RN/68

17.01

Abgeordneter Ing. Harald Thau (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute die Novelle zum Kraftfahrgesetz und eines sage ich gleich vorweg in aller Klarheit: Dort, wo es echte Entlastung für die Bürger gibt, werden wir Freiheitliche selbstverständlich auch zustimmen. Die neuen Fristen bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Wenn die erste Begutachtung künftig erst nach vier Jahren erfolgt, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung – weniger Bürokratie und mehr Hausverstand. Das haben wir Freiheitliche auch schon seit Langem, seit vielen Jahren gefordert. 

Aber, und das ist der entscheidende Punkt, Entlastung darf nicht auf der einen Seite versprochen und auf der anderen Seite wieder weggenommen werden. Genau das passiert beim geplanten Wegfall der viermonatigen Toleranzfrist nach dem Stichtag. Bisher war es möglich, das Pickerl einen Monat vor und bis vier Monate nach dem gelochten Monat machen zu lassen. Diese Regelung war praxistauglich, bekannt und bürgernah. Künftig soll zwar das Zeitfenster vor dem Stichtag erweitert werden, aber die bewährte Nachfrist soll entfallen. Das trifft besonders jene, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen beziehungsweise angemeldet haben: Motorradfahrer, Mopedfahrer und Besitzer historischer Fahrzeuge. Diese stehen oft über den Winter abgemeldet in der Garage und werden saisonal bewegt. Wenn der Pickerltermin genau in diese Zeit fällt, zwingt man die Leute künftig zu unnötigen Wegen, Anmeldungen und Kosten. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Kann man verschieben!)

Wenn dann ohne jede Nachfrist sofort Abschleppkosten, Standgebühren oder Verwaltungsaufwand drohen, dann ist das einfach nicht zu Ende gedacht und auch nicht verhältnismäßig. Ja zur Verlängerung der Prüfintervalle, ja zur Entlastung der Bürger, aber nein zum ersatzlosen Streichen einer bewährten, vernünftigen und praxistauglichen Toleranzfrist. Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/68.1

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Christian Hafenecker, MA Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der viermonatigen Toleranzfrist bei der §57a-Begutachtung insbesondere für Oldtimer und Zweiräder“ 

Der Nationalrat wollte beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass die bewährte viermonatige Toleranzfrist bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG 1967 für historische Fahrzeuge und Zweiräder erhalten bleibt. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass in Fällen der Verlassenschaftsabwicklung eine angemessene Schon- bzw. Übergangsfrist vorgesehen wird, um vermeidbare Zusatzkosten zulasten der Erben sowie der Allgemeinheit zu verhindern.“


Sehr geehrte Damen und Herren, stimmen Sie dieser KFG-Novelle zu, aber unterstützen Sie auch unseren Antrag! Machen wir gemeinsam dieses Gesetz wirklich bürgerfreundlich, praxistauglich und mit Hausverstand. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schnabel [ÖVP]: Ist es!)

17.04

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/68.2

Erhalt der viermonatigen Toleranzfrist bei der §57a-Begutachtung insbesondere für Oldtimer und Zweiräder (194/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.