RN/50

8. Punkt und 9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den Antrag 951/A der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (579 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den Antrag 124/A(E) der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fluglärmschutz und Nachtruhe für die Bewohner:innen der Flughafenregion Wien (580 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Dazu begrüße ich den Herrn Verkehrsminister und verabschiede die Frau Bundesministerin. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Deimek. Ich stelle seine freiwillige Redezeitbeschränkung auf 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/51

15.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die heute vorliegende Novelle des Luftfahrtgesetzes ist ein ziemlich umfangreiches Paket, und ich möchte am Beginn der Rede sagen: Es gibt durchaus Punkte, die in der Praxis sinnvoll sind und bei denen wir sagen: Das ist absolut nachvollziehbar und gut!, beispielsweise Erleichterungen bei den polizeilichen Außenlandungen – das ist nachvollziehbar – oder Ausbildungs- und Trainingsflüge im Hochgebirge oder im Außenlandebereich – das wird alles praxistauglicher geregelt. 

Ebenso ist es richtig, dass man endlich rund um Einsatzflüge – vor allem in der Vor- und Nachbereitung – Maßnahmen klarer dabei absichert. Auch der Schritt beim Flughafenausweis, also diesem Dokument an der Land-Luft-Grenze der Flughäfen, ist absolut wichtig und richtig, denn wenn man den Ausweis aufgrund einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung nicht erhält, dann ist das ein Punkt, bei dem es nicht nur um Sicherheit geht, sondern es geht auch um berufliche Existenz. Da ist es ganz wichtig, dass dafür ein Rechtsmittelweg geschaffen wird, und das begrüßen wir ganz grundsätzlich. Dort beginnen auch die grundsätzlichen Probleme, die wir in diesem Gesetz sehen. 

Bei der Zuverlässigkeitsprüfung am Flughafen geht es um absolut schwierige Abwägungen. Auf der einen Seite haben wir die Sicherheit, das heißt, es muss geprüft werden, ob es bei einem Mitarbeiter tatsächlich beispielsweise terroristische oder kriminelle Zusammenhänge gibt. Niemand will Personen, bei denen es diese Sicherheitsrisiken gibt, auf einem Flughafen arbeiten sehen. Auf der anderen Seite ist das nicht ein Strafgericht, sondern es ist ein Organ der weisungsgebundenen Vollziehung, das das ausstellt oder diesen Verdacht ausspricht, und da ist es erstens wichtig, dass man ein Einspruchsrecht bekommt, und auf der anderen Seite ist die Formulierung des Naheverhältnisses zu irgendwelchen terroristischen oder kriminellen Gruppierungen problematisch, vor allem, wenn es im Gesetz heißt, dass es „nicht ausgeschlossen werden“ kann. Das für so einen schweren Eingriff zu nehmen, sehen wir als zu unbestimmt und als zu vage. Ein Rechtsstaat sollte sich auf nachvollziehbare Tatsachengrundlagen beschränken und nicht in Verhältnismäßigkeiten und Unbestimmtheiten zurückziehen. 

Ein zweiter Punkt ist die Drohnenhaftpflichtversicherung. Drohnen sind mittlerweile durch Größe, Gewicht und Häufigkeit durchaus zu berücksichtigen. Wenn man von einer Pflichtversicherung spricht, dann muss man ganz klar sagen: Eine Pflichtversicherung dient dem Schutz von Geschädigten. Das heißt, man muss ganz genau prüfen, ob dieser Zwang, ob diese Pflichtversicherung auch im Schadensfall funktioniert. 

Das heißt in Summe zu diesem Gesetz: ja zu praxistauglichen Regelungen, ja zur Sicherheit in der Luftfahrt, aber auch ja zu klaren Einsatzregelungen – und umgekehrt nein zu unbestimmten Tatbeständen oder Zweifeln. Herr Minister, in der Summe sind das viele richtige Einzelpunkte, aber in der Gesamtabwägung haben wir gefunden, dass die Balance nicht stimmt. Wir werden es daher nicht mitbeschließen. 

Zum Tagesordnungspunkt 9, dem Fluglärmschutz, nur einen Satz: Selbstverständlich nehmen wir Anrainerschutz ernst, aber Lärmschutz muss verhältnismäßig, faktenbasiert und standortverträglich sein. Einer künstlichen Verteuerung des Fliegens oder einer Schwächung des Flughafens Wien werden wir sicher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Höfinger [ÖVP].)

