RN/30
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 466 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.