RN/77
17.28
Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich spreche heute zur beabsichtigten Änderung des Bundesstraßengesetzes, und da geht es darum, dass eine Planungsgebietsverordnung nach dem Bundesstraßengesetz derzeit auf fünf Jahre befristet ist und diese Frist auch nicht verlängert werden kann. Nun sagt die Erfahrung, dass parallel geführte Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren wesentlich länger dauern als diese fünf Jahre, und da muss man nicht lange überlegen: Es macht durchaus Sinn, da eine Fristhemmung einzuführen, um das ganze Verfahren zu vereinfachen. Derzeit ist es ja so, dass nach Ablauf der fünf Jahre wieder ein neues Verfahren eingeleitet werden muss.
Die ursprüngliche Regierungsvorlage ist so ausgestaltet, dass man sie durchaus unterstützen könnte, doch was ist passiert? – Wie so oft kommt dann vor dem Ausschuss noch ein Abänderungsantrag, und der beinhaltet halt zusätzliche Änderungen, denen man so nicht zustimmen kann. Der Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage weicht die bestehende Schutzzonenregelung auf, und, sehr geehrte Damen und Herren, was wird das künftig bedeuten? – Da wird in bestehende Verträge zwischen dem Bund und dem Betreiber, zwischen der Asfinag und dem Tankstellenbetreiber, eingegriffen. Die neue Regelung gibt dem zuständigen Bundesminister eine Verordnungsermächtigung zum Ausbau von E-Schnellladestationen inklusive dazugehöriger Infrastruktur wie Sanitäranlagen, Gastronomie und so weiter.
Schutzzonen entlang von Bundesstraßen wurden ja nicht ohne Grund geschaffen: Sie dienen der geordneten Raumentwicklung, der Verkehrssicherheit und der Koordinierung von Infrastruktur. Werden diese Regelungen aufgeweicht, dann besteht die Gefahr, dass ideologische Schnellschüsse oder auch wirtschaftliche Interessen Vorrang vor einer langfristig sinnvollen Planung erhalten. Der Eingriff in diese Schutzzonen stellt darüber hinaus eine Beschränkung von Eigentumsrechten dar – das hat Kollegin Götze ausdrücklich erwähnt und das stimmt auch. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Eigentümerin ... ist die Republik!) Die Entschädigungsregelungen für die Betreiber sind derart schwammig formuliert, dass eigentlich langjährige Verfahren vorprogrammiert sind.
Weiters kommt noch die Frage des Wettbewerbs hinzu. Wenn bestehende Schutzrechte verändert werden, dann entstehen natürlich neue Konkurrenzsituationen zwischen Tankstellenbetreibern, Energieversorgern und anderen Investoren.
Für uns entsteht der Eindruck, dass europäische Vorgaben lediglich möglichst schnell erfüllt werden sollen, ohne die langfristigen Auswirkungen ausreichend zu berücksichtigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gute Verkehrspolitik besteht nicht darin, möglichst schnell möglichst viele Ladestationen zu errichten, sie besteht darin, Infrastruktur so zu entwickeln, dass sie ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich ausgewogen und rechtlich tragfähig ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schnabel [ÖVP]: Genau das machen wir!)
Wir haben im Ausschuss auch einen Vorschlag zur Verfahrensbeschleunigung eingebracht – weil immer behauptet wird, die FPÖ bringe keine Lösungen –: Unser Vorschlag sieht eine Verfahrensvollkonzentration vor, das heißt sämtliche Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren bei einer einzigen Behörde gebündelt und nicht wie derzeit parallel auf unterschiedlichsten Landes- und Bundesebenen. (Zwischenruf des Abg. Schnabel [ÖVP].) Das wäre gelebte Entbürokratisierung, würde man es tatsächlich ernst nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich steht auch genau solch ein Vorhaben im Regierungsprogramm drinnen. Wer hat im Ausschuss aber dagegengestimmt? – Die Fraktionen der drei Regierungsparteien. Das kann man nicht erfinden. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
17.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.