16.01

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Moitzi. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/52

16.01

Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, glaube auch ich, dass das eine sehr umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes ist. Ich möchte mich auf einen Aspekt beschränken. Die Sicherheit im Luftverkehr ist nicht verhandelbar. Wer an einem Flughafen arbeitet, trägt natürlich Verantwortung für Passagiere, für Kolleginnen und Kollegen und für einen sicheren Flugbetrieb. Deshalb braucht es natürlich hohe Sicherheitsstandards.

Dazu gehört auch die Zuverlässigkeitsprüfung, die in diesem Gesetz geregelt ist. Gerade weil diese Prüfung so weitreichende Folgen hat, muss sie nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtsstaatlich ausgestaltet sein, denn eine negative Zuverlässigkeitsprüfung bedeutet oft weit mehr als eine behördliche Entscheidung. Sie bedeutet, dass der Flughafenausweis gesperrt wird, und ohne Flughafenausweis gibt es keinen Zutritt zum Arbeitsplatz. De facto verlieren die Beschäftigten ihren Job und oftmals ihre wirtschaftliche Existenz. 

Die zuständige Gewerkschaft Vida und die Betriebsräte der Flughäfen weisen seit Längerem auf diese Problematik hin. Sie berichten, dass allein am Flughafen Wien bis zu 200 Beschäftigte pro Jahr von negativen Zuverlässigkeitsprüfungen betroffen sind, vielfach wegen geringfügiger Verfehlungen oder Sachverhalten, die mit einer Gefährdung der Luftsicherheit in keinem Zusammenhang stehen. Ich möchte dazu nur zwei Beispiele nennen. Eine Mitarbeiterin hat in der Vergangenheit zum Beispiel versucht, einen Polster im Wert von 10,99 Euro mit Kassenbeleg umzutauschen. Sie ist fälschlicherweise des Ladendiebstahles verdächtigt worden und obwohl sich der Vorwurf nicht erhärtet hat und nicht bestätigt hat, ist eine negative Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt worden. Oder: Eine Mitarbeiterin bezahlt in einem privaten Onlinekauf eine Rechnung verspätet. Der Verkäufer hat eine Anzeige wegen Betrugs erstattet. Auch das hat in der Vergangenheit zu einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung geführt. Deshalb freut es mich, dass wir heute endlich diese Lücke im LFG schließen und damit die Rechte der Beschäftigten massiv ausweiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, qualifizierte und erfahrene Beschäftigte aufgrund unverhältnismäßiger Entscheidungen zu verlieren. Unser Ziel muss klar sein: höchste Sicherheitsstandards für den Luftverkehr, aber ebenso ein Verfahren, das verhältnismäßig, fair und transparent ist – denn Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit schließen einander nicht aus, sie gehören untrennbar zusammen. 

RN/52.1

Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer „zum Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den Antrag 951/A der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird“ einbringen, der im Wesentlichen redaktionelle Ausbesserungen darstellt und die Vorrangregeln für Luftfahrzeuge klärt, um Militärluftfahrzeugen Vorrang geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.05

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/52.2

Luftfahrtgesetz (AA-72)

Präsident Peter Haubner: Danke vielmals. 

Der von Herrn Kollegen Moitzi in Eckpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist – mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten – Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/53

16.05

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir beraten heute – es wurde schon gesagt – eine sehr weitreichende Novelle des Luftfahrtgesetzes. Ich muss wirklich sagen, ich bin schockiert, dass ein derart – und ich sage es jetzt so – ungerechtes Gesetz unter einem SPÖ-Verkehrsminister möglich ist. (Beifall bei den Grünen.)

Uns beschäftigen drei wichtige Themen. Erstens, die Frage der Sicherheitszonen: Wer darf dort arbeiten? Es wurde schon gesagt, es geht um sicherheitsrelevante Bereiche, aber aus unserer Sicht ist das so: Wenn man zu wenig Personal findet, ist die Antwort offenbar nicht bessere Arbeitsbedingungen, sondern niedrigere Sicherheitsstandards bei der Personalaufnahme. 

