RN/75

17.19

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren über eine Novelle zum Bundesstraßengesetz, und eine bisher sehr klare Regelung soll jetzt aufgeweicht werden. 

Aktuell gilt eine Trassenverordnung, also die Dauer für die Planung einer neuen Straße, fünf Jahre; künftig soll das ausgeweitet werden auf sozusagen unbefristete Zeit, nämlich solange ein UVP-Genehmigungsverfahren dauert – unterstellt wird nämlich, es dauert zu lange. Wir haben uns das genauer angeschaut: Warum dauern denn diese Verfahren eigentlich so lange? – Leider, muss ich sagen: Die Probleme liegen beziehungsweise die Antwort liegt nicht im Gesetz, sondern im Verwaltungshandeln, an der Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen in Ihrem Ministerium. Die dauert nämlich durchschnittlich 21 Monate. Beim Projekt S 8 in meinem Heimatbundesland hat sie sogar ganze drei Jahre, 36 Monate, gedauert, allein die Prüfung der Unterlagen, dabei sieht das UVP-Gesetz für das gesamte Verfahren grundsätzlich zwölf Monate vor. – Da ist ja klar, dass sich das nicht ausgeht. 

Es liegt also wohl eher an der Behörde oder auch an der Asfinag, die unvollständige Unterlagen einreicht, vielleicht auch an langwierigen Mängelbehebungen oder auch an aufgeschobenen Entscheidungen. Ich bringe wieder ein Beispiel von der S 8: Eine Entscheidung, die schon 2016 hätte getroffen werden müssen, wurde erst 2024 rechtskräftig – also acht Jahre Verzögerung. 

Das ist kein Problem der Rechtslage, und trotzdem ziehen Sie daraus eben diesen falschen Schluss, nämlich statt die Verfahren zu beschleunigen, verlängern Sie die Geltung der Trassenverordnungen auf unbestimmte Zeit. Das ist also keine Verfahrensbeschleunigung, sondern eine Verlängerung dieses – ich würde fast sagen – Planungsstillstandes. 

Die Leidtragenden, und ich sage das sehr deutlich, sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entlang dieser Trasse, weil wir alle – die Menschen, die zum Beispiel in Gemeinden tätig sind – wissen: Eine Trassenverordnung greift massiv in Eigentumsrechte ein. Ich kann dort nicht bauen, wie ich will, es schränkt also die Nutzung von Grundstücken ein, und solche Eingriffe sind nur dann gerechtfertigt, wenn eine Umsetzung in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Na, was ist bei einer unbefristeten Gültigkeit der Dauer des Verfahrens denn noch absehbar? Also dieser Schutz wird mit der Novelle ausgehebelt und die Unsicherheit wird auf unbestimmte Zeit verlängert. 

Ich möchte jetzt noch kurz etwas zur Umsetzung der EU-Verordnung zu den Schutzzonen der E-Ladestationen sagen: Grundsätzlich begrüßen wir das, aber auch da finden wir: Dass das einfach an diese Novelle drangehängt wird, ist aus unserer Sicht unzumutbar. Auch dafür braucht es eine sorgfältige Begutachtung und auch eine ordentliche parlamentarische Beratung – das hat nicht stattgefunden –, vor allem umso mehr, als diese EU-Verordnung ja seit Jahren bekannt ist, also das ist ja nichts, was dringlich und jetzt gekommen ist. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Wieso hat das die Frau Ministerin davor nicht umgesetzt? – Abg. Moitzi [SPÖ]: Warum ist es nicht umgesetzt worden die letzten Jahre? – Abg. Schnabel [ÖVP]: Wieso hat es die Frau Ministerin davor nicht umgesetzt? – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Schnabel [ÖVP] und Gewessler [Grüne].)

Abschließend zum Antrag der FPÖ: Die Vollkonzentration der UVP-Verfahren beim Bund unterstützen wir. Wir werden das unterstützen, das fordern auch wir Grüne schon seit Jahren. Das könnte diese Verfahren tatsächlich beschleunigen, also eine Behörde, die zuständig ist. 

Herr Minister, wenn Verfahren zu lange dauern, dann muss man die Ursachen für diese langen Verfahren beseitigen, aber nicht einfach die Fristen ausdehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.23

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Servus.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.