RN/63

16.42

Abgeordneter Christofer Ranzmaier (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Minister! Hohes Haus! Es gibt Gesetze, bei denen man sich fragt, warum sie eigentlich noch nicht früher beschlossen worden sind; und das ist tatsächlich so ein Fall, bei dem man gleich vorausschicken kann, dass die Freiheitliche Partei dieser Novelle – so, wie sie da liegt, trotz des einen oder anderen inhaltlichen Bedenkens (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: ... ja selber mit dem Verkehrsminister ...!) – die Zustimmung erteilen wird. 

Diese Novelle bringt ja neben sinnvollen Änderungen – insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung beim Pickerl oder in Bezug auf die Fahrlehrerausbildung, beziehungsweise auch, was die Preisauszeichnung von Fahrschulen für die Führerscheinausbildung betrifft – auch die Beendigung gewisser Sonderregelungen – oder nennen wir es Privilegien –, die zu Beginn des Kriegs in der Ukraine ja vielleicht noch nachvollziehbar waren, aber längst ihre Berechtigung verloren haben. 

Schauen wir uns an, womit der durchschnittliche österreichische Autofahrer tagtäglich konfrontiert ist: Meldepflicht, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Pickerl, Normverbrauchsabgabe, motorbezogene Versicherungssteuer, und wenn er zu schnell fährt oder falsch parkt, dann folgt selbstverständlich auch die dazugehörige Strafe. Für Millionen von Österreichern gelten diese Pflichten – nennen wir sie einmal Unannehmlichkeiten – so sicher wie das Amen im Gebet. Niemand fragt nach ihrer persönlichen Situation, ob es ihnen gerade gut geht, ob es ihnen generell schlecht geht. All das ist völlig irrelevant und genau deswegen haben viele Menschen in Österreich diese Sonderregelungen – und insbesondere, dass die ja mittlerweile jahrelang gelten – für die Ukrainer nicht verstanden. 

Mit dieser Novelle wird endlich ein Stück Rechtsgleichheit hergestellt, denn wer dauerhaft in Österreich unterwegs ist, für den müssen natürlich überall dieselben Regeln gelten, der muss sein Fahrzeug hier zulassen, eine österreichische Haftpflichtversicherung abschließen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die für jeden anderen auch gelten. Mit der regulären Zulassung greifen dann aber selbstverständlich auch andere Verpflichtungen steuerlicher Natur, über die wir uns dann wahrscheinlich noch unterhalten müssen, wie die ausgestaltet sind und ob die tatsächlich so, wie es sich der Durchschnittsösterreicher nach diesem Beschluss erwartet, in Kraft treten. 

Es sind nämlich – und das ist, glaube ich, das, warum das Thema bei vielen Österreichern so für Emotionen sorgt – oftmals nicht Kleinwagen mit ukrainischen Kennzeichen, die man auf unseren Straßen sieht, sondern vielmals eher hochpreisige Modelle – Porsche, Jaguar, Ferrari, Hummer, Lamborghini. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Gibt schon normale auch!) Da ist quasi alles dabei, und der durchschnittliche Österreicher fragt sich am Ende des Tages dann schon oft, warum er für seinen 10, teilweise 15 Jahre alten Kombi all diese Verpflichtungen (Ruf bei den NEOS: Was hast du für ein Auto?) – NoVA et cetera – übernehmen muss, während das für Ukrainer bei uns jetzt jahrelang nicht gegolten hat. 

Die Frage ist berechtigt, deshalb unterstützen wir auch die Stoßrichtung dieser Novelle. Was wir aber nicht nachvollziehen können, ist diese lange Übergangsfrist – denn für jeden, der die letzten Jahre bei uns im Land diese Privilegien genossen hat, muss ja irgendwie klar gewesen sein, dass es bei uns in Österreich eine Rechtslage gibt, die das ja prinzipiell irgendwann einmal einer Normalität zuführen wird, dass für ihn die gleichen Regeln gelten wie für die Österreicher. Wir wollen schauen, ob das im Zuge dieser Novelle und dem, was darauf folgt, dann insbesondere in Bezug auf die NoVA passiert. Gerade in dem Bereich sind es, wenn man jetzt so einen voll ausgestatteten Porsche Cayenne als Beispiel nimmt, knapp 100 000 Euro, die man sich da spart; wenn man jetzt einen Lamborghini Urus nimmt, sind wir knapp beim Doppelten – und das ist etwas, für das die Österreicher absolut kein Verständnis haben. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Für die ... brauchen wir die Übergangsfrist nicht! Es geht um die Menschen, die die soziale Kraft nicht haben!) Da werden wir auch dranbleiben, dass das entsprechend umgesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

16.46

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Andreas Haitzer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.