Ich möchte auch ein paar Beispiele nennen: Künftig sollen Menschen als zuverlässig gelten, um am Flughafen arbeiten zu können, die bereits wegen Diebstahls, wegen Hehlerei, wegen Kreditbetrugs oder wegen Upskirting verurteilt wurden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ein anhängiges Strafverfahren mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Mindeststrafe soll kein Ausschlussgrund mehr sein, zum Beispiel absichtliche schwere Körperverletzung, Sexualdelikte, Erpressung mit Todesdrohung, Verhetzung oder Brandstiftung. (Zwischenruf des Abg. Schnabel [ÖVP].) Selbst ein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung soll nicht automatisch zur Unzuverlässigkeit führen. Das heißt, wir werden in Zukunft am Flughafen solche Menschen arbeiten haben, und es werden die Passagierinnen und Passagiere geopfert, weil die Regierung den Flughäfen billiges Personal verschafft. Das ist wirklich fahrlässig. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Punkt: Mit dieser Novelle wird der Luftfahrtsektor zu einem Spielobjekt der Superreichen. Die Eigentümer des Flughafens können nämlich am Flughafengrund ganz einfach Großprojekte wie zum Beispiel Shoppingcenter oder Freizeitparks errichten, die gar nichts mit der Luftfahrt zu tun haben. Gewerberecht, Raumordnung, die Rechte der Anrainerinnen und Anrainer – niemand muss sich darum kümmern. Außerdem ist es ein Gesetz für Oligarchen: zum Beispiel Oldtimerflugzeuge, die tief fliegen wollen, oder mit dem Heli in die Berge fliegen, ohne Rücksicht auf Natur, ohne Schutz von Menschen vor dem Lärm, den sie verursachen. Das Hobby der Reichsten geht auf Kosten der anderen, die dadurch belästigt werden, der normalen Leute. Übrigens: Die normalen Leute müssen schon wieder eine Preiserhöhung bei den Öffitickets, bei den Bahntickets hinnehmen. Ich finde, das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schnabel [ÖVP]: Weil die Reichen ...!)

Der Kollege hat schon das Problem bei der Drohnenversicherung angesprochen. Auf den ersten Blick schaut das gut aus, es ist eine pauschale Versicherung, aber die Geschädigten können, und das wurde uns sehr klar signalisiert, bei ihren Ersatzansprüchen leer ausgehen, wenn plötzlich nicht klar ist, ob eine bestimmte Drohne tatsächlich versichert ist. Auch den Versicherern selbst fehlt ja der Überblick, welche Geräte sie überhaupt versichert haben. 

Ich bringe daher einen Änderungsantrag ein, der diese Mängel, die übrigens auch EU-rechtswidrig sind, beheben soll. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Genau das Gegenteil ist der Fall! Das Gegenteil ist der Fall!) Ich lese vor:

RN/53.1

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der dem oben bezeichneten Ausschussbericht 579 d.B. angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert: 

  1. In Ziffer 23 wird das Wort ‚pauschale‘ gestrichen. 
  2. In Ziffer 23 wird am Ende folgender Satz angefügt: 
    ‚Dabei ist sicherzustellen, dass sämtliche betriebenen unbemannten Luftfahrzeuge dem Versicherer bekannt sind und einem Versicherungsnachweis eindeutig zugeordnet werden können.‘ 
  3. Nach Ziffer 23 wird folgende Ziffer 23a eingefügt:
    ‚23a. § 24j Abs. 4 werden folgende Sätze angefügt: 
    ‚Der Versicherungsnachweis oder eine vom Versicherer bestätigte Unterlage hat eindeutig erkennen zu lassen, welche konkreten unbemannten Luftfahrzeuge vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die Betreiberregistrierung gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 bleibt unberührt.‘‘“

Außerdem bringen wir einen Antrag zum Fluglärmschutz ein, weil wir wissen, dass Flughäfen wie beispielsweise München, Zürich oder Frankfurt vorzeigen, wie es geht, nämlich durch höhere lärmabhängige Gebühren während der Nachtzeiten, die die Menschen schützen. Der Flughafen Wien ist da leider wirklich Schlusslicht. 

Ich habe vernommen – wir haben darüber schon gesprochen –, dass Sie dem Flughafen zusätzlich 60 Millionen Euro zukommen lassen, vermutlich als Senkung der Flugabgabe, da haben Sie sich noch nicht so genau festgelegt. Das bringt dem Flughafen, den Eigentümern des Flughafens, wieder Millionen und geht wieder zulasten der Anrainerinnen und Anrainer. Auch das ist wirklich eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Zum Abschluss noch etwas zum Umgang der Regierung mit diesem Parlament: Wir haben jetzt gehört, es ist eine extrem komplexe, höchst sicherheitsrelevante Novelle, die wir hier verhandeln, zur Begutachtung gab es vier Werktage – vier Werktage! Ein umfassender Abänderungsantrag ist am Abend vor dem Ausschuss gekommen: 110 Ziffern – also auch das ist nicht nichts –, und jetzt verhandeln wir darüber. Aus unserer Sicht ist das eine Vorgangsweise, die so nicht funktioniert. Es ist ein Luftfahrtlobbygesetz im – man könnte sagen – Überschallverfahren und es zerstört wirklich das sorgfältig austarierte Luftfahrtgesetz, das es bisher gegeben hat – auf Kosten der Sicherheit, der Gerechtigkeit und der Lebensqualität der Menschen. Mit uns Grünen gibt es das nicht, wir werden nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

