RN/69

17.04

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute, glaube ich, werden wir mit dieser KFG-Novelle wirklich einen wesentlichen Schritt in Richtung Entbürokratisierung, Modernisierung, mehr Transparenz und Entlastungen – auch im Bereich der Wirtschaft – setzen können. Ein ganz wesentlicher Bereich der Modernisierung des Kraftfahrrechts sind die Entlastungen von Werkstätten – es ist schon angesprochen worden – in der Frage der Bürokratie. Die transparente Veröffentlichung von Tarifen der Fahrschulen ist auch ein langjähriger Wunsch von vielen in unserem Land, und auch die Erleichterung für Baustellenfahrzeuge im kleineren Umkreis von 75 Kilometern im Radius, ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig für die kleine gewerbliche Bauwirtschaft, die oft auch im Straßenbau oder in anderen Bereichen tätig ist – einfach, um Erleichterung zu geben, auch Flexibilität zu schaffen, dass nicht sozusagen der Eindruck entsteht, man möchte den Bürger belasten.

Auch mit den längeren Intervallen beim Pickerl, bei der Begutachtung, bei der Überprüfung, sehen wir, dass wir da einen wesentlichen Schritt Richtung Internationalisierung gehen – das ist also etwas, das andere Länder auch machen – aber andererseits letztendlich auch Erleichterungen für den Bürger schaffen. Das heißt, diese Novelle wird spürbar für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sein. 

Ich möchte kurz darauf eingehen, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir das auch erwähnen: Mit dieser Veränderung bei der Begutachtungsfrist verändern wir auch, wie es vorhin angesprochen worden ist, diese viermonatige Möglichkeit, nach dem Termin noch das Pickerl zu machen. Das ist aber keine Erschwernis, sondern wir verändern es insofern, als es möglich ist, den Termin vier Monate vorher entsprechend wahrzunehmen. Das ist kein Problem, das heißt, man hat zeitlich Flexibilität, das entsprechend zu machen. 

Wir haben auch die Möglichkeit geschaffen – falls es eben diese Extremfälle gibt, die vielleicht aus technischen Gründen dann im Winter mit dem Pickerl dran wären et cetera –, dass man einmalig den Begutachtungstermin bei der Zulassungsstelle ändern kann. Das heißt, es gibt auch da Anpassungen, es besteht Flexibilität und wir beugen auch dem vor, dass Fahrer mit einem Pickerl, das vielleicht schon drüber ist, im Ausland dann abgestraft werden. Das haben wir in der Vergangenheit immer öfter gesehen und davor können wir unsere Bürger schützen, indem wir das entsprechend anpassen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist das absolut zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS].)

17.07

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark.

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