RN/151

20.21

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Vorredner haben es schon angesprochen, worum es der FPÖ geht – und, Herr Kollege Tschank, man kann diese Debatte ja auf zwei unterschiedlichen Ebenen führen. Die eine ist die juristische Ebene, auf der man sich auseinandersetzen kann, und die andere ist die politische. Ich würde es gerne auf beiden Ebenen machen und kann Ihnen vorweg sagen: Wir werden uns auf beiden Ebenen nicht einig werden: bei der ersten, bei der juristischen, weil Sie schlichtweg unrecht haben; bei der zweiten, weil ich politisch eine andere Meinung habe wie Sie. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Reifenberger [FPÖ].)

Kommen wir zur juristischen: Die Neutralität war nie eine Neutralität der Gesinnung. Das österreichische Verfassungsrecht sieht ganz klar und sehr eng umrissen vor, was die Neutralität ist. Sie bedeutet: kein Beitritt zu Militärbündnissen, keine fremden Stützpunkte. – Österreich ist als Mitglied der Vereinten Nationen dem Völkerrecht verpflichtet und dementsprechend bei einem Bruch des Völkerrechts natürlich nie neutral. Sie liegen in der juristischen Annahme, dass wir da neutral sein können, also grundfalsch. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr [SPÖ].)

Auch wenn Sie es juristisch eine Ebene höher heben und sich das Haager Abkommen anschauen, in dem ja Neutralität im Kern geregelt wird: Auch das betrifft nur das Militärische. Es geht darum, dass man keine Kriegsmaterialienlieferungen aus staatlichen Beständen machen darf, keine fremden Truppen durchmarschieren dürfen. Es steht dort nichts von übrigen wirtschaftlichen oder diplomatischen Beziehungen. Weil jetzt schon Frau Kollegin Duzdar angesprochen hat, woran Sie sich orientieren, nämlich an Nato-Mitgliedstaaten: Sie können sich in der Frage, wie sie mit wirtschaftlicher Unterstützung umgehen, auch an anderen Staaten orientieren – nämlich zum Beispiel an der Schweiz, die ja wohl das engste Neutralitätskorsett hat. Die Schweiz gewährt natürlich auch Kredite an die Ukraine. Das heißt, auch die geht wie alle anderen auch davon aus, dass die Unterstützung von einem überfallenen Land keine Frage der Neutralitätsauslegung ist, sondern eine Frage des Anstandes, dass man das einfach macht, und das hat schlichtweg mit Neutralität nichts zu tun. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Der dritte Punkt, den Sie ja immer verkennen – das haben Sie ja auch gerade ausgeführt –: dass Sie vergessen haben, was seit dem Beitritt zur Europäischen Union passiert ist. Wir haben selbstverständlich Beistandspflichten über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Wir dürfen nur wählen, in welcher Art und Weise wir beistehen. Wenn Sie aber sagen, Sie wollen verfassungsrechtlich festschreiben, dass man einem anderen Staat keinen Kredit mehr gewähren soll und keine wirtschaftliche Hilfe leisten kann, dann ist das ja obskur – und das, was Sie wollen, ist nichts anderes, als uns aus dem Konzept der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hinauszubegleiten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Das waren die drei juristischen Punkte. Die politischen Punkte sind sehr einfach. Ich habe eine grundlegend andere Meinung als Sie, was die Neutralität betrifft. Wenn Sie sich historisch anschauen, was der Zweck der Neutralität war: Es war ein einziger, der Zweck war nämlich Sicherheit. Wenn Sie sich historisch anschauen, was den neutralen Staaten passiert ist: Sie brauchen nur zu schauen, was Belgien passiert ist, was den Niederlanden passiert ist, was Norwegen passiert ist, was in der jüngsten Zeit der Ukraine passiert ist – alles neutrale Staaten, die trotzdem überfallen wurden. Die Idee, dass die Neutralität uns schützt, ist also historisch widerlegt worden; und deswegen bin ich anderer Meinung als Sie. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was uns schützt, Herr Kollege Tschank, ist gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Was uns schützt, ist gemeinsame Verteidigungspolitik. 

Herr Kollege Tschank, es ist ja heute in Wirklichkeit nur eine erste Lesung. Das heißt, es dient nur dazu, dass wir hier einmal grundlegend Argumente austauschen und das im Ausschuss dann vielleicht auch noch vertiefen. Ich kann Ihnen aber garantieren: Meine Meinung wird sich auch im Ausschuss nicht ändern. Ich halte das schlichtweg für grundfalsch. Das ist einerseits juristisch und andererseits politisch ein Irrweg, auf dem Sie da sind – und ich glaube, wir sollten diesem Irrweg auf gar keinen Fall folgen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

20.25

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Stögmüller.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.