16.11

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/53.2

Luftfahrtgesetz (AA-73)

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Joachim Schnabel

Vorher stelle ich noch fest, dass der von der Frau Abgeordneten verlesene und eingebrachte Abänderungsantrag mit in Verhandlung steht. – Danke. – Herr Kollege Schnabel, Sie sind am Wort.

RN/54

16.12

Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir starten eine fünftägige Plenarwoche mit drei umfangreichen Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss. Diese drei Vorlagen dokumentieren auch die erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich der Mobilität und der Infrastruktur, denn mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes, des Kraftfahrgesetzes und des Bundesstraßengesetzes verbinden wir viele Punkte, die für die Zukunft unseres Landes, aber auch für uns als Volkspartei sehr wichtig sind, nämlich die Punkte Wirtschaftlichkeit, Deregulierung, Modernisierung und Sicherheit.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor einem Monat haben wir hier im Plenarsaal umfassend darüber diskutiert, dass es um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flughäfen – unserer Regionalflughäfen – geht und dass wir dementsprechend nachbessern müssen. Wir haben in den letzten Wochen – danke, Herr Minister! – sehr umfassend und intensiv, auch mit den Koalitionspartnern, sehr hart gearbeitet, diskutiert und verhandelt. Der Kompromiss, der gefunden wurde, kann sich sehen lassen und stärkt unsere Flughäfen. Diese sind nämlich für Österreich als Exportland, als Tourismusland, aber natürlich auch für den Wirtschaftsstandort wichtig. Dementsprechend können wir mit dieser Novelle nachhaltig Tausende Arbeitsplätze direkt am Flughafen beziehungsweise in der unmittelbaren Umgebung sichern und den Standort in die Zukunft führen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Einige Punkte wurden schon angesprochen. Erstens geht es vor allem um Rechtssicherheit und weniger Bürokratie auf den Flughäfen. Wir haben einfachere Genehmigungsverfahren, die wir umsetzen. Wir schaffen klare Zuständigkeiten für die Bodeneinrichtungen. Sogar die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen hat dieser Novelle eine praxisnahe und pragmatische Umsetzung attestiert und besonders hervorgehoben, dass das auch bald umgesetzt werden soll. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das ist genau das, was uns auszeichnet: Pragmatismus statt Ideologie. Das ist unsere Zielsetzung, unser Antrieb. Diese Novelle beendet ja auch Ihre Blockade der letzten Jahre im Bereich des Luftverkehrs. Wir führen mit dieser Novelle unseren Luftstandort in die Zukunft, setzen überfällige EU-Regeln um, sorgen für einen modernen Luftstandort und dementsprechend für mehr Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land.

Zweitens: Rechtssicherheit. Kollege Moitzi hat schon die Zuverlässigkeitsprüfung angeführt. Es kann nicht sein, dass Menschen, die jahrelang am Flughafen arbeiten, auf einmal durch irgendwelche Unzulässigkeiten ihren Arbeitsplatz verlieren beziehungsweise diese den Flughafenbetrieb einschränken. Da gilt es zu handeln. Wir stellen das System neu auf und sorgen dementsprechend auch für Rechtsschutz für die Mitarbeiter – und das entgegen den hier vorgestellten anderen Argumenten auf sehr, sehr hohem Sicherheitsniveau.

Drittens: die Drohnen. Geschätzte Damen und Herren, Drohnen sind kein Nischenprodukt mehr. Sie werden in der Landwirtschaft, bei den Feuerwehren, von unseren Rettungsorganisationen, bei der Vermessung und überall anders auch schon massiv eingesetzt und sind mittlerweile auch elementarer Bestandteil unserer Wirtschaft. Da gilt es, dementsprechend auch technologisch Schritt zu halten. Wir schaffen einen sogenannten U-Space, da gibt es rechtliche Rahmenbedingungen für ein digitales und sicheres Luftraummanagement. 

