RN/56
16.20
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegende Novelle kann durchaus als großer Wurf bezeichnet werden, denn sie enthält eine ganze Reihe an wichtigen regulatorischen Neuerungen, die im Sinne eines modernen und sicheren Luftfahrtstandorts notwendig sind.
Aufgrund des Umfangs der Novelle darf ich kurz die einzelnen Punkte zusammenfassen. Hervorheben möchte ich die Anpassung bei der Zuverlässigkeitsprüfung. Dieses Thema ist sowohl für die betroffenen Beschäftigten als auch für die Unternehmen von unglaublicher Bedeutung. Diese Anpassung ist jahrelang gelegen, mehr als zehn Jahre, habe ich mir sagen lassen. Also es ist Zeit geworden, zu reagieren und eine klare Verbesserung sowohl für die Mitarbeiter:innen als auch für die Unternehmen im Sinne des Wirtschaftsstandorts vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Auch das wurde schon gesagt, aber es sei noch einmal wiederholt: Ganz wichtig sind auch die neuen Regelungen im Bereich der Drohnen. Die rechtliche Grundlage für die Erfassung von geografischen UAS-Gebieten gibt den Behörden ein neues Instrument in die Hand, um die Sicherheit von Veranstaltungen oder Objekten gegenüber Drohnenflügen maßgeblich zu stärken.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die neue Drohnenschutzstrategie, die mein Haus gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Landesverteidigung ausarbeitet. Damit reagieren wir konkret auf neue Bedrohungslagen, die etwa an mehreren europäischen Flughäfen in den letzten Monaten bereits zu Problemen geführt haben.
Außerdem schaffen wir die Begleitregelung für sogenannte U-Spaces, die für die Erprobung und Nutzung von Drohnen ein wesentlicher Schritt ist und insbesondere für innovative Unternehmen neue Möglichkeiten schafft und anbietet.
Die Sorge bezüglich der Drohnenversicherungen kann ich dafür klar entkräften. Da stellt die vorliegende Anpassung klar, dass auch eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig ist. An der Frage der Haftung ändert sich damit gar nichts. Die Verantwortung bleibt bei den Betreibern und Betreiberinnen.
Weiters enthält der Vorschlag eine Klarstellung bei der Definition der Flugplätze und der Bodeneinrichtungen sowie die Einführung bewilligungsfreier Vorhaben und eines einstufigen Genehmigungsverfahrens. Auch da werden sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten, dass an Flughäfen künftig unbeschränkt gebaut werden dürfe. Im Gegenteil: Das soll gerade verhindert werden, weil luftfahrtsfremde Bauten nur noch in Einzelfällen erlaubt werden dürfen.
Im Bereich der Außenlandungen von Hubschraubern gibt es für die Einsatzflüge gemäß § 145 eine Anpassung, die praktische Erleichterung für jene Flüge bietet, die überwiegend im öffentlichen Interesse sind. Auch da sind wir mit dem Bundesministerium für Inneres sowie dem Bundesministerium für Landesverteidigung gut abgestimmt. Für rein private Flüge ändert sich damit nichts.
Als letzten Punkt möchte ich die Einführung einer Dokumentendatenbank anführen und hervorheben, auch als Beispiel der Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung, die uns allen doch sehr am Herzen liegt. Diese Datenbank ermöglicht es, festzustellen, ob elektronische Urkunden oder Bescheide echt und noch aktuell sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in diesem Sinne um Ihre Zustimmung werben, um diese wichtige und lang erwartete Novelle umzusetzen. Sie ist, wie ich anfangs gesagt habe, maßgeblich für einen modernen und sicheren Leistungsstandort Österreich, und sie ist überfällig.
Zum Antrag betreffend Fluglärm am Flughafen Wien möchte ich betonen, dass selbstverständlich auch weiterhin eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Fluglärm gesetzt wird. Die Lärmaktionspläne der sechs österreichischen Verkehrsflughäfen sehen dazu konkrete Maßnahmen vor. Diese Lärmaktionspläne wurden 2024 unter Einbindung einer breiten Öffentlichkeit erstellt. Mittlerweile liegen zwei Lärmberichte des Flughafens Wien vor, die derzeit evaluiert werden. Davon sind auch die Themen Lärmgebühren und Verbesserungen in den Nachtstunden umfasst. Die geltenden Lärmentgelte sind übrigens aufgrund der Novelle des Flughafenentgeltegesetzes 2021 überarbeitet und erstmals im Jahr 2024 durch das damalige BMK genehmigt worden.
Zudem laufen gerade Verhandlungen zum Thema Nachtflugpause im Dialogforum Flughafen Wien. Zu diesem Zweck werden auch Best-Practice-Beispiele anderer europäischer Flughäfen verglichen. Klar ist dabei aber immer, dass eine maßgeschneiderte Lösung für jeden Flughafen am besten geeignet ist, die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
16.26
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.