RN/67

16.56

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf noch einmal kurz zusammenfassen – weil es eine intensive Arbeit war und ich mich bei allen aktiven Kräften auch hier sehr, sehr bedanken möchte –: Mit dieser vorliegenden 42. KFG-Novelle setzen wir einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung und zur Modernisierung des Kraftfahrrechts, ohne aber – und das ist wichtig – Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Gleichzeitig stärken wir den Wirtschaftsstandort Österreich und schaffen Rahmenbedingungen, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen spürbar entlasten. 

Kernstück der Novelle, so wie wir es gehört haben, ist die Verlängerung des Prüfintervalls für die wiederkehrende Begutachtung, genannt Pickerl, von derzeit 3-2-1-Jahren auf – neu – 4-2-2-2-1-Jahre. Gleichzeitig wird der Begutachtungszeitraum vereinheitlicht und damit für die Fahrzeughalterinnen und -halter einfacher und übersichtlicher gestaltet. 

Darüber hinaus enthält die Novelle eine Reihe weiterer praxisnaher Anpassungen. Werkstätten werden von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet, indem die Verpflichtung zur Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Gutachtens entfällt. Mit der Einführung einer Mitführpflicht für XL-Zertifikate wird die Kontrolle entsprechender Fahrzeuge erleichtert. Ganz wesentlich auch: Zudem werden Fahrschulen künftig verpflichtet, ihre Tarife transparent und leicht auffindbar auf ihrer Website zu veröffentlichen. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Anpassung der Bestimmungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen, wie wir gehört haben, sowie die Anhebung der Höchstgrenze der vorläufigen Sicherheitsleistung auf 6 500 Euro. 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Novelle betrifft die Bauwirtschaft: Mit der Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtgewichte für Lkw mit schweren Aufbauten im Baustellenverkehr profitieren insbesondere die regional organisierten Bau- und Baustoffwirtschaftsteilnehmer. Der Wirtschaftsstandort Österreich sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen in den Regionen wird damit hochgehalten. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt im Bereich des automatisierten Fahrens.

Die Abänderung beinhaltet auch eine grundlegende Erweiterung der Verordnungsermächtigung zur Erprobung von automatisierten und vernetzten Fahrsystemen. Diese Anpassung ist erforderlich, um künftig auch fahrerlose Fahrzeuge im Rahmen eines Testbetriebs rechtssicher erproben zu können. Gleichzeitig schaffen wir damit die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Anpassung der Automatisiertes Fahren Verordnung. In den näheren Rahmenbedingungen sollen auch Anforderungen für diese Erprobungen geregelt werden. Die Automatisiertes Fahren Verordnung wird demnächst in Begutachtung gehen. Damit wird ein weiterer Schritt gesetzt, um Innovationen im Bereich der automatisierten Mobilität in Österreich zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. 

Insgesamt schaffen wir mit dieser Novelle ein modernes und zukunftsorientiertes Kraftfahrrecht, das Bürokratie abbaut, Innovationen im Bereich der Mobilität fördert, die Wettbewerbsfähigkeit stärkt und gleichzeitig das hohe Niveau an Verkehrssicherung weiterhin hält. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

17.01

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Harald Thau. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.