Zum Thema Versicherungen: Wir haben uns das ganz, ganz genau angeschaut. Wir schaffen auch da eine pragmatische Lösung. Die Einzelversicherung, aber auch das bewährte Modell der Pauschalversicherung: Beides ist möglich, beides befürwortet die Versicherungswirtschaft. Es liegt dann am Markt, welches Modell sich dementsprechend durchsetzt beziehungsweise angenommen wird.

Geschätzte Damen und Herren, zum Schluss noch in Richtung der Freiheitlichen Partei: Ich möchte ganz klar aussprechen, dass diese Novelle unsere Flughäfen stärkt. Es kann nicht sein, dass vor einem Monat hier eine Verbesserung für unsere Flughäfen gefordert wurde, und wenn es dann darum geht, diese Verbesserung durchzuführen, dann kommt man mit irgendwelchen Argumenten, ist dagegen und stimmt nicht mit.

Liebe Kollegen der Freiheitlichen Partei, sagen Sie nie mehr, dass wir für den Standort etwas tun sollen, denn dann, wenn wir handeln, wenn wir tun, wenn wir den Standort verbessern, machen Sie genau das Gegenteil und sind nicht dabei. Wir jedenfalls – als Koalitionspartei und als Volkspartei – stehen für einen Wirtschaftsstandort, der modern und sicher ist und unterstützen dementsprechend unsere Flughäfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.17

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer. – Ich stelle Ihre freiwillige Redezeitbeschränkung auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/55

16.17

Abgeordneter Dominik Oberhofer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Das Imperial College in London hat unlängst eine Befragung von 30 000 Europäerinnen und Europäern durchgeführt und hat sie gefragt: Fliegen Sie gerne? Die Umfrage wurde dann nach parteipolitischen Präferenzen bei den einzelnen Wahlen zugeordnet. – Und siehe da: Die grüne Partei liegt quer-flächendeckend in Europa bei den Vielfliegern ganz vorne. Deshalb habe ich jetzt besonders für die grüne Partei gute Nachrichten mit im Gepäck: Die Luftfahrt in Österreich wird nicht mehr ideologisch betrieben, sondern sie wird als Standortpolitik gesehen. Wir machen Deregulierung und Entbürokratisierung dort, wo es sinnvoll ist. (Abg. Gewessler [Grüne]: Redet einfach nie mehr über Klimaschutz!) – Wir vereinfachen Bestimmungen, sehr geehrte Frau Ministerin a. D. Gewessler, die Sie jahrelang auf dem Schreibtisch liegen gelassen haben, weil Sie das nicht angreifen wollten, die liegen geblieben sind, jedoch Zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich tagtäglich auf den Flughäfen, bei den Fluglinien und vor allem auch bei den Transportunternehmen betroffen haben. 

Frau Kollegin Götze von der grünen Partei ist jetzt gerade hier vorne gestanden und hat in den tiefst schwarzen Farbschattierungen hier den Untergang des Abendlandes gezeichnet. Sie hat gesagt, Passagiere werden „geopfert“, und sie hat Angstmache und vor allem Klassenkampf betrieben. Sie hat dem Herrn Minister unterstellt, er würde hier ein Gesetz machen, um Dumpinglöhne auf den Flughäfen beziehungsweise bei den Fluglinien zu schaffen. 

Sehr geehrte Frau Kollegin Götze, genau das Gegenteil ist der Fall. Wir schaffen etwas ab, was Zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massiv belastet hat. Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen: Das Beispiel eines Piloten einer österreichischen Fluglinie, der nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen konnte, weil er ständig im Fernflugverkehr auf der Langstrecke eingeteilt war und die Vorladung vor Gericht nicht gesehen hatte, die in seinem Postkastl war, und dann von der Richterin verurteilt wurde, weil er nicht als Zeuge in den Zeugenstand gekommen ist. Er hat seinen Job verloren, er hat seine Arbeit und seine Existenzgrundlage verloren. – Das ist nur ein Beispiel. 

Eine Stewardess, die angeklagt war, weil sie angeblich mit dem Autoschlüssel einen Kratzer in das Auto ihres Ex-Freundes gemacht hat, hat ihren Job verloren. (Abg. Zorba [Grüne]: Das ist das eine Beispiel!)

