RN/74
17.16
Abgeordneter Roland Baumann (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Unter den aktuellen Tagesordnungspunkten diskutieren wir Änderungen im Bundesstraßengesetz. Was oft sperrig klingt, hat aber wichtige Inhalte für die Mobilität von morgen in sich. Wir schaffen mehr Planungssicherheit für Infrastrukturprojekte und wir treiben den Ausbau der Ladeinfrastruktur konsequent voran. Beides ist notwendig, um Änderungen in der Mobilität zu schaffen, und ein wichtiger Beitrag, um unsere Klimaziele zu erreichen.
Der erste Punkt betrifft die UVP-Verfahren. Jeder von uns weiß, Infrastrukturprojekte müssen sorgfältig geprüft werden, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu garantieren. Aber genauso gilt, Verfahren müssen in einer vernünftigen Zeit abgeschlossen werden können. Wenn Projekte jahrelang im Genehmigungsverfahren hängen und deshalb die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung verloren geht, dann hilft das niemandem, weder der Umwelt noch den betroffenen Projekten. Mit der nun vorgesehenen Hemmung der Fünfjahresfrist während eines laufenden Verfahrens schaffen wir da mehr Rechtssicherheit. Wir beschneiden keine Beteiligungsrechte und senken keine Umweltstandards. Wir sorgen vielmehr dafür, dass langwierige Verfahren nicht durch formale Fristen zusätzlich erschwert werden. Das ist eine vernünftige und ausgewogene Lösung.
Der zweite große Schwerpunkt ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Wer heute auf Elektromobilität umsteigen soll, muss sich darauf verlassen können, dass Laden überall möglich ist, nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch entlang von Autobahnen und Schnellstraßen. Genau dafür schaffen wir jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen.
Ziel ist es, entlang des hochrangigen Straßennetzes im Durchschnitt alle 25 Kilometer eine Lademöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Damit geht Österreich sogar über die europäischen Mindestvorgaben hinaus und es ist ein klares Bekenntnis zu einer modernen und klimafreundlichen Mobilität.
Besonders wichtig ist dabei, dass Ladeinfrastruktur ganzheitlich gedacht wird. Wer sein Fahrzeug lädt, verbringt dort Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, Ladepunkte mit Sanitäranlagen, Aufenthaltsbereichen und Verpflegungsmöglichkeiten zu verbinden. So schaffen wir Qualität für die Menschen.
Diese Gesetzesänderung ist deshalb mehr als eine technische Anpassung. Sie ist ein Beitrag zu einer modernen Infrastrukturpolitik, die Klimaschutz, wirtschaftliche Entwicklung und gute Mobilität miteinander verbindet. Die Mobilitätswende gelingt nicht mit bloßen Ankündigungen, sie gelingt mit Investitionen, mit leistungsfähiger, attraktiver Infrastruktur und mit einem Staat, der Projekte rasch und verlässlich umsetzt. (Beifall bei der SPÖ.)
17.19
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.