RN/70
17.07
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Wir verhandeln heute die KFG-Novelle, die Novelle zum Kraftfahrgesetz, und wir haben von den Vorrednern schon gehört, was diese Novelle alles in sich birgt: die Verlängerung der Prüfintervalle – jetzt braucht man in zehn Jahren nur drei Pickerl, das ist ein echter Vorteil –, die Tonnagenerhöhung und die Gleichstellung der ukrainischen Autobesitzerinnen und Autobesitzer mit den österreichischen Kfz-Besitzern.
Dieses Gesetz – der Herr Minister hat es bereits erwähnt – behandelt auch das wichtige Kapitel des autonomen Fahrens. Vor einiger Zeit habe ich in meiner Heimatstadt einen Bus der Verbundlinie fahren gesehen und anstatt des Ziels, das man vorne auf der digitalen Anzeige oft lesen kann, stand dort: Lenker gesucht. Wir suchen dich als Lenker für unsere Buslinie. – Das ist ein klares Zeichen, wohin uns die Demografie führt. Der öffentliche Verkehr, meine Damen und Herren, ist für einen Großteil der Menschen in diesem Lande notwendig. Er bildet auch die Mobilitätserfordernisse ab und er ist auch notwendig für den Klimaschutz. Und die Demografie unterstreicht, dass uns unter anderem die Buslenker ausgehen. Umso mehr ist es notwendig und angebracht, dass wir in Österreich die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Tests für autonomes Fahren intensiviert werden, wobei technisch gesehen das autonome Fahren in anderen Ländern ja schon, ich will nicht sagen, gang und gäbe ist, aber durchaus erprobt ist. Aber natürlich braucht es auch in Österreich den notwendigen Rechtsrahmen, und dieser Rechtsrahmen wird mit dieser Novelle geschaffen. Ich halte das wie gesagt für unabdingbar, vor allem auch zur garantierten Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs.
Andere Länder zeigen uns schon vor, wie das machbar ist, und wir hinken da einen Schritt hinterher. Ich freue mich wirklich darüber, dass wir dahin gehend einen ganz wichtigen Akzent setzen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Als Postskriptum darf ich noch eine Anmerkung machen, die nicht die KFG-Novelle betrifft, aber die Verkehrssicherheit: Herr Minister, im April 2024 – das war noch vor Ihrer Zeit – hat das Parlament eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung beschlossen, die es den Gemeinden ermöglichen sollte, Radarmessungen in Auftrag zu geben, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, um Menschen zu schützen. Soweit ich weiß, hat noch kein einziges Bundesland die notwendigen Ermächtigungsverordnungen umgesetzt, damit das Gesetz tatsächlich in Kraft und in Wirkung treten kann. Auch in der Steiermark ist es eine legistisch zu hohe Aufgabe, in zwei Jahren eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Ich finde das wirklich schade, weil der Schritt ein richtiger war, und wir wissen: Die Verkehrssicherheit ist ein Grundbedürfnis, und es geht darum, Menschen zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
17.10
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.