Ich bin der Meinung, in Zukunft sollten genau bei diesen Problemen und Vorkommnissen die Fluglinien entscheiden können, und das entscheidende Wort ist: können. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen dafür, dass die Fluglinien und der Flughafen anstellen können, wen sie wollen. Ich persönlich muss aus meiner unternehmerischen Perspektive wirklich fragen, wie man bis dato überhaupt Mitarbeiter technisch organisieren konnte. Wenn es bei mir im Hotelbetrieb solche Vorlagen gegeben hätte, dann wäre es undenkbar gewesen, dass ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finde. 

Wir führen Entbürokratisierung durch, die wirklich schon lange überfällig ist. Sehr geehrte Frau Gewessler, das ist bei Ihnen viereinhalb Jahre auf dem Schreibtisch gelegen. Der Herr Minister hat sich dessen angenommen und das schnell abgearbeitet. Dafür gebührt ihm Dank. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

16.20

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

RN/56

16.20

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegende Novelle kann durchaus als großer Wurf bezeichnet werden, denn sie enthält eine ganze Reihe an wichtigen regulatorischen Neuerungen, die im Sinne eines modernen und sicheren Luftfahrtstandorts notwendig sind. 

Aufgrund des Umfangs der Novelle darf ich kurz die einzelnen Punkte zusammenfassen. Hervorheben möchte ich die Anpassung bei der Zuverlässigkeitsprüfung. Dieses Thema ist sowohl für die betroffenen Beschäftigten als auch für die Unternehmen von unglaublicher Bedeutung. Diese Anpassung ist jahrelang gelegen, mehr als zehn Jahre, habe ich mir sagen lassen. Also es ist Zeit geworden, zu reagieren und eine klare Verbesserung sowohl für die Mitarbeiter:innen als auch für die Unternehmen im Sinne des Wirtschaftsstandorts vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Auch das wurde schon gesagt, aber es sei noch einmal wiederholt: Ganz wichtig sind auch die neuen Regelungen im Bereich der Drohnen. Die rechtliche Grundlage für die Erfassung von geografischen UAS-Gebieten gibt den Behörden ein neues Instrument in die Hand, um die Sicherheit von Veranstaltungen oder Objekten gegenüber Drohnenflügen maßgeblich zu stärken. 

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die neue Drohnenschutzstrategie, die mein Haus gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Landesverteidigung ausarbeitet. Damit reagieren wir konkret auf neue Bedrohungslagen, die etwa an mehreren europäischen Flughäfen in den letzten Monaten bereits zu Problemen geführt haben. 

Außerdem schaffen wir die Begleitregelung für sogenannte U-Spaces, die für die Erprobung und Nutzung von Drohnen ein wesentlicher Schritt ist und insbesondere für innovative Unternehmen neue Möglichkeiten schafft und anbietet. 

Die Sorge bezüglich der Drohnenversicherungen kann ich dafür klar entkräften. Da stellt die vorliegende Anpassung klar, dass auch eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig ist. An der Frage der Haftung ändert sich damit gar nichts. Die Verantwortung bleibt bei den Betreibern und Betreiberinnen.

Weiters enthält der Vorschlag eine Klarstellung bei der Definition der Flugplätze und der Bodeneinrichtungen sowie die Einführung bewilligungsfreier Vorhaben und eines einstufigen Genehmigungsverfahrens. Auch da werden sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten, dass an Flughäfen künftig unbeschränkt gebaut werden dürfe. Im Gegenteil: Das soll gerade verhindert werden, weil luftfahrtsfremde Bauten nur noch in Einzelfällen erlaubt werden dürfen. 

Im Bereich der Außenlandungen von Hubschraubern gibt es für die Einsatzflüge gemäß § 145 eine Anpassung, die praktische Erleichterung für jene Flüge bietet, die überwiegend im öffentlichen Interesse sind. Auch da sind wir mit dem Bundesministerium für Inneres sowie dem Bundesministerium für Landesverteidigung gut abgestimmt. Für rein private Flüge ändert sich damit nichts. 

Als letzten Punkt möchte ich die Einführung einer Dokumentendatenbank anführen und hervorheben, auch als Beispiel der Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung, die uns allen doch sehr am Herzen liegt. Diese Datenbank ermöglicht es, festzustellen, ob elektronische Urkunden oder Bescheide echt und noch aktuell sind. 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in diesem Sinne um Ihre Zustimmung werben, um diese wichtige und lang erwartete Novelle umzusetzen. Sie ist, wie ich anfangs gesagt habe, maßgeblich für einen modernen und sicheren Leistungsstandort Österreich, und sie ist überfällig. 

