RN/52

16.01

Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, glaube auch ich, dass das eine sehr umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes ist. Ich möchte mich auf einen Aspekt beschränken. Die Sicherheit im Luftverkehr ist nicht verhandelbar. Wer an einem Flughafen arbeitet, trägt natürlich Verantwortung für Passagiere, für Kolleginnen und Kollegen und für einen sicheren Flugbetrieb. Deshalb braucht es natürlich hohe Sicherheitsstandards.

Dazu gehört auch die Zuverlässigkeitsprüfung, die in diesem Gesetz geregelt ist. Gerade weil diese Prüfung so weitreichende Folgen hat, muss sie nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtsstaatlich ausgestaltet sein, denn eine negative Zuverlässigkeitsprüfung bedeutet oft weit mehr als eine behördliche Entscheidung. Sie bedeutet, dass der Flughafenausweis gesperrt wird, und ohne Flughafenausweis gibt es keinen Zutritt zum Arbeitsplatz. De facto verlieren die Beschäftigten ihren Job und oftmals ihre wirtschaftliche Existenz. 

Die zuständige Gewerkschaft Vida und die Betriebsräte der Flughäfen weisen seit Längerem auf diese Problematik hin. Sie berichten, dass allein am Flughafen Wien bis zu 200 Beschäftigte pro Jahr von negativen Zuverlässigkeitsprüfungen betroffen sind, vielfach wegen geringfügiger Verfehlungen oder Sachverhalten, die mit einer Gefährdung der Luftsicherheit in keinem Zusammenhang stehen. Ich möchte dazu nur zwei Beispiele nennen. Eine Mitarbeiterin hat in der Vergangenheit zum Beispiel versucht, einen Polster im Wert von 10,99 Euro mit Kassenbeleg umzutauschen. Sie ist fälschlicherweise des Ladendiebstahles verdächtigt worden und obwohl sich der Vorwurf nicht erhärtet hat und nicht bestätigt hat, ist eine negative Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt worden. Oder: Eine Mitarbeiterin bezahlt in einem privaten Onlinekauf eine Rechnung verspätet. Der Verkäufer hat eine Anzeige wegen Betrugs erstattet. Auch das hat in der Vergangenheit zu einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung geführt. Deshalb freut es mich, dass wir heute endlich diese Lücke im LFG schließen und damit die Rechte der Beschäftigten massiv ausweiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, qualifizierte und erfahrene Beschäftigte aufgrund unverhältnismäßiger Entscheidungen zu verlieren. Unser Ziel muss klar sein: höchste Sicherheitsstandards für den Luftverkehr, aber ebenso ein Verfahren, das verhältnismäßig, fair und transparent ist – denn Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit schließen einander nicht aus, sie gehören untrennbar zusammen. 

RN/52.1

Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer „zum Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den Antrag 951/A der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird“ einbringen, der im Wesentlichen redaktionelle Ausbesserungen darstellt und die Vorrangregeln für Luftfahrzeuge klärt, um Militärluftfahrzeugen Vorrang geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.05

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/52.2

Luftfahrtgesetz (AA-72)

Präsident Peter Haubner: Danke vielmals. 

Der von Herrn Kollegen Moitzi in Eckpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist – mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten – Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.