RN/73
17.12
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Beim jetzt zu diskutierenden Bundesstraßengesetz muss man sehr sauber unterscheiden. Der ursprüngliche Gedanke der Vorlage ist nachvollziehbar, denn wenn ein UVP-Verfahren lange dauert, dann ist bisher eine Planungsgebietsverordnung nach fünf Jahren einfach ausgelaufen und damit ist mitten im Verfahren Rechtsunsicherheit gegeben.
Planungssicherheit wäre das Gebotene und Wichtige. Gerade bei großen Infrastrukturprojekten brauchen die Bürger, die Gemeinden, die Betriebe, aber auch und vor allem der Bund klare Verhältnisse. Wir erinnern uns, beispielsweise beim Bau des Semmeringbasistunnels hatten wir Verfahren auf Länderebene, Steiermark und Niederösterreich, wir hatten ein Bundesverfahren, und am Schluss hatten wir in einem oder jetzt sogar in zwei Bundesländern Probleme, mussten nachverhandeln und so weiter – sehr, sehr kompliziert.
Das eigentliche Problem liegt aber nicht nur in der Fristenhemmung. Das eigentliche Problem liegt – und zwar von dem, was wir jetzt heute diskutieren – im gesamtändernden Abänderungsantrag. Unter dem Stichwort Ladeinfrastruktur greifen wir hier plötzlich in bestehende Vertragsstrukturen, in Konkurrenzklauseln und in Schutzzonen ein. Da möchte ich schon daran erinnern: Gerade bei der ÖVP war immer das Motto: Pacta sunt servanda; das heißt, wir greifen nicht in bestehende Vertragsverhältnisse ein. Und jetzt wird das Ganze gebrochen.
Normalerweise würde man solche Punkte aufgreifen, indem man sagt: Bedarfsanalyse, Kostenabschätzung und Respekt vor den Verträgen. Jetzt laufen wir Gefahr, einen Schnellschuss zu machen, der möglicherweise vor Gericht endet. Gleichzeitig ermöglichen wir, bestehende Schutzzonen zu durchbrechen, vor allem dann, wenn sie möglicherweise politisch oder ideologisch gesetzten Zielen im Wege stehen. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet, wer trägt das Risiko und wer zahlt, wenn Schadenersatzansprüche entstehen?
Wir haben in dieser gemeinsamen Debatte aber auch einen Antrag vom Kollegen Hafenecker zu behandeln, der auf eine Verfahrenskonzentration hinzielt, und zwar genau im 3. Abschnitt des UVP-Gesetzes. Liebe Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie haben gesagt: Das soll doch der Umweltausschuss behandeln. – Na ja, wir reden aber in diesem Antrag von Verkehrsinfrastrukturverfahren, und dafür ist nicht Umweltminister Totschnig zuständig, sondern genau der Verkehrsminister. Wir wollten dem Verkehrsminister endlich ein Werkzeug in die Hand geben, dass er in seinem Ministerium diese Verfahren abschließen kann. Wenn wir also jetzt die Umweltschleife machen, dann ist das vielleicht eine Zeitverzögerung.
Unser Ansinnen wäre, dem Herrn Minister dieses Werkzeug jetzt einmal in die Hand zu geben. Sie wollten es nicht, Sie haben die Konsequenzen zu tragen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Roland Baumann.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.