Zum Antrag betreffend Fluglärm am Flughafen Wien möchte ich betonen, dass selbstverständlich auch weiterhin eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Fluglärm gesetzt wird. Die Lärmaktionspläne der sechs österreichischen Verkehrsflughäfen sehen dazu konkrete Maßnahmen vor. Diese Lärmaktionspläne wurden 2024 unter Einbindung einer breiten Öffentlichkeit erstellt. Mittlerweile liegen zwei Lärmberichte des Flughafens Wien vor, die derzeit evaluiert werden. Davon sind auch die Themen Lärmgebühren und Verbesserungen in den Nachtstunden umfasst. Die geltenden Lärmentgelte sind übrigens aufgrund der Novelle des Flughafenentgeltegesetzes 2021 überarbeitet und erstmals im Jahr 2024 durch das damalige BMK genehmigt worden. 

Zudem laufen gerade Verhandlungen zum Thema Nachtflugpause im Dialogforum Flughafen Wien. Zu diesem Zweck werden auch Best-Practice-Beispiele anderer europäischer Flughäfen verglichen. Klar ist dabei aber immer, dass eine maßgeschneiderte Lösung für jeden Flughafen am besten geeignet ist, die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

16.26

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/57

16.27

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, aber auch liebe Flugpassagiere! Ich persönlich darf mich ja schon fast als Zeitzeugin betiteln, wenn es um die Verhandlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeitsprüfung geht. Seit über zehn Jahren, seit fast 15 Jahren, wird dieses Gesetz wie eine heiße Kartoffel von Verkehrsminister zu Verkehrsministerin weitergegeben. 

Auch Sie, Frau Bundesministerin außer Dienst Gewessler, haben dieses Gesetz leider nicht auf den Weg gebracht. Sich jetzt hierherzustellen, nur mit fadenscheinigen Argumenten zu kritisieren, die bereits im Ausschuss von der zuständigen Expertin widerlegt werden konnten, ist, finde ich, keine redliche Art von Politik. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Da zu sagen, Speed kills: Also seit über zehn Jahren werden Teile dieses Gesetzes verhandelt, und ich glaube, dass es irgendwann an der Zeit ist, auch zu handeln. – Herr Bundesminister, ich gratuliere an dieser Stelle von Herzen, dass diese sensible Materie mit ruhiger Hand zum Finale gebracht werden konnte. 

Ich darf auf Kollegin Götze kurz eingehen: Sie stellen sich mit Ihrem Motto Gerechtigkeit hierher. – Auch da geht es um Gerechtigkeit. Es geht um Menschenwürde, es geht um Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, bei denen es bis dato einen massiven Eingriff in die Erwerbsfreiheit gegeben hat. Wenn Sie Kollegen Moitzi zugehört haben, wie er ganz klare Beispiele aufgezeigt hat (Zwischenruf der Abg. Götze [Grüne]), bei denen es darum geht, Menschen ihr Recht wiederzugeben, dann bin ich entsetzt, dass Sie als grüne Partei hier gegen diese Gerechtigkeit stimmen werden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Ich darf hier noch für alle die positiven Weiterentwicklungen erwähnen: Erstens: eine zeitgemäße Definition und Klarstellung des Begriffs Bodeneinrichtung. 

Weiters: Durch die Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Flughafenbetrieb kommt es ebenso zu Verbesserungen. Es gibt eine praxisnahe Neuregelung der Zuverlässigkeitsüberprüfung – und jetzt bitte aufgepasst, alle Flugpassagiere und auch alle Vielflieger bei den Grünen! – bei gleichzeitig unverändert hohen Sicherheitsstandards. Ihr braucht keine Angst zu haben: Die Sicherheitsstandards bleiben gleich hoch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Uns als Sozialdemokratie ist eben der Rechtsschutz extrem wichtig, und so stellt diese Novelle eine klare Verbesserung dar. (Zwischenrufe der Abgeordneten Koza [Grüne] und Götze [Grüne].) Durch die Einführung des Rechts auf Erlassung eines Bescheides sowie des daran angeknüpften Rechts auf Beschwerde an das Verwaltungsgericht wird hier eine Rechtslücke geschlossen. 

Insgesamt steht diese Novelle für einen modernen Zugang zum Luftfahrtrecht, weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit, praxisnahe Regelungen und vor allem für all diese Verbesserungen bei unverändert hohen Sicherheitsstandards. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Oberhofer [NEOS].)

