RN/51
15.57
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die heute vorliegende Novelle des Luftfahrtgesetzes ist ein ziemlich umfangreiches Paket, und ich möchte am Beginn der Rede sagen: Es gibt durchaus Punkte, die in der Praxis sinnvoll sind und bei denen wir sagen: Das ist absolut nachvollziehbar und gut!, beispielsweise Erleichterungen bei den polizeilichen Außenlandungen – das ist nachvollziehbar – oder Ausbildungs- und Trainingsflüge im Hochgebirge oder im Außenlandebereich – das wird alles praxistauglicher geregelt.
Ebenso ist es richtig, dass man endlich rund um Einsatzflüge – vor allem in der Vor- und Nachbereitung – Maßnahmen klarer dabei absichert. Auch der Schritt beim Flughafenausweis, also diesem Dokument an der Land-Luft-Grenze der Flughäfen, ist absolut wichtig und richtig, denn wenn man den Ausweis aufgrund einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung nicht erhält, dann ist das ein Punkt, bei dem es nicht nur um Sicherheit geht, sondern es geht auch um berufliche Existenz. Da ist es ganz wichtig, dass dafür ein Rechtsmittelweg geschaffen wird, und das begrüßen wir ganz grundsätzlich. Dort beginnen auch die grundsätzlichen Probleme, die wir in diesem Gesetz sehen.
Bei der Zuverlässigkeitsprüfung am Flughafen geht es um absolut schwierige Abwägungen. Auf der einen Seite haben wir die Sicherheit, das heißt, es muss geprüft werden, ob es bei einem Mitarbeiter tatsächlich beispielsweise terroristische oder kriminelle Zusammenhänge gibt. Niemand will Personen, bei denen es diese Sicherheitsrisiken gibt, auf einem Flughafen arbeiten sehen. Auf der anderen Seite ist das nicht ein Strafgericht, sondern es ist ein Organ der weisungsgebundenen Vollziehung, das das ausstellt oder diesen Verdacht ausspricht, und da ist es erstens wichtig, dass man ein Einspruchsrecht bekommt, und auf der anderen Seite ist die Formulierung des Naheverhältnisses zu irgendwelchen terroristischen oder kriminellen Gruppierungen problematisch, vor allem, wenn es im Gesetz heißt, dass es „nicht ausgeschlossen werden“ kann. Das für so einen schweren Eingriff zu nehmen, sehen wir als zu unbestimmt und als zu vage. Ein Rechtsstaat sollte sich auf nachvollziehbare Tatsachengrundlagen beschränken und nicht in Verhältnismäßigkeiten und Unbestimmtheiten zurückziehen.
Ein zweiter Punkt ist die Drohnenhaftpflichtversicherung. Drohnen sind mittlerweile durch Größe, Gewicht und Häufigkeit durchaus zu berücksichtigen. Wenn man von einer Pflichtversicherung spricht, dann muss man ganz klar sagen: Eine Pflichtversicherung dient dem Schutz von Geschädigten. Das heißt, man muss ganz genau prüfen, ob dieser Zwang, ob diese Pflichtversicherung auch im Schadensfall funktioniert.
Das heißt in Summe zu diesem Gesetz: ja zu praxistauglichen Regelungen, ja zur Sicherheit in der Luftfahrt, aber auch ja zu klaren Einsatzregelungen – und umgekehrt nein zu unbestimmten Tatbeständen oder Zweifeln. Herr Minister, in der Summe sind das viele richtige Einzelpunkte, aber in der Gesamtabwägung haben wir gefunden, dass die Balance nicht stimmt. Wir werden es daher nicht mitbeschließen.
Zum Tagesordnungspunkt 9, dem Fluglärmschutz, nur einen Satz: Selbstverständlich nehmen wir Anrainerschutz ernst, aber Lärmschutz muss verhältnismäßig, faktenbasiert und standortverträglich sein. Einer künstlichen Verteuerung des Fliegens oder einer Schwächung des Flughafens Wien werden wir sicher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Höfinger [ÖVP].)
16.01
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Moitzi. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.