RN/79

17.35

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es gehört, ich darf es noch einmal kurz und prägnant zusammenfassen: Mit den vorliegenden Änderungen des Bundesstraßengesetzes schaffen wir mehr Rechts- und Planungssicherheit für hochrangige Infrastrukturvorhaben. Einmal mehr zeigt die Praxis, dass diese komplexen UVP-Verfahren häufig länger als fünf Jahre dauern. Ohne diese Anpassung könnte die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung bereits während eines noch laufenden Genehmigungsverfahrens erlöschen. In der Folge müsste unter Umständen eine neue Verordnung erlassen werden, obwohl sich das Projekt selbst nicht verändert hat. 

Mit der vorliegenden Regelung stellen wir sicher, dass Planungsgebietsverordnungen ihre Wirkung während eines laufenden UVP-Verfahrens behalten. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand und sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen bei der Planung und Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte. 

Darüber hinaus schaffen wir mit der Änderung im Bundesstraßengesetz die Voraussetzung für einen raschen und bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende und setzen gleichzeitig die Vorgaben der EU-Verordnung über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe national konsequent um. 

Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Elektromobilität weiter an Attraktivität gewinnt, und das ist ganz klar unser Ziel. Gerade entlang von Autobahnen und Schnellstraßen braucht es ein ausreichendes Angebot an leistungsfähigen Ladepunkten, um den steigenden Bedarf für Nutzerinnen und Nutzer entsprechend decken zu können. 

Derzeit können bestehende Konkurrenzklauseln und Schutzzonen den Ausbau der Ladeinfrastruktur erschweren oder auch verzögern. Mit der vorliegenden Regelung schaffen wir daher eine gezielte bundesstraßenrechtliche Grundlage, damit Ladeeinrichtungen künftig auch innerhalb solcher Schutzzonen errichtet werden können, wenn dies für einen bedarfsgerechten Ausbau wirklich erforderlich sein sollte. 

Darüber hinaus schaffen wir die Möglichkeit, an Standorten mit Ladeinfrastruktur, soweit noch nicht vorhanden, auch begleitende Serviceeinrichtungen, insbesondere Sanitäranlagen und Gastronomieangebote, neu zu errichten. Damit verbessern wir die Aufenthaltsqualität während des Ladevorgangs und schaffen ein modernes, nutzungsorientiertes Infrastrukturangebot. 

Insgesamt setzt die Novelle einen weiteren wichtigen Schritt für eine zukunftsfitte, leistungsfähige und klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur für ganz Österreich. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)

17.38

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Moitzi.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.