16.30

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Elisabeth Götze zu Wort gemeldet.

RN/58

16.30

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Präsident. – Abgeordnete Melanie Erasim hat in ihrem Debattenbeitrag behauptet, dass die Sicherheitsstandards am Flughafen gleich hoch bleiben. 

Ich berichtige tatsächlich, dass es Änderungen gibt und insofern die Sicherheitsstandards nicht gleich hoch bleiben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Erasim [SPÖ]: Also, wenn das eine tatsächliche Berichtigung war ...! – Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner [SPÖ] und Krainer [SPÖ]. – Abg. Herr [SPÖ]: Das war eine politische Aussage!))

16.31

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/59

16.31

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Damen und Herren! Ich werde den Fokus auf ein paar Punkte legen – erstens: Tempo, Modernisierung und Wertschätzung. Es wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen: Wenn wir heute über das Luftfahrtgesetz sprechen, dann hat das schon eine Geschichte, die sehr, sehr lange zurückreicht; und es ist eine längst überfällige Modernisierung, die mit der heutigen Novelle auf dem Tisch liegt. 

Unser Ziel war ganz klar: Wir wollten diese wichtige Anpassung so rasch wie möglich auf den Weg bringen – wie gesagt, das ist doch schon einige Jahre gelegen –, und da gebühren dir, Herr Bundesminister, mit deinem gesamten Ministerium, aber auch den Verkehrssprechern hier im Haus großer Dank und großes Lob. Es zeigt eines: Wir handeln entschlossen, wenn es um den Wirtschafts- und Luftfahrtstandort Österreich geht!

Für mich als Mitglied des Verkehrsausschusses ist es auch ganz klar: Es braucht ein Miteinander aller Verkehrsträger – und die Luftfahrt ist in Österreich auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Geschätzte Damen und Herren, nicht weniger als 240 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten indirekt oder direkt am Flughafen oder sind in der Luftfahrt beschäftigt; und rund 25 Milliarden Euro im Jahr werden da umgesetzt. 

Auch wenn die Grünen gerne alles, was Fliegen betrifft, abschaffen würden: Wir stehen ganz klar zum Luftfahrtstandort Österreich. 

Der zweite Fokus: soziale Verantwortung und Rechtssicherheit für Beschäftigte. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wurde jetzt schon sehr oft angesprochen. Das ist uns hier ganz, ganz wichtig und wir schaffen da Klarheit. 

Der nächste Fokus: Bürokratieabbau ohne Sicherheitsverlust. Beim Drohnenthema ist alles auf Schiene – der Herr Bundesminister hat es schon angesprochen. Es wird da Bürokratieabbau betrieben, das ist praxisnahe Politik. 

Zum Bereich Schutz von Rettungs- und Arbeitsflügen im öffentlichen Interesse möchte ich den Kritikerinnen und Kritikern wirklich entgegenhalten: Es ist schlichtweg die Unwahrheit, was hier erzählt wird. Es geht da ausschließlich um die Schließung einer Regelungslücke bei Einsätzen im überwiegend öffentlichen Interesse, wie zum Beispiel der Bergung von verunglücktem Weidevieh. In solchen Notsituationen weiß der Pilot vorher nicht, wo er landen muss und wo er landen kann – das ist selbstverständlich. Wie gesagt, auch dabei ist es nicht so, dass es, wie jetzt auch von Kollegin Götze behauptet wird, für den reinen Spaß- und Tourismusverkehr diesbezüglich Erleichterungen geben würde. Das ist schlicht nicht wahr. 

Zum Bereich Raumordnung und Schutz vor Verbauung – auch bei den Bodeneinrichtungen – wurde alles angesprochen. Der Herr Bundesminister hat es auch erwähnt, dass es auch da mit dieser Novelle eine klare Verbesserung gibt. 

Diese Novelle ist ausgewogen, sicher und zukunftsorientiert. (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].) Ich ersuche daher um breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zorba [Grüne]: Herr Kollege, Verbesserung für wen? ... Verbesserung ja, aber für wen?)

16.34

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/60

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. 

RN/60.1

Zu Tagesordnungspunkt 8 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze vor. 

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 579 der Beilagen nochmals an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/60.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, in 579 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen vor. 

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Änderung der ersten Ziffer 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffer 23 sowie Einfügung einer neuen Ziffer 23a eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Die Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 33, 99, 111, 122 und 123 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/60.3

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, seinen Bericht 580 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.