung. 

Wenn wir dieses Match verlieren, dann haben wir ein Riesenproblem. Wenn Menschen aus dem Gefängnis schlechter herauskommen, als sie hineingehen, dann schaffen wir ein veritables Sicherheitsproblem für unsere eigene Bevölkerung. Die Frage muss sein: Wie schaffen wir es, das Problem zu lösen? Wie und in welcher Form entlassen wir die Insassen auf unsere Straßen? Und wie schaffen wir es vor allem, endlich zu forcieren, dass ausländische Straftäter auch im ausländischen Strafvollzug untergebracht werden? 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Justizministerin muss da dringend liefern. Sie weiß das und sie hat es auch zugesagt. Wir sind dringend gefordert, sie gemeinsam zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend – geschätzte Herren Volksanwälte, Sie werden es erlauben – möchte ich die Frau Volksanwältin besonders herausgreifen, die speziell auf dieses Thema seit vielen Jahren hinweist. Das Problem besteht schlichtweg nicht erst seit gestern. 

Ganz kurz noch – da bisher, glaube ich, niemand auf den Antrag der Grünen reagiert hat oder ich es überhört habe –, ich sage es gleich vorweg: Ich bin überhaupt nicht dagegen, ich habe es im Ausschuss schon gesagt. Wir haben letztes Jahr schon darüber debattiert, das Ansinnen ist legitim. Wir werden den Antrag aber auch heute wieder ablehnen und ich möchte es noch einmal begründen. 

Die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft ist gesetzlich geregelt, parteipolitische Arbeit darf es parallel dazu nicht geben. Ich glaube, es ist auch Konsens hier im Haus, dass man mit der Arbeit der jetzigen Volksanwälte zufrieden ist, und das war auch in der Vergangenheit so. Wenn jetzt das Ansinnen ist, zivilrechtliche Organisationen einzubinden, dann ist auch das völlig legitim, da gibt es auch viele, viele wichtige Einrichtungen. Der Anspruch ist aber doch, Parteipolitik und parteipolitische Arbeit auszuschalten. Parteipolitik hat in der Volksanwaltschaft nichts verloren, in der Justiz nichts verloren. Wenn wir jetzt aber beginnen, zivilrechtliche Organisationen einzubinden, wie gelingt es uns dann, dort die Parteipolitik auszuschalten (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne]) oder welche Art und Weise können wir da generieren?

Ich zitiere in diesem Zusammenhang auch immer gern die Kommentierung aus dem B-VG selbst, die ja der Volksanwaltschaft immer schon eine de facto Unabhängigkeit unterstellt. Weil Sie vom Antrag sprechen: Artikel 148g B-VG soll ja geändert werden. Der war bereits mehrfach offen (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne]), den haben wir schon mehrfach geändert; 2003 mit Zustimmung der Grünen, 2011 mit Zustimmung der Grünen, 2016 mit Zustimmung der Grünen. (Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].) Als Sie mit uns in der Regierung waren, war das auch kein Thema. 

Ich habe es schon gesagt: Ich habe kein Problem mit dem Ansinnen. Die Regierung denkt auch darüber nach, es steht auch etwas dazu im Regierungsprogramm. Es gibt aber auch ein Leben nach der Politik und nur weil jemand in seinem Vorleben politisch tätig war, ist er nicht automatisch nicht geeignet für ein solches Amt. Das hat beispielsweise ihre erste Volksanwältin bewiesen, die über alle Parteien hinweg anerkannt war und viele Jahre hervorragende Arbeit geleistet hat. Insofern stimmen wir dem deshalb wieder nicht zu. Wir debattieren gerne weiter, aber Transparenz schaffen wir nicht durch Symbolpolitik und daher